"Kindesentführung" bei Rettung aus Auto?
Verfasst: 19.03.2022, 21:26
Hallo hat jemand schon einmal von einem Fall gehört, der sich bereits vor einigen Jahren (5-10 Jahren?) in Vorarlberg (Bürs) folgendermaßen abgespielt haben soll:
Eine Frau soll eine Autoscheibe eingeschlagen haben, weil sich im Auto an einem warmen Sommertag ein Kind befand und die Frau sich Sorgen um das Wohlbefinden des Kindes gemacht hat. Der Vater war aber wohl nur kurze Zeit in einem Geschäft (nachweislich 3 Minuten) und war daraufhin über das Geschehene sehr empört als er zum Auto zurückkehrte. Anscheinend war der Vater dann natürlich auch noch Anwalt und habe dann der Frau "das Leben schwer gemacht" (nicht meine Worte) und ihr unter anderem den "Versuch der Kindesentführung/Kindesentziehung" vorgeworfen. Ich weiß aber leider nichts genaueres zu einem Verfahren, Urteil, ...
Ist das Einschlagen der Scheibe nicht im schlimmsten Fall eine Sachbeschädigung wenn keine Gefahr für Leib und Leben gegeben war? Oder kann mich jemand aufklären, wie man auf Kindesentziehung kommt?
Eine Frau soll eine Autoscheibe eingeschlagen haben, weil sich im Auto an einem warmen Sommertag ein Kind befand und die Frau sich Sorgen um das Wohlbefinden des Kindes gemacht hat. Der Vater war aber wohl nur kurze Zeit in einem Geschäft (nachweislich 3 Minuten) und war daraufhin über das Geschehene sehr empört als er zum Auto zurückkehrte. Anscheinend war der Vater dann natürlich auch noch Anwalt und habe dann der Frau "das Leben schwer gemacht" (nicht meine Worte) und ihr unter anderem den "Versuch der Kindesentführung/Kindesentziehung" vorgeworfen. Ich weiß aber leider nichts genaueres zu einem Verfahren, Urteil, ...
Ist das Einschlagen der Scheibe nicht im schlimmsten Fall eine Sachbeschädigung wenn keine Gefahr für Leib und Leben gegeben war? Oder kann mich jemand aufklären, wie man auf Kindesentziehung kommt?