Schriftsätze?
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Schriftsätze?
Hallo, kann mir jemand sagen, ob es im Strafverfahren auch Usus ist, dass man vor der ersten Verhandlung einen "vorbereitenden Schriftsatz" einbringt? Oder geht der Anwalt dort einfach zur Verhandlung, ohne zuvor etwas bei Gericht eingebracht zu haben? Und bringt er dann bei der Verhandlung was vor? Wenn ja, wann und wie genau?
Danke
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Re: Schriftsätze?
Vorbereitende Schriftsätze sind für mündliche Streitverhandlungen vorgesehen (z.B. § 258 Zivilprozessordnung ZPO).
Im Strafprozess kann man Beweisanträge mitbringen oder dem Gericht vorher anzeigen, die zu der Verteidigung dienenden Beweismittel enthalten, damit diese eventuell noch rechtzeitig zur Hauptverhandlung beigeschafft werden können.
Im Strafprozess kann man Beweisanträge mitbringen oder dem Gericht vorher anzeigen, die zu der Verteidigung dienenden Beweismittel enthalten, damit diese eventuell noch rechtzeitig zur Hauptverhandlung beigeschafft werden können.
Zuletzt geändert von alles2 am 01.02.2022, 19:17, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Schriftsätze?
Es gibt durchaus etwas Vergleichbares zum "Vorb. Schriftsatz" der ZPO, nämlich die Äußerung zur Anklageschrift (§ 222 Abs 3 StPO):
Dem Verteidiger steht es auch frei, eine schriftliche Gegenäußerung (§ 244 Abs. 3) zur Anklageschrift einzubringen, in die er die Anträge gemäß Abs. 1 aufzunehmen hat. Für eine solche Gegenäußerung gilt Abs. 1; stützt sich die Anklageschrift auf Befund und Gutachten eines Sachverständigen, so kann der Gegenäußerung eine Stellungnahme samt Schlussfolgerungen einer Person mit besonderem Fachwissen zur Begründung eines Beweisantrags nach Abs. 1 angeschlossen werden.
Dem Verteidiger steht es auch frei, eine schriftliche Gegenäußerung (§ 244 Abs. 3) zur Anklageschrift einzubringen, in die er die Anträge gemäß Abs. 1 aufzunehmen hat. Für eine solche Gegenäußerung gilt Abs. 1; stützt sich die Anklageschrift auf Befund und Gutachten eines Sachverständigen, so kann der Gegenäußerung eine Stellungnahme samt Schlussfolgerungen einer Person mit besonderem Fachwissen zur Begründung eines Beweisantrags nach Abs. 1 angeschlossen werden.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Schriftsätze?
Ist allerdings nicht üblich, dass das vor der Verhandlung eingebracht wird. Sondern meist mündlich, bevor sich der Beschuldigte zur Sache äußern kann. Der normale Ablauf findet sich hier:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/strafrecht/9/1/Seite.2460506.html
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Re: Schriftsätze?
Super danke für die Antworten!
Re: Schriftsätze?
alles2 hat geschrieben: ↑01.02.2022, 19:22Ist allerdings nicht üblich, dass das vor der Verhandlung eingebracht wird. Sondern meist mündlich, bevor sich der Beschuldigte zur Sache äußern kann. Der normale Ablauf findet sich hier:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/strafrecht/9/1/Seite.2460506.html
Derartige Äußerungen sind unabhängig vom Recht auf das mündliche (Eröffnungs-) Plädoyer zu sehen.
Man macht als Verteidiger derartige Äußerungen insbesondere dann, wenn es sinnvoll ist, das Gericht auf die eigenen Argumente vorzubereiten, komplizierte Sachverhalte darzustellen und natürlich auch, um zu diesem Zeitpunkt schon Beweisanträge zu stellen, wodurch es dem Gericht auch ermöglicht wird, den "Fahrplan" für das Verfahren entsprechend anzupassen.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Schriftsätze?
Ist mir schon klar und Du hattest bereits wissen lassen, dass es diese Möglichkeit gibt. Dem habe ich auch nicht widersprochen. Mir geht es nur darum zu vermitteln, dass es nicht gang und gäbe ist. Der Auskunftssuchende wollte ja wissen, ob dieses oder jenes "Usus" ist.
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Re: Schriftsätze?
Der Beschuldigte hat auch das Recht sich im Ermittlungsverfahren bereits schriftlich zu äußern, § 164 Abs. 3 StPO
- JuergenStephan
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Re: Schriftsätze?
Richtig.alles2 hat geschrieben: ↑01.02.2022, 18:17Vorbereitende Schriftsätze sind für mündliche Streitverhandlungen vorgesehen (z.B. § 258 Zivilprozessordnung ZPO).
Im Strafprozess kann man Beweisanträge mitbringen oder dem Gericht vorher anzeigen, die zu der Verteidigung dienenden Beweismittel enthalten, damit diese eventuell noch rechtzeitig zur Hauptverhandlung beigeschafft werden können.
Zusatz:
Vorbereitende Schriftsätze sind in Strafverfahren nicht vorgesehen. Man kann im Strafverfahren natürlich immer eine Stellungnahme abgeben, dies vor allem im Ermittlungsverfahren.
RA Jürgen Stephan Mertens
www.strafrecht-wien.com
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Re: Schriftsätze?
JuergenStephan hat geschrieben: ↑28.11.2022, 13:37Zusatz:
Vorbereitende Schriftsätze sind in Strafverfahren nicht vorgesehen. Man kann im Strafverfahren natürlich immer eine Stellungnahme abgeben, dies vor allem im Ermittlungsverfahren.
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?p=46884#p44740
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