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Ladung ausländischer Minderjähriger als Zeugen

Verfasst: 06.06.2022, 14:20
von AchimH
Hallo,
ein österreichisches Strafgericht lädt drei 17jaehrige Zeugen aus Norddeutschland. Ist das Nichterscheinen sanktionierbar? Vorgeführt werden können sie natürlich nicht, aber wie sieht es mit Ordnungsgeld aus? Die Strecke beträgt 1000 km einfach und ohne Mitwirkung / Zustimmung der Eltern kommen die hier gar nicht weg.

Re: Ladung ausländischer Minderjähriger als Zeugen

Verfasst: 06.06.2022, 22:05
von alles2
Auch mündige Minderjährige haben Zeugenladungen verpflichtend Folge zu leisten, sofern die kontradiktorische Vernehmung außer Frage steht oder die Anreise durch entschuldigte Gründe wie Erkrankung oder Abwesenheit nicht möglich ist. Gemäß § 242 Abs.3 StPO (Strafprozessordnung) kann die Ordnungsstrafe bis zu 1000 Euro betragen. Der Kostenersatz und gar die polizeiliche Vorführung können dazukommen. Darf oder würde wer auch an einem anderen Termin nicht erscheinen können, kann nach § 247a Abs.1 StPO die Vernehmung auch über Videokonferenz erfolgen. Das gilt nach Absatz 2 auch für jene im Ausland mit rechtlicher Vertretung, die besonders ob des Abstandes nicht können oder wollen.