Anzeige wegen Betrug

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AffenKeks
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Anzeige wegen Betrug

Beitrag von AffenKeks » 06.12.2021, 22:46

Hallo zusammen ,

Folgende Situation.

Ich habe im Sommer etwas bei einer Firma bestellt , Warenwert 900€, und bis heute nicht bezahlt weil ich Corona bedingt finanzielle Schwierigkeiten hatte.

Nun kam heute ein Anruf der Polizei das mich diese Firma angezeigt hat und ich zur Einvernahme gehen muss .

Hätte 2016 schon Mal eine Verurteilung wegen Betruges allerdings war der Schaden da über 5000 Euro und ich habe meine 14 Monate mit einer Fußfessel abgessen . Meine Frage nun ....was könnte da auf mich zukommen ? Könnte das Verfahren eingestellt werden wenn ich das Geld Zeitnah zurückbezahle oder kommt es aufgrund meiner vorsrafe automatisch zu einer Verhandlung ? Und mit welchem Strafmaß müsste ich bei 900. Euro rechnen ?

Wird die Strafe automatisch hoher wegen meiner damaligen Strafe oder kann ich auch mit einer bedingten Strafe oder Geldstrafe davon kommen ?

Vielen Dank im vorraus .
Lg



alles2
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Re: Anzeige wegen Betrug

Beitrag von alles2 » 07.12.2021, 03:11

Um mich nicht wiederholen zu müssen und weil ich einige Ungereimtheiten orte, rate ich Dir zu folgendem Beitrag (insbesondere dessen zweiter Link mit praktisch identischem Titel):

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16324#p38090

Lass Dich nicht vom Straftatbestand des (schweren) Diebstahls verwirren. Vom Strafausmaß kann es mit jenem des Betruges qualifizieren. Vor 5 Jahren dürfte es eine Verurteilung nach § 147 Abs.2 StGB gewesen sein, wenn ich es richtig ableite und der gewerbsmäßige Betrug nach § 148 StGB nicht zutrifft. Denn zu 14 Monate unbedingter Haft gehört schon mehr als wonach Deine Ausführung klingt. Mit Verweis auf § 156c Abs.1 Z 1 StVG (Strafvollzugsgesetz) ist für mich ebenso nicht nachvollziehbar, wie bei dieser Dauer der elektronisch überwachte Hausarrest (eüH) vollzogen werden kann. Einzig wenn vorher eine bedingte Entlassung realistisch war und diese später vom Haftrichter aus irgendeinem Grund nicht gewährt wurde.

Du merkst, anhand Deiner Stichworte wird eine vernünftige Prognose schwierig, da so alles möglich wäre, was in den anderen Beiträgen bereits beschrieben und von Dir teilweise aufgezählt wurde. Ob Dir das mit dem Virus als Begründung irgendwer abkaufen wird, wage ich zu bezweifeln. Außer Du kannst nachweisen, dass zum Zeitpunkt des Kaufes tatsächlich was Unvorhergesehenes vorgefallen ist. Denn üblicherweise bestellt man etwas in ehrlicher Absicht, wenn man es sich auch leisten kann und will.

Selbst wenn kein Schaden entstanden wäre, kann man wegen Betrug verurteilt werden. Die Wiedergutmachung wäre dann nach § 34 Abs.1 Z 14 StGB nur ein Milderungsgrund. Freilich kann sich die Rückfälligkeit negativ auf die Strafhöhe auswirken. Das verraten die ersten Punkte des § 33 Abs.1 StGB (Erschwerungsgründe).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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Re: Anzeige wegen Betrug

Beitrag von AffenKeks » 07.12.2021, 10:11

Der Strafrahmen wäre ja bei einfachen betrug 6 Monate oder 360 Tagessätze.

Könnte der Strafrahmen anhand einer Vorstrafe dann die 6 Monate Haft trotzdem übersteigen oder nicht ?

Lg

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Re: Anzeige wegen Betrug

Beitrag von lexlegis » 07.12.2021, 10:37

nein, weil ein widerruf einer etwaigen bedingten strafnachsicht nicht mehr in frage kommt (probezeit wäre hier 3 jahre) und ein 39 StGB nicht einschlägig ist, wäre eine höhere als für 146 stgb angedrohte strafe gem 1 (2) Satz 1 StGB unzulässig.

LG

AffenKeks
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Re: Anzeige wegen Betrug

Beitrag von AffenKeks » 07.12.2021, 10:44

Danke für die Antwort .

Ich hab halt nur ein bisschen Sorgen das der Staatsanwalt da einen gewerbsmäßigen betrug draus macht weil er vielleicht denkt das ich mich dadurch bereichert habe was ja auch nicht stimmt.

