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Selbstschussanlage im eigenen Garten

Verfasst: 19.12.2021, 19:08
von Juslove
Ich habe mit folgendem Fall zu kämpfen, vielleicht kann ja wer helfen: X installiert in seinem Garten eine Selbstschussanlage um Diebe aufzuhalten sein Haus "auszuräumen", die jedoch erst bei unbefugten Zutritt ausgelöst wird. Auch stellt er dementsprechend ein sichtbares Warnschild auf. Meine Frage ist nun, falls ein Dieb dieses Schild zwar sieht, weil es eben sichtbar ist aber trotz dessen einbricht (weil er sich denkt, dass sicher niemand solch eine Anlage im Garten stehen hat und es dadurch nicht ernst nimmt) und von dieser Anlage erfasst und verletzt wird, kann der X überhaupt mit Verletzungsvorsatz gehandelt haben und sollte man dann die fahrlässige Körperverletzung prüfen bzw. kann man sich auf die eigenverantwortliche Selbstgefährdung stützen? Danke im Voraus! :D

Re: Selbstschussanlage im eigenen Garten

Verfasst: 20.12.2021, 04:05
von alles2
Kenne einen Fall aus meiner Umgebung, bei dem der Schuss ziemlich nach hinten losging. Daher sei Dir das hier angeraten, um den Ausmaß eines Fehltrittes vor Augen zu führen:

https://www.lvwg-ooe.gv.at/13422.htm

Man sollte von allem Abstand nehmen, das nicht selbstständig eine Notwehr nach § 3 StGB erkennen kann.

Re: Selbstschussanlage im eigenen Garten

Verfasst: 20.12.2021, 21:47
von AgegenB
Hallo,

also von Notwehr nach §3 kann sowieso nicht die Rede sein, da ja schon bei der Abwägung zwischen Rechtsgütern und dem gelindesten Mittel die Prüfung scheitert. Des Weiteren ist die Einschränkung auf gegenwärtige bzw unmittelbar drohende Angriffe bedeutsam. Dies bedeutet vor allem, dass Präventivnotwehr gegen in der Zukunft liegende (wenn auch zu erwartende) Angriffe unzulässig ist. Weiter unterliegt Notwehr engen zeitlichen Grenzen.

Weiters kann man in dieser Diplomarbeit lesen: https://epub.jku.at/obvulihs/download/pdf/2389645?originalFilename=true

Re: Selbstschussanlage im eigenen Garten

Verfasst: 20.12.2021, 22:47
von alles2
Darum habe ich erwähnt, dass man sich von dem Vorhaben distanzieren sollte. Was anderes wäre es, wenn der Gefährdeter selbst den Mechanismus auslösen würde. Doch da muss einem echt fad sein.
Wer sich in die Materie vertiefen möchte, kann auch den ausgezeichneten Gesetzeskommentar durchlesen.

Re: Selbstschussanlage im eigenen Garten

Verfasst: 21.12.2021, 23:03
von Juslove
Danke für die Antworten, werde mir die Diplomarbeit mal durchlesen, scheint genau das zu sein nach dem ich gesucht habe :)