Ist eine Pollenallergie, wenn sie nicht zu Anaphylaxie führt, ein Notfall (§95 StGB) oder nicht?

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Nora555
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Ist eine Pollenallergie, wenn sie nicht zu Anaphylaxie führt, ein Notfall (§95 StGB) oder nicht?

Beitrag von Nora555 » 11.06.2022, 12:34

Mein Sohn (13JA) hat eine Pollenallergie in Form von roten Augen und Niesen. Die Schulleitung wurde darüber informiert, dass mein Sohn allergisch auf Pollen reagiert, und da er seit drei Jahren dieselbe Schule besucht, gab es bisher keine Probleme. Letztes Jahr gab es an unserer Schule einen Wechsel des Schulleiters. In diesem Jahr kam eine neue Lehrerin in die Klasse meines Sohnes, die zuvor zwei Jahre lang als Assistentin in diesen Klasse gearbeitet hatte. Vor einem Monat teilte ich der Lehrerin mit, dass mein Sohn bald Anzeichen von Allergien zeigen könnte und dass er nicht in den Garten gehen sollte. Im Juni nahm die Lehrerin mein Kind mit in den Garten, seine Augen wurden rot und sie rief mich an, um zu fragen, was zu tun sei. Ich antwortete, dass es nicht nötig sei, mit ihm zum Arzt zu gehen, er habe jedes Jahr im Mai und Juni Allergien, er sei am Tag vor dem Vorfall bei seinem Hausarzt gewesen und würde ihn am nächsten Tag wieder sehen.
Die Lehrerin ignorierte meine Worte und brachte meinen Sohn zu einem Augenarzt, der ohne Anamnese eine falsche Diagnose stellte, ohne mich als Mutter überhaupt anzurufen.
Als mein Sohn von der Schule zurückkam, brachte er einen Brief mit, in dem stand, dass mein Sohn eine ansteckende Form der Bindehautentzündung habe und nicht zur Schule kommen dürfe.
Am nächsten Tag wurden wir von unserem Hausarzt untersucht, der uns mitteilte, dass mein Sohn eine allergische Reaktion hatte und keine Bindehautentzündung vorlag.
Also meine Frage: Kann der Schuldirektor behaupten, dass er meinen Sohn "gerettet" hat, wenn er keine Anaphylaxie hatte und die Symptome nur rote Augen waren, die meinen Sohn nicht daran hinderten, den ganzen Tag zu lesen, zu schreiben und zu sehen? War das Vorgehen der Lehrerin ein Amtsmissbrauch, da sie mein Kind gegen meinen Willen zum Arzt gebracht hat, oder fällt dieser Fall unter §95 StGB?
Danke für ihre Antwort.
LG Nora



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cora49
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Re: Ist eine Pollenallergie, wenn sie nicht zu Anaphylaxie führt, ein Notfall (§95 StGB) oder nicht?

Beitrag von cora49 » 06.09.2022, 17:49

Guten Tag, ich stimme Ihnen vollkommen zu. Niemand hatte das Recht, Ihr Kind ohne Sie zum Arzt zu bringen. und die Lorbeeren anderer zu ernten, wie es der Schulleiter tat. Ich würde klagen

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