Entfremdung unbarer Zahlungsmittel - Kontodiebstahl
Verfasst: 07.03.2022, 11:39
Ein Bekannter meines Vaters (84 jährig) hat dessen Bankkarte entfremdet und damit insgesamt einen fünfstelligen Eurobetrag vom Konto meines Vaters gestohlen. Den PIN-Code kannte er, da er in der Vergangenheit manchmal Erledigungen für meinen Vater durchführte, die dieser aufgrund seines Alters nicht mehr selbst tätigen konnte.
Als ich von dem Vorfall erfuhr, habe ich als einzige Tochter meines Vaters Anzeige gegen den Täter bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. Diese hat die Vorermittlungen bereits aufgenommen und den Täter vorgeladen.
Da der Täter, im Falle einer Verurteilung, aufgrund seiner Finanzschwäche (Privatkonkurs) nur sehr langsam (wenn überhaupt) Rückzahlungen leisten wird können, ist es leider nicht auszuschließen, dass mein Vater in der Zwischenzeit versterben könnte.
Kann ich als Alleinerbin meines Vaters mich einem solchen Verfahren als Privatklägerin anschließen, um sicherzustellen, dass der Täter im Falle des Ablebens meines Vaters den dann noch offenen Diebstahlsbetrag an mich als Erbin fortzahlen muss?
Begründen könnte ich meine Privatklage auch durch den Umstand, dass ich selbst die Schulden, die der Täter durch Kontoüberziehung hinterlassen hat, bei der Bank für meinen Vater beglichen habe.
Als ich von dem Vorfall erfuhr, habe ich als einzige Tochter meines Vaters Anzeige gegen den Täter bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. Diese hat die Vorermittlungen bereits aufgenommen und den Täter vorgeladen.
Da der Täter, im Falle einer Verurteilung, aufgrund seiner Finanzschwäche (Privatkonkurs) nur sehr langsam (wenn überhaupt) Rückzahlungen leisten wird können, ist es leider nicht auszuschließen, dass mein Vater in der Zwischenzeit versterben könnte.
Kann ich als Alleinerbin meines Vaters mich einem solchen Verfahren als Privatklägerin anschließen, um sicherzustellen, dass der Täter im Falle des Ablebens meines Vaters den dann noch offenen Diebstahlsbetrag an mich als Erbin fortzahlen muss?
Begründen könnte ich meine Privatklage auch durch den Umstand, dass ich selbst die Schulden, die der Täter durch Kontoüberziehung hinterlassen hat, bei der Bank für meinen Vater beglichen habe.