Welche Straftaten begeht an hierbei? ?

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vike28
Beiträge: 2
Registriert: 08.04.2019, 07:53

Welche Straftaten begeht an hierbei? ?

Beitrag von vike28 » 30.01.2022, 21:21

Wie lautet die korrekte Bezeichnung der Straftaten wenn jemand mit fremden Namen + Anschrift und Bankkonto eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abschließt und diese nun Geld fordern? ?



alles2
Beiträge: 3245
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Welche Straftaten begeht man hierbei?

Beitrag von alles2 » 30.01.2022, 22:22

Erst der Datenmissbrauch nach dem Datenklau bzw. einem Identitätsdiebstahl ist wirklich relevant. Im Prinzip kann man dann wegen Verbrechens des schweren Betruges nach § 146, 147 Abs.1 Z 1 StGB verurteilt werden. Bei Gewerbsmäßigkeit käme § 148 StGB hinzu.
Im Zuge dessen kann auch über den Betrag zur Wiedergutmachung entschieden werden. Oder es wird wegen Schadenersatz, was Dir sicherlich bekannt ist, auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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