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Schuld auf sich nehmen damit anderer straffrei bleibt

Verfasst: 08.06.2022, 22:52
von klausi
Hallo eine rein theoretische Frage.

Zwei Freunde sind als Komplizen in einem Strafverfahren. Jetzt möchte Freund1 aber, dass sein Freund2, straffrei ausgeht.
Wenn Freund1 jetzt in der Verhandlung angibt, er habe Freund2 dazu genötigt, kann es funktionieren, dass Freund2 straffrei bleibt?

Re: Schuld auf sich nehmen damit anderer straffrei bleibt

Verfasst: 09.06.2022, 08:17
von alles2
Ist die Frage, wie glaubwürdig die Aussagen je nach Beweislage wären. Ansonsten könnte der Kollege theoretisch auch im Sinne von § 114 StGB ungestraft davonkommen, sofern nicht auf Notwehr (§ 3 StGB) oder entschuldigten Notstand (§ 10 StGB) berufen wird. Ist die Sache nicht so eindeutig, könnten auch strafmildernde Umstände nach § 34 Abs.1 StGB bemüht werden. Wer behauptet, wen anderen genötigt zu haben, darf sich dann nicht wundern, dass er dann mit § 105 StGB oder andere konfrontiert wird.