Hallo,
bitte dringend um Hilfe / Kontakt zu einem RA aus DEU.
Ich hatte im Februar eine Hausdurchsuchung, Handy & alles mitgenommen von der Kripo.
Seit dem läuft das Verfahren.
Wohnsitz habe ich in SBG, Anzeige von Traunstein DEU.
Mein RA hier hat mir nun kurzfristig vor Ende der Frist am Montag zum Einspruch einlegen mitgeteilt, das er nicht mehr machen kann.
Ich hab einen Strafbefehl über 5.400€ vorliegen, eingezogen wird mein Handy und des sichergestellten Impfpass steht da. Aber es kann keinen sichergestellten Impfpass geben. Lediglich meine Tetanus/Zecken etc...Impfpässe, die sie mitgenommen haben. Das ist Blödsinn. Wie kann das sein ? Oder kann es sein, das sie Fotos im Handy meinen, nach der Auswertung vom Handy ? Was aber unklar ist und nicht erläutert/bestätigt.
Die Frist läuft am Montag ab, um elektronisch Einspruch zu erheben.
Was kann ich jetzt tun ? Mein RA sagt, ich soll einfach gar nichts machen. Aber ich habe keine 5.400€ und ich soll nicht an die Öffentlichkeit gehen.
Kann ich selbst Einspruch per Mail erheben ? Soll ich das tun ? Es geht dann vor Gericht.
Impfpass/ Urkundenfälschung
Impfpass/ Urkundenfälschung
Zuletzt geändert von Leyla am 31.05.2022, 11:34, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Impfpass/ Urkundenfälschung
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https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=15&t=17295#p45810
Dort einfach auf das X-Symbol oben rechts davon klicken!
Wenn sich ein Anwalt so verhält, sollte man sich das mit dem unbeschränkten Einspruch gut überlegen. Dieser kann allerdings völlig formlos erfolgen, wofür es keinen Rechtsbeistand braucht. Benötigst Du einen Vertreter, kann man die Verfahrenshilfe beantragen. Ich schätze, Dein Anwalt kann, will jedoch nicht. Du kannst in dem Einspruch erwähnen, dass Du Dich hinten und vorne nicht auskennst und Dir daher von einer Hauptverhandlung Aufklärung und Gewissheit versprichst. Kann jedoch nach hinten losgehen und mit höheren Kosten verbunden sein. Auf der anderen Seite würde man sich die Chance nehmen, straffrei aus der Sache rauszukommen. Dafür müsstest Du allerdings gute Argumente haben, da bei einem Strafbefehl seitens der Justiz von einem wahrscheinlichen Fall der beschriebenen Tatsachen ausgegangen wird. Sollte eine Hauptverhandlung (HV) anberaumt werden, hättest Du jedoch immer noch die möglich, Deinen Einspruch zurückzuziehen. So würdest Du Dir etwas Luft verschaffen, um darüber mehr nachdenken zu können oder besser vorbereitet an die Sache ranzugehen.
Ich hoffe, Du hast das telefonisch mit der Geschäftsstelle des Amtsgerichts abgesprochen, dass die Anmeldung des Rechtsmittels auch per Mail zulässig ist. Das ist mir so nicht bekannt. Außer Du meinst das Faxen, was eine legitime Option wäre.
Hat man das Geld nicht, wäre das bei einer berechtigten Strafe keine Ausrede, da man es auch absitzen kann. Wie es sich bei einer deutschen Strafe gegen einen österreichischen Bürger verhält, findet man im folgenden Thread:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=16414
Ich hatte schon Fälle, da geschah nach einem ergangenen Urteil des Amtsgerichts und einer Rechnung in der Strafsache, wonach der angeführte Betrag binnen 4 Wochen nach dessen Empfang auf das Konto des Landesjustizkasse zu zahlen wäre, genau gar nichts mehr, solange man sich in Deutschland nicht erwischen lässt.
Neben der Geldstrafe können noch die Gebühr für den Strafbefehl und Auslagen für die Zustellungen anfallen, die sich mit rund 100 Euro im überschaubarem Rahmen halten können. Kommt es zu einer HV (mit Urteil nach einem Strafbefehl), kann man gerne nochmal einen Nuller dranhängen (durch dessen Gebühr und nach dem JVEG zu zahlende Beträge).