Hoffentlich kann ich von einer Bewährung profitieren oder wenn der Schaden vor der Verhandlung wieder gut gemacht wird sogar eine Einstellung .

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Re: Anzeige wegen Betrug

Beitrag von lexlegis » 07.12.2021, 10:48

alles2 hat geschrieben:
07.12.2021, 03:11

Selbst wenn kein Schaden entstanden wäre, kann man wegen Betrug verurteilt werden.
das wäre dann allerdings kein vollendeter sondern nur ein versuchter betrug gem 15, 146 StGB, was wiederum strafmildernd wäre.

lexlegis
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Re: Anzeige wegen Betrug

Beitrag von lexlegis » 07.12.2021, 10:57

AffenKeks hat geschrieben:
07.12.2021, 10:44
Danke für die Antwort .

Ich hab halt nur ein bisschen Sorgen das der Staatsanwalt da einen gewerbsmäßigen betrug draus macht weil er vielleicht denkt das ich mich dadurch bereichert habe was ja auch nicht stimmt.

Hoffentlich kann ich von einer Bewährung profitieren oder wenn der Schaden vor der Verhandlung wieder gut gemacht wird sogar eine Einstellung .

gewerbsm. iSd 70 StGB war dieses verhalten mE nicht.

eine bereicherung allein genügt nicht. das wäre ein schlichtes tatbildmerkmal des 146 StGB ohne qualifikation nach 148 StGB..

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Re: Anzeige wegen Betrug

Beitrag von alles2 » 07.12.2021, 11:35

Ich wollte damit § 34 Abs.1 Z 13 StGB andeuten, weil er irgendwie damit spekulieren dürfte, dass mit der Schadenswiedergutmachung alles wieder rückgängig gemacht werden kann. So einfach wird das eben nicht. Und auch der versuchte Betrug ist Betrug. Weiß jetzt nicht, warum das nun hervorgehoben werden muss, wenn sich jemand nicht durch Besserwisserei profilieren möchte. Dadurch werde ich nun auch nicht beginnen darüber nachzudenken, ob bei dem allgemein gehaltenen Begriff ein "fahrlässiger", "vorsätzlicher", "einfacher", "schwerer" usw. angebracht wäre. Auf den vollendeten Betrug hatte ich mich ja gar nicht versteift. Stattdessen war ich es, der die bisherigen Informationen für zu spärlich hält. Also ich würde nicht auf die Idee kommen, Dich dahingehend zu belehren, zumal ich bei Dir davon ausgehe, dass Du den Unterschied kennst.

Allerdings verstehe ich noch nicht wirklich, warum er von der Strafverschärfung nach § 39 Abs.1 StGB verschont werden sollte. Denn die Fußfessel ist keine bedingte Strafnachsicht, sondern eine andere Form des Vollzugs, welche er irgendwann im Jahre 2017 verbüßt haben dürfte. Zieht man Absatz 2 heran, hätten zumindest 5 Jahre vergangen sollen, damit ihm der Vorwurf des "schnellen" Rückfalls nicht gemacht werden kann. Die Staatsanwaltschaft macht davon gerne mal Gebrauch und beantragt, während die Richterschacht auch da davon absehen kann. Aber wie gesagt, von all der breiten Theorie kann man sich nichts kaufen, wenn es in der Praxis nur in eine klare Richtung hinauslaufen kann.
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Re: Anzeige wegen Betrug

Beitrag von lexlegis » 07.12.2021, 12:02

für einen 39er müsste es seine dritte tat sein, die sich gegen fremdes vermögen (71 StGB) richtet. das liest sich aber eindeutig aus Abs 1 heraus..

"Ist der Täter schon zweimal wegen Taten, die auf der gleichen schädlichen Neigung beruhen, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden....so erhöht sich, wenn er nach Vollendung des neunzehnten Lebensjahres neuerlich aus der gleichen schädlichen Neigung eine strafbare Handlung begeht, das Höchstmaß der angedrohten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe um die Hälfte."

die frage nach der rückfallsverjährungsfrist iSd 39 (2) StGB stellt sich also gar nicht erst..

