Suchtmittel einziehen

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TruthHurt
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Registriert: 28.12.2021, 18:10

Suchtmittel einziehen

Beitrag von TruthHurt » 28.12.2021, 18:12

Habe einen Brief erhalten...
Ich zitiere:
Gemäß 26 StGB und 34 SMG in Verbindung mit 445a Abs. 2 StPO wir die Staatsanwaltschaft das bei Ihnen sichergestellte Suchtmittel einziehen...
Was bedeutet das? Was bedeutet das in der Zukunft? Weiß nicht worum es hierbei geht...
Vielen Dank!



alles2
Beiträge: 3245
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Suchtmittel einziehen

Beitrag von alles2 » 28.12.2021, 23:37

Lass Dich nicht von den ganzen Paragraphen irritieren. Ist nur für jene von Bedeutung, die es genauer wissen wollen. Daher sollten die nachfolgenden Worte des Schriftsatzes eigentlich aussagekräftig genug sein. Denn es bedeutet in weiterer Konsequenz nichts anderes, dass Du das Suchtmittel wahrscheinlich nicht mehr wiedersehen wirst und es nun in der Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft aufbewahrt sein dürfte. Nachdem sich das Zeug nicht verkaufen lassen sollte, könnte es irgendwann in der Verbrennungsanlage landen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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