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Wenn sich ein Anwalt so verhält, sollte man sich das mit dem unbeschränkten Einspruch gut überlegen. Dieser kann allerdings völlig formlos erfolgen, wofür es keinen Rechtsbeistand braucht. Benötigst Du einen Vertreter, kann man die Verfahrenshilfe beantragen. Ich schätze, Dein Anwalt kann, will jedoch nicht. Du kannst in dem Einspruch erwähnen, dass Du Dich hinten und vorne nicht auskennst und Dir daher von einer Hauptverhandlung Aufklärung und Gewissheit versprichst. Kann jedoch nach hinten losgehen und mit höheren Kosten verbunden sein. Auf der anderen Seite würde man sich die Chance nehmen, straffrei aus der Sache rauszukommen. Dafür müsstest Du allerdings gute Argumente haben, da bei einem Strafbefehl seitens der Justiz von einem wahrscheinlichen Fall der beschriebenen Tatsachen ausgegangen wird. Sollte eine Hauptverhandlung (HV) anberaumt werden, hättest Du jedoch immer noch die möglich, Deinen Einspruch zurückzuziehen. So würdest Du Dir etwas Luft verschaffen, um darüber mehr nachdenken zu können oder besser vorbereitet an die Sache ranzugehen.
Ich hoffe, Du hast das telefonisch mit der Geschäftsstelle des Amtsgerichts abgesprochen, dass die Anmeldung des Rechtsmittels auch per Mail zulässig ist. Das ist mir so nicht bekannt. Außer Du meinst das Faxen, was eine legitime Option wäre.
Hat man das Geld nicht, wäre das bei einer berechtigten Strafe keine Ausrede, da man es auch absitzen kann. Wie es sich bei einer deutschen Strafe gegen einen österreichischen Bürger verhält, findet man im folgenden Thread:
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Ich hatte schon Fälle, da geschah nach einem ergangenen Urteil des Amtsgerichts und einer Rechnung in der Strafsache, wonach der angeführte Betrag binnen 4 Wochen nach dessen Empfang auf das Konto des Landesjustizkasse zu zahlen wäre, genau gar nichts mehr, solange man sich in Deutschland nicht erwischen lässt.
Neben der Geldstrafe können noch die Gebühr für den Strafbefehl und Auslagen für die Zustellungen anfallen, die sich mit rund 100 Euro im überschaubarem Rahmen halten können. Kommt es zu einer HV (mit Urteil nach einem Strafbefehl), kann man gerne nochmal einen Nuller dranhängen (durch dessen Gebühr und nach dem JVEG zu zahlende Beträge).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Impfpass/ Urkundenfälschung
Geht leider nicht zu löschen. Sobald ich eine Antwort habe. Sorry
Re: Impfpass/ Urkundenfälschung
Danke für deine Rückmeldung. Ich bin deutsche in Austria lebend, daher will es zumindest versuchen.
Wie gesagt, was ich nicht verstehe ist, das man sagt, sie hätten den original Impfpass. Das ist unmöglich. Ist das Einschüchterungsversuch / Taktik seitens des Gerichts ? Und wie komme ich an meine Gegenstände, die nichts damit zu haben, und alle eigezogen wurden.
Danke
Wie gesagt, was ich nicht verstehe ist, das man sagt, sie hätten den original Impfpass. Das ist unmöglich. Ist das Einschüchterungsversuch / Taktik seitens des Gerichts ? Und wie komme ich an meine Gegenstände, die nichts damit zu haben, und alle eigezogen wurden.
Danke
Re: Impfpass/ Urkundenfälschung
Da siehste mal, wie schnell ein Missverständnis entstehen kann. Mit "diesen Beitrag" meinte ich den folgenden:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=15&t=17295#p45810
Nachdem dort nach Dir kein weiterer Beitrag folgte, kannst Du es löschen.
Um beim Missverständnis zu bleiben, können wir ohne Unterlagen nicht so recht herausfinden, wer wie was gemeint haben könnte. Wenn Du Deine Sachen wieder haben möchtest, formuliere es doch einfach als Antrag samt Begründung. Dann solltest Du erfahren, warum man es anders sehen könnte.
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=15&t=17295#p45810
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Um beim Missverständnis zu bleiben, können wir ohne Unterlagen nicht so recht herausfinden, wer wie was gemeint haben könnte. Wenn Du Deine Sachen wieder haben möchtest, formuliere es doch einfach als Antrag samt Begründung. Dann solltest Du erfahren, warum man es anders sehen könnte.
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- AndreasRothstein
- Beiträge: 1
- Registriert: 24.01.2023, 19:31
Re: Impfpass/ Urkundenfälschung
Hallo Leute, ich möchte sagen, dass dies das beste Forum ist
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