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Re: Anzeige wegen Betrug

Beitrag von alles2 » 07.12.2021, 12:18

Ähm, Moment, Du hattest Dich doch festgelegt, dass bei ihm der Paragraph nicht in Frage kommt und hattest es vorher ganz anders begründet, indem unverhofft eine bedingte Strafnachsicht ins Spiel gebracht wurde. Erstens war davon nie die Rede und zweitens kennen wir etwaige Vorstrafen nicht. Er hat ja nur seine letzte Verurteilung erwähnt. Das bedeutet daher noch lange nicht, dass es nicht schon andere wegen Vermögensdelikten gab. Ich hatte anfangs schon erwähnt, dass es mehr Infos bedürfe, um eine seriöse Einschätzung geben zu können. Aber darauf ist er nicht eingegangen. Ich hingegen hätte daher eine Strafverschärfung nie kategorisch ausgeschlossen, sondern darauf verwiesen, dass es unter gewissen Umständen möglich wäre. Daher würde mich noch immer interessieren, wie Du das mit der "Bedingten" meinst, und hoffe, dass nicht schon wieder von der eigentlichen Frage abgewichen wird.
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Re: Anzeige wegen Betrug

Beitrag von lexlegis » 07.12.2021, 12:24

der widerruf der strafnachsicht war nicht auf den 39 StGB bezogen, sondern ob der fragesteller zum 146er noch mehr strafe (ungeachtet des 39er) durch widerruf früherer nachgesehener strafen bekommen könnte.. liest sich doch auch so.

du hast echt eigenwillige interpretationen und eine echt dünne haut :x

jaja wir kennen vieles nicht. nur wenn er schon sagt er hatte 2016 was geh ich halt mal davon aus dass das alles is. juristisch fundiert is unser beider geschreibe sowieso nicht. aber alle fragen abdecken wäre ein aufwand von mehreren tagen. hab besseres zu tun sry

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Re: Anzeige wegen Betrug

Beitrag von alles2 » 07.12.2021, 12:44

Oh man, seine Frage zielte aber genau auf § 39 StGB ab. Ich möchte gar nicht wissen, wie sich seine Frage für Dich liest. Denn er bezog seine Frage auf eine unbedingte Freiheitsstrafe. Zumindest liest es für mich so. Kannst Du mir das Gegenteil beweisen, wäre ich Dir dankbar. Denn ich weiß noch immer nicht, wie Du auf die bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe kommst. Daher kann ich nur das zurückgeben, was mir gegenüber behauptet wird.

Eigentlich hätte auch ich besseres zu tun, als darüber nachzudenken, ob die Erwähnung von § 15 StGB vielleicht nicht doch besser gewesen wäre, damit Dir Genüge getan wäre.
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Re: Anzeige wegen Betrug

Beitrag von lexlegis » 07.12.2021, 12:50

weißt was ich setz dich einfach auf die ignorierliste und dann müssen wir unsere beiträge nicht mehr gegenseitig lesen.

so kann jeder unabhängig vom andren dem fragesteller antworten und mir bleibt deine gesellschaft erspart.

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Re: Anzeige wegen Betrug

Beitrag von alles2 » 07.12.2021, 13:53

Ein probates Mittel, damit man mir gegenüber nicht mehr persönlich werden kann (z.B. "dünne Haut") und ich mich nicht mehr zu Dingen äußern muss, die ich nicht behauptet habe. Auf konkrete Fragen nach voreiligen Schlüssen dürfte zuletzt eh nur ablenkend oder erst gar nicht eingegangen werden, anstatt Unklarheiten zu bereinigen oder sich im Bedarfsfall auch mal ein Missverständnis einzugestehen. Erinnert irgendwo an das gestrige Interview mit dem Gesundheitsminister im ZIB 2.

Anscheinend ist man an der Aufklärung von Ungereimtheiten gar nicht interessiert zu sein und trifft auch noch Annahmen auf dessen Grundlage (14 Monate Fußfessel). Das verrät viel über die Diskussionskultur gewisser Herrschaft. Besonders schlimm ist, wenn nach dem politischen Beispiel das gesagt wird, was andere hören wollen, um Applaus zu ernten. Werde gar das Gefühl nicht los, dass diese als bedingte Haftstrafe qualifiziert wurde, was wirklich peinlich wäre. Leider werden trotz der Ignore-Liste dennoch jene Teile von mir zu sehen sein, die andere von meinem Beitrag zitieren.
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Re: Anzeige wegen Betrug

Beitrag von lexlegis » 08.12.2021, 09:15

jaja sehr intelligent bist. gäbe ja auch die möglichkeit dass ein teil der strafe von 2016 bedingt nachgesehen wurde und der andere teil mit fußfessel bestraft wurde. ein widerruf des bedingten teils wär dann theoretisch möglich. da es aber schon mehr als 3 jahre her ist kommt das in betracht. genau das und nicht mehr habe ich gemeint.

deine gabe dinge vollkommen wirr zu interpretieren ist bemerkenswert. wie gehts sonst so im sozialen umfeld? bin mir fast sicher dass das quälend sein muss wenn man ständig solche kommunikstionsprobleme heraufbeschwören muss um recht zu behalten.

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