Hallo,
wie ist das bezüglich verfahrensdauer im bezug auf Ermittlungsverfahren durch die STA. Gibt es hier eine frist das nach einer bestimmten dauer das Verfahren eingestellt wird bzw bei untätigkeit es eingestellt wird/verjährt?
oder kann der beschuldigte eine Einstellung verlangen weil STA nicht arbeitet?
Verfahrensdauer/Verjahrung
Re: Verfahrensdauer/Verjahrung
https://www.jusline.at/gesetz/stpo/paragraf/108a
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Verfahrensdauer/Verjährung
Wann und wie man selbst aktiv die Einstellung des Verfahrens begehren kann, wäre dann im Hauptparagraphen § 108 StPO beschrieben.
Was ich noch anfügen möchte ist allerdings, dass wenn ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert und es vorwiegend auf die Behörden zurückzuführen ist, kann das nach § 34 Abs.2 StGB bei der Bemessung der Strafe ein Milderungsgrund darstellen.
Was ich noch anfügen möchte ist allerdings, dass wenn ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert und es vorwiegend auf die Behörden zurückzuführen ist, kann das nach § 34 Abs.2 StGB bei der Bemessung der Strafe ein Milderungsgrund darstellen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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