Haftung Paket, wenn es die Post kaputt macht.

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Spedex
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Haftung Paket, wenn es die Post kaputt macht.

Beitrag von Spedex » 19.12.2021, 09:28

Hallo, angenommen Person A verkauft einen Laptop per willhaben. Der Laptop wurde für weniger als 500 € verkauft, aber nicht knapp darunter. Person A ist eigentlich kein Fan davon, die Ware per Post zu versenden. Person B, der Käufer möchte den Laptop aber unbedingt und bittet Person A um den Versand. Person A stimmt zu, schreibt jedoch auch noch einmal zusätzlich Person B, dass Person A auf keinen Fall Haftung übernimmt, wenn etwas nach Aufgabe des Pakets (bei der Österreichischen Post) mit dem Paket im negativen Sinne geschieht. Person B stimmt diesen Bedingungen schriftlich auf willhaben zu.
Person A erhaltet das Geld, gibt das Paket folglich auf und sendet Person B auch die Nachweise der Paketaufgabe. Der Versand ist ein Standardversand (5,90 €), es wurde nicht anderes zwischen Person A und Person B vereinbart. Person B hat dabei zusätzlich zum Verkaufspreis eine Portogebühr von 5 € überwiesen, nachdem Person A der Person B diese Portogebühr mitgeteilt hat.
Tatsächlich ist nun angeblich der Laptop bei Ankunft bei Person B beschädigt - der Bildschirm ist nicht funktionsfähig.
Person A hat vor dem Versenden / Zahlungserhalt ein Video aufgenommen, welches die wesentliche Funktionalität des Laptops zeigt. Der Bildschirm hat dabei einwandfrei funktioniert. Das Video wurde Person B gesendet, als Nachweis. Person B bestätigt den Nachweis der Funktionalität.
Ein Zerbrechlich-Sticker oder Zerbrechlich-Aufschrift wurde nicht auf das Paket aufgebracht. Es wurde auch nicht als zerbrechliches Paket versendet.
Nun funktioniert auf jeden Fall der Bildschirm nicht mehr. Das Paket wurde innen ein wenig mit Stoff ausgelegt, aber auch nicht allzu viel. Die Post übernimmt keine Haftung.

Angenommen Person B möchte nun das Geld zurück oder erwartet sich, dass Person A die Reparatur zahlt - liegt Person B dann im Recht?

Liebe Grüße
Spedex



alles2
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Re: Haftung Paket, wenn es die Post kaputt macht.

Beitrag von alles2 » 19.12.2021, 12:27

Auf Grundlage der Praxis kann ich da dem Käufer wenig Hoffnung machen. Für mich stellen sich allerdings einige Fragen:

Hat der Verkäufer auf dem Online-Flohmarkt die Gewährleistung explizit ausgeschlossen?
Mit welcher Begründung lehnt die Post eine Haftung ab?
Ist der Bildschirm äußerlich beschädigt oder schaltet der sich einfach nur nicht ein?
Handelt es sich bei dem Video konkret um den Laptop (Merkmale erkenntlich)?
Hatte schon Verkäufer, die ein defektes Gerät angeboten haben und dabei auf Videos von YouTube zurückgegriffen haben!
Hat sich der Verkäufer die Seriennummer des Notebooks notiert und reklamiert der Käufer dasselbe Gerät?
Kenne Käufer, dessen eigenes Gerät defekt wurde und sich dachten, dass sie den dahingehend austauschen, als dass sie dieses online "gratis" austauschen. Somit hätte der Verkäufer am Ende das mangelhafte Exemplar des Käufers.

Für den Versand wäre eigentlich der Käufer verantwortlich. Man wurde sich auf Ersuchen des Käufers über den Standard-Versand einig. Zusatzleistungen hätte schon der Käufer anregen sollen und hätte fast das Doppelte gekostet (+ 4 Euro), wenn der Transport behutsam hätte erfolgen sollen. Stellt sich heraus, dass der Schaden nicht durch den Transport herbeigeführt wurde, könnte noch immer behauptet werden, dass der Käufer das Gerät nicht sachgemäß behandelt und damit den Defekt verursacht hat.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Spedex
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Re: Haftung Paket, wenn es die Post kaputt macht.

Beitrag von Spedex » 19.12.2021, 21:29

Hallo, vielen Dank für die Antwort.

