Hallo
Wenn eine 17 Jährige online Ware bestellt, diese aber nicht bezahlt und die Rechnungen und Mahnungen verschwinden lässt, haften dann dafür die Erziehungsberechtigten ?
Danke und liebe Grüße
17 jährige bestellt Ware und bezahlt nicht.
Re: 17-Jährige bestellt Ware und bezahlt nicht.
Ab dem 14. Geburtstag nicht mehr unbedingt, denn Eltern würden in erster Linie bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haften (§ 1309 ABGB). Als mündige Minderjährige gilt man generell als deliktsfähig, strafmündig und schadenersatzpflichtig. Ein Richter könnte jedoch nach den Kriterien des § 1310 ABGB zu einem anderen Ergebnis kommen:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/jugendliche/jugendrechte/4/1/Seite.1740313.html
https://www.oesterreich.gv.at/themen/jugendliche/jugendrechte/4/1/Seite.1740313.html
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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