Strafverfolgung durch Falschanzeige

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hansimglueck
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Strafverfolgung durch Falschanzeige

Beitrag von hansimglueck » 08.06.2022, 23:19

Guten Abend,

einem Freund ist es passiert, dass er eine Anzeige erhielt mit falschen Beschuldigungen. Diese Anzeige zog eine Strafverfolgung mit sich ni deren Folge es zu Tage trat, dass seine Geschäfte, trotz Konsultation und Vorgehensvorschläge durch Anwälte, anscheinend einen dermaßen schlechten Beigeschmack haben, dass durchaus eine Verurteilung im Raum steht.
Die Verurteilung hat nichts mit der Anzeige zu tun, sondern im Zuge der Ermittlungen wurden diese Ungereimtheiten entdeckt.
Mein Freund hat seine Geschäfte genau so durchgeführt, wie es Rechtsexperten ihm rieten und auch sagten, dass alles rechtens ist.

Meine Fragen dazu lauten,
*kann mein Freund den Ersteller der Ursprungsanzeige auf Verleumdung verklagen, weil die genannten Punkte nicht der Wahrheit entsprachen.
*kann mein Freund die Anwälte, die ihm zu dieser Vorgangsweise bei seinen Geschäften rieten, auf Schadenersatz klagen?



alles2
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Re: Strafverfolgung durch Falschanzeige

Beitrag von alles2 » 09.06.2022, 08:29

Nicht in jedem Fall erhärtet sich ein Verdacht und nicht jede Anzeige ist als böswillig zu sehen. Gab es einen begründeten Verdacht und schwingten nicht anderweitige Absichten mit, kann der Kläger oder Zeuge wohl kaum zur Verantwortung gezogen werden.

Auf Schadensersatz klagen kann in berechtigten Gründen immer. Ob es durchgeht, ist ein anderes Thema. Es würde auch beurteilt werden, ob es irgendwer hätte besser wissen müssen. Wenn der Betroffen den falschen Personen das Vertrauen geschenkt hat, hätte er es tendenziell auf sich zu nehmen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

FridolinDerDon
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Re: Strafverfolgung durch Falschanzeige

Beitrag von FridolinDerDon » 27.06.2022, 00:00

Sofern Du beabsichtigst, die genannten Personen auf Schadenersatz (nach §§ 1293 ff ABGB) zu klagen, musst Du dir natürlich - wie bei jeder anderen Schadenersatzprüfung typisch - die folgenden Fragen stellen:

1.) Worin besteht der Schaden? Liegt überhaupt ein Schaden vor? Besteht der Schaden im Vermögen oder handelt es sich lediglich um einen immaterieller Natur (dazu kann etwa die Ehre zählen)?

2.) Kausalität? Hat eine Handlung/haben mehrere Handlungen der genannten Personen den letztlich eingetretenen Schaden adäquat (nicht außerhalb jeglicher Lebenserfahrung liegend) verursacht?

3.) Rechtswidrigkeit? Wurde gegen eine Norm verstoßen, und wenn ja, gegen welche (unter den verletzten Normen sind hier nicht nur missachtete Gesetze im materiellen Sinne zu verstehen, sondern liegt die Rechtswidrigkeit auch bspw bei Verstößen gegen vertragliche Pflichten, Sorgfaltspflichten, vorvertragliche Pflichten, Rechtsmissbrauch, Verletzungen der guten Sitten etc vor).

4.) Rechtswidrigkeitszusammenhang? Trachtet die verletzte Norm danach, den eingetretenen Schaden gerade zu verhindern?

5.) Verschulden? Hier müsste man prüfen, ob der Schädiger im Zuge seiner schädlichen Handlung mit Vorsatz oder Fahrlässigkeit gehandelt hat.

Erst bei Befürworten dieser fünf Punkte kann ein Schadenersatzanspruch (nach §§ 1293 ff ABGB) von Erfolg gekrönt sein. Das müsste man sich im Idealfall vor Erhebung einer Klage überlegen.

jamieoliver
Beiträge: 1
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Re: Strafverfolgung durch Falschanzeige

Beitrag von jamieoliver » 11.02.2023, 09:46

Sie können auf jeden Fall klagen, wenn Sie ernsthaft davon betroffen sind, müssen sich jedoch von einem Anwalt beraten lassen.

sname5978
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Re: Strafverfolgung durch Falschanzeige

Beitrag von sname5978 » 21.02.2023, 14:21

I agree that you would have to be very careful with wording of the law. It was not intended to be a new law, but merely an adjustment of scentencing. I think it would mostly apply in cases where someone admits to lying about something, weather directly or indirectly
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massick
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Re: Strafverfolgung durch Falschanzeige

Beitrag von massick » 06.02.2024, 22:29

Verleumdungsklage: Ihr Freund kann den Ersteller der Ursprungsanzeige auf Verleumdung verklagen, wenn er nachweisen kann, dass die Anschuldigungen falsch waren und absichtlich oder fahrlässig gemacht wurden, um ihm Schaden zuzufügen. Es ist ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um die Erfolgsaussichten einer solchen Klage zu bewerten.

Schadenersatzklage gegen Anwälte: Ob Ihr Freund die Anwälte auf Schadenersatz verklagen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der genauen Umstände der Beratung und der Vereinbarungen zwischen ihm und den Anwälten. Es wäre ratsam, einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren, um die rechtliche Lage zu bewerten und festzustellen, ob es Gründe für eine Schadenersatzklage gibt.

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