Hallo
Es geht um folgenden Fall:
Eine Person, türkischer Staatsbürger beging Ende 2018 Betrug in Österreich. (Kredite nicht zurückbezahlt, Internetbetrug waren bestellt nicht bezahlt, nicht vorhandene Sachen im Internet angeboten nicht verschickt. , Gesamtwert ca 50.000€)
Diese Person flüchtete dann in die Türkei, vorher fand keine Einvernahme oder Verhandlung statt.
Wir würde es jetzt bei Einreise in einem EU-Land Bulgarien bzw. Deutschland aussehen? Würde die Person verhaftet werden?
Vıelen Dank
mfg
Betrug - Flucht vor Einvernahme - Wiedereinreise in EU?
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