Der Verkäufer hat die Gewährleistung in der Anzeige selbst nicht ausgeschlossen, allerdings dann im Chat mit dem Käufer, also Person B - vor Erhalt des Geldes und somit auch vor Versand der Ware.
Die Post lehnt die Haftung wohl ab, weil das Paket nicht ausreichend im Inneren gesichert worden sei - und auch kein Zerbrechlich-Aufkleber oben war. Ob sich das auf den Versand als "Zerbrechlich", also eine Zusatzleistung der Österreichischen Post bezieht, oder auf den normalen Standardversand weiß man so weit nicht.
Der Bildschirm funktioniert insofern, als er alles richtig darstellt, jedoch nur mit einer sehr geringen Helligkeit.
Bei dem Video handelt es sich konkret um den Laptop und es sind auch gewisse Merkmale erkenntlich. Der Laptop, der von Person A angeboten wurde, ist auch tatsächlich der Laptop, den Person B erhalten hat. Der Laptop hat dabei, als er noch in den Händen von Person A war, noch tatsächlich funktioniert - das ist in diesem Sachverhalt Fakt.

Lässt sich nun mit diesen Informationen besser schätzen, ob Person B einen Anspruch an Person A stellen kann?

Falls es eine Rolle spielt. Man könnte in diesem Sachverhalt annehmen, dass ich Person A, also der Verkäufer bin.

Liebe Grüße
Spedex

alles2
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Re: Haftung Paket, wenn es die Post kaputt macht.

Beitrag von alles2 » 19.12.2021, 23:22

Die Fragen sollten dazu beitragen, um sich einen besseren Überblick verschaffen zu können und sich an eine Lösung heranzutasten. In erster Linie geht es darum, ob überhaupt ein Defekt vorliegt. Wenn ja, ob der Verkäufer, die Post oder der Käufer diesen verschuldet hat.

Wies denn das Verpackungsmaterial irgendwelche Beschädigungen auf?
Ist es denn möglich, dass der Käufer die Helligkeit des Bildschirms versehentlich geregelt hat?
Das geht nicht nur über das Betriebssystem, sondern auch über die Funktionstasten (oft das Sonnensymbol).
Wer hat denn die Sendung bei der Post reklamiert?
Normalerweise veranlasst das der Versender. Also Du, womit man genauer wissen sollte, warum sich die Post querlegt.
Wieviel Zeit ist eigentlich nach der Zustellung vergangen, bis sich der Käufer wegen dem Mangel meldete?
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Spedex
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Re: Haftung Paket, wenn es die Post kaputt macht.

Beitrag von Spedex » 19.12.2021, 23:33

Das Verpackungsmaterial wies laut Käufer bei der Ankunft Beschädigungen auf. Das Paket sei bei Ankunft bereits an einer Ecke eingedrückt gewesen. Der Käufer kennt sich meiner Meinung nach recht gut mit Computern aus - ich gehe nicht davon aus, dass das an irgendeiner Einstellung liegt. Der Käufer hat die Sendung reklamiert. Soll ich da lieber selbst mal anfragen?
Der Käufer hat sich noch am selben Tag nach Erhalt des Paketes bei mir gemeldet.

Liebe Grüße
Spedex

alles2
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Re: Haftung Paket, wenn es die Post kaputt macht.

Beitrag von alles2 » 20.12.2021, 03:58

Du könntest ein wenig Vorsicht walten lassen, da Dir der Käufer "an Haxl" stellen könnte.
Möchte er denn die Rückabwicklung haben oder begehrt er die teilweise Rückerstattung des Betrages, um dann den Laptop behalten zu können?
Hast Du denn ein Foto von der ungeöffneten Sendung bekommen, womit die beschädigte Zustellung dokumentiert wurde?
Hat das Notebook auch irgendwelche Schrammen abbekommen?
Frage trotzdem mal nach, was passiert, wenn man die Helligkeit ändert. Ich kann mir nämlich nicht erklären, wie durch ein eventuelles Fallenlassen lediglich die Helligkeit eines Bildschirms beeinträchtigt werden kann.

Du kannst selbst auch eine Schadensmeldung einreichen:

https://www.post.at/p/a/schadensmeldung

Allerdings sollte glaubhaft vermittelt werden, dass die Ware auch eine Sturzhöhe von 80 cm unbeschadet überstanden hätte:

https://www.post.at/p/c/optimal-verpacken

Dort wird das ordnungsgemäße Verpacken veranschaulicht. Erfüllte das Paket nicht die Kriterien, dann haftet wohl der Versender, welcher für alles zwischen dem Standort der Ware bis zur Abgabe bei der Post verantwortlich ist.
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