Urteil _ Bezahlen?

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Miss.dorfmadl
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Urteil _ Bezahlen?

Beitrag von Miss.dorfmadl » 16.02.2022, 14:46

Wie ist das, wenn man bei einem Strafverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen (€ 4,00) verurteilt wurde? Bis wann und an wen muss man das bezahlen, oder wartet man, bis man das Urteil zugestellt bekommt?

Und wie ist das, wenn man einen Anwalt hat? Bekommt dann nur er etwas zugestellt?



alles2
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Re: Urteil _ Bezahlen?

Beitrag von alles2 » 17.02.2022, 18:01

Hat niemand ein Rechtsmittel angemeldet, sollte es sich um eine gekürzte Urteilsausfertigung nach § 270 Abs.4 StPO (Strafprozessordnung) handeln. So wie ich es kenne, bekommt das nur der gesetzliche Vertreter, falls es einen gibt. Das kann man aus § 284 Abs.4 StPO, § 285 Abs.5 StPO und § 294 Abs.2 und 3 StPO ableiten. Für den Verurteilten wäre die Urteilsabschrift ohnehin nicht von Bedeutung. Denn die Pflicht zur Zahlung des nicht gemäß § 43a Abs.1 StGB (Strafgesetzbuch) zur Bewährung ausgesetzten Teil des Geldbetrages nach § 19 StGB wird unverzüglich nach Eintritt der Rechtskraft ausgelöst (§ 409 Abs.1 StPO). Also mit dem mündlichen Urteil, welches von allen angenommen wurde. Der Betrag sollte dann so schnell wie möglich bei der Servicestelle des Gerichtes bezahlt werden. Kommt man dem nicht nach, erhält nur der Verurteilte (nicht sein Anwalt) bald einmal eine Zahlungsaufforderung. § 409 StPO beschreibt, wie dann vorgegangen wird. Langt kein Geld ein, wird die Höhe des Tagessatzes nicht nachträglich entsprechend gesenkt (§ 31a Abs.2 StGB) oder wird keine Ratenzahlung oder kein Zahlungsaufschub nach § 409a StPO begehrt, kann es zwangsweise eingetrieben werden. In letzter Konsequenz wäre die (Rest-)Strafe abzusitzen, falls es nicht neu bemessen wird (§ 410 Abs.1 StPO iVm § 90 Abs.2 StPO). Man könnte es abwenden, wenn stattdessen die Erbringung gemeinnütziger Leistungen nach § 201 StPO genehmigt wird. Erhält man die Aufforderung zum Strafantritt entsprechend § 3 Abs.2 StVG (Strafvollzugsgesetz), wäre nach § 3a Abs.2 StVG vorzugehen. Laut § 3a Abs.1 StVG entspräche 4 Stunden gemeinnütziger Leistungen ein Tag Freiheitsstrafe. Gemäß § 19 Abs.3 StGB entspricht ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe zwei Tagessätzen. Das nur kompakt zusammengefasst!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

MelissaBecker
Beiträge: 1
Registriert: 19.10.2022, 03:08

Re: Urteil _ Bezahlen?

Beitrag von MelissaBecker » 19.10.2022, 03:10

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