Zweifel an der waffenrechtlichen Verlässlichkeit nach Verfahren mit Diversion
Verfasst: 10.08.2022, 14:05
Hallo liebes Form,
an einem Sommertag kam es zu einer Berührung zwischen mir, auf einem elektrischen Roller fahrend, und einem Autofahrer. Ich wurde auf der Mariahilferstr. (Begegnungszone) durch ein entgegenkommendes Fahrzeug abgedrängt und kam reflexartig am Außenspiegel an, wodurch das Spiegelglas ausgehängt wurde. Es kam zu einem abgeschlossenen Verfahren mit Diversion. Siehe https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=7&t=19561
100 Euro Schaden sollten aus der Sicht eines Amtes allerdings nicht genug sein.
Das Waffenreferat der LPD Wien hat mir eine Aufforderung zur Vorlage des Nachweises der waffenrechtlichen Verlässlichkeit zukommen lassen.
Darin zu lesen, gemäß Paragraph 2 Abs. 1 der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung wurden Umstände bekannt, welche an Ihrer waffenrechtlichen Verlässlichkeit Zweifel entstehen lassen. Anlass dieser Aufforderung ist der Vorfall vom ... wegen Paragraph 125 StGB, StA Zi:104 BAZ 504/20b. Das Verfahren wurde mit einer Diversion abgeschlossen.
Ich möchte keinesfalls ein fachpsychologisches Gutachten machen lassen, und eventuell eine polizeiamtsärztliche Untersuchung. Diese Amtswege sind auf meine Kosten zu erledigen.
Ich denke mir, dass ein Verfahren mit Diversion, keine Schuldfrage klärt und dadurch darf keine weitere Verfolgung stattfinden.
Aus meiner Sicht, kommt allerdings diese Aufforderung einer Verfolgung gleich, denn, Aufwand und Kosten sind die Folge. Es ist für mich auch fragwürdig, dass das Waffenreferat der Polizei von einem unbescholtenen Bürger einen weiteren Nachweis der Verlässlichkeit fordert.
Wie soll ich vorgehen?
Danke vielmals im Voraus!
an einem Sommertag kam es zu einer Berührung zwischen mir, auf einem elektrischen Roller fahrend, und einem Autofahrer. Ich wurde auf der Mariahilferstr. (Begegnungszone) durch ein entgegenkommendes Fahrzeug abgedrängt und kam reflexartig am Außenspiegel an, wodurch das Spiegelglas ausgehängt wurde. Es kam zu einem abgeschlossenen Verfahren mit Diversion. Siehe https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=7&t=19561
100 Euro Schaden sollten aus der Sicht eines Amtes allerdings nicht genug sein.
Das Waffenreferat der LPD Wien hat mir eine Aufforderung zur Vorlage des Nachweises der waffenrechtlichen Verlässlichkeit zukommen lassen.
Darin zu lesen, gemäß Paragraph 2 Abs. 1 der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung wurden Umstände bekannt, welche an Ihrer waffenrechtlichen Verlässlichkeit Zweifel entstehen lassen. Anlass dieser Aufforderung ist der Vorfall vom ... wegen Paragraph 125 StGB, StA Zi:104 BAZ 504/20b. Das Verfahren wurde mit einer Diversion abgeschlossen.
Ich möchte keinesfalls ein fachpsychologisches Gutachten machen lassen, und eventuell eine polizeiamtsärztliche Untersuchung. Diese Amtswege sind auf meine Kosten zu erledigen.
Ich denke mir, dass ein Verfahren mit Diversion, keine Schuldfrage klärt und dadurch darf keine weitere Verfolgung stattfinden.
Aus meiner Sicht, kommt allerdings diese Aufforderung einer Verfolgung gleich, denn, Aufwand und Kosten sind die Folge. Es ist für mich auch fragwürdig, dass das Waffenreferat der Polizei von einem unbescholtenen Bürger einen weiteren Nachweis der Verlässlichkeit fordert.
Wie soll ich vorgehen?
Danke vielmals im Voraus!