Anzeige wegen Betrug

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lexlegis
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Re: Anzeige wegen Betrug

Beitrag von lexlegis » 08.12.2021, 09:21

fragesteller: höhere strafe als 146 möglich?

meine antwort:

nein, weil ein widerruf einer etwaigen bedingten strafnachsicht nicht mehr in frage kommt (probezeit wäre hier 3 jahre) und ein 39 StGB nicht einschlägig ist.

ich mein..

bist du so deppert oder tust du nur so?

wie kann man sowas simples derart falsch interpretieren..

und ja keiner weiß ob noch mehr neigungstaten als vorstrafen im raum stehen.

nur du hast echt die besondere gabe alles was jeder hier im forum schreibt willkürlich nach deinen eigenen spinnereien zu interpretieren.



alles2
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Re: Anzeige wegen Betrug

Beitrag von alles2 » 08.12.2021, 10:54

Anscheinend Dein Niveau, andere Leute zu verunglimpfen. Sehr traurig!
Du hattest Dich bei seiner Frage mit NEIN festgelegt, ob ein höherer Strafrahmen als die 6 Monate möglich ist. Weil mich das etwas irritiert hatte, habe ich ganz wertfrei gefragt:
Allerdings verstehe ich noch nicht wirklich, warum er von der Strafverschärfung nach § 39 Abs.1 StGB verschont werden sollte.
Das könnte damit zusammenhängen, dass ich Deine Begründung zu seiner Frage offensichtlich nicht so verstanden habe, wie Du es gemeint hast. Aber das ist doch genau der Grund, warum ich nachgefragt und es auch geschildert habe, wie es bei mir angekommen ist.
Denn die Fußfessel ist keine bedingte Strafnachsicht, sondern eine andere Form des Vollzugs, welche er irgendwann im Jahre 2017 verbüßt haben dürfte. Zieht man Absatz 2 heran, hätten zumindest 5 Jahre vergangen sollen, damit ihm der Vorwurf des "schnellen" Rückfalls nicht gemacht werden kann.
Es scheint so, als hättest auch Du mich nicht verstanden, weil Deine Antwort gar nichts mit meiner Frage zu tun hatte. Der Unterschied zu mir ist, dass Du nicht nachgehakt hast, wie ich das meinen könnte, sondern irgendwas abgesondert hast. Du hättest zu dem Zeitpunkt schon für Aufklärung sorgen können und nicht so tun brauchen, als würde ich § 39 Abs.1 StGB nicht kennen. Stattdessen darf ich mir nun die Frage gefallen lassen, ob ich so deppert bin. Dass ich willkürlich irgendwelche Dinge schreiben und wirr interpretieren würde. Und ich indirekt spinnen würde.

Das alles nur, weil ich Dein NEIN nicht ganz nachvollziehen konnte. Anstatt so angriffig zu sein, hätte sich aufgrund meiner Ausführungen für Dich die Möglichkeit ergeben, das vielleicht zu berichtigen. Hingegen wurde ich mit einer Begründung abgeschasselt, wo das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Mir kommt es langsam wieder echt so vor, dass ein Anwalt immer Recht haben muss und die anderen die Dummen sind. Zumindest vermittelst Du das für mein Empfinden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

AffenKeks
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Re: Anzeige wegen Betrug

Beitrag von AffenKeks » 08.12.2021, 14:21

Ich glaube ich muss hier Mal was klar stellen damit es hier nicht eskaliert.

Die Fußfessel habe ich von Anfang an bekommen da davon ausgegangen würde das ich bedingt entlassen werden was auch geschah nach 9 Monaten .

Das war Mitte 2017.

Allerdings war es damals ein weitaus höherer schaden . Damals waren es über 5000 Euro und somit ein schwerer betrug .

Im jetzigen Fall ging es um einen Warenwert von 900 Euro und die Polizei Einvernahme steht noch aus da ich Akteneinsicht beantragt habe die ich dann zu meinem Anwalt schicke um eventuell eine diversion zu beantragen. Meine Frage bezog sich nur darauf ob der Paragraph 39 in meinem Fall greifen könnte nach so einer langen Zeit und bei so einem vergehen . Mir wurde gesagt das dieser Paragraph eher bei Sexualdelikten zum Einsatz kommt .

alles2
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Re: Anzeige wegen Betrug

Beitrag von alles2 » 08.12.2021, 15:05

Sei uns "ned bes", aber 14 Monate mit der Fußfessel abgesessen haben klingt anders, als nach 2/3 bedingt entlassen worden zu sein. Du hättest gestern rechtzeitig die Möglichkeit einer Klarstellung gehabt. Hatte meine Vermutung eh geäußert, dass die bedingte Entlassung prognostiziert worden sein könnte, aber man sich davon später distanziert hatte.

Nun wurde Dir die gesetzliche Grundlage ausführlich erklärt und Du kannst für Dich entnehmen, was auf Dich zutrifft. Vielleicht ein Detail am Rande: Eine Probezeit kann nach § 48 Abs.1 StGB auch ein Jahr betragen.
Natürlich kann auch der von Dir befürchtete Paragraph zur Anwendung kommen, wenn es entsprechende Vorstrafen gäbe (worauf hier erst später hingewiesen wurde). Das Gerücht stimmt allerdings nicht. Vor zwei Jahren wurde es in Bezug auf Sexualdelikten mit Absatz 1a konkretisiert:
Ist der Täter schon zweimal wegen vorsätzlicher strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit oder gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, so erhöht sich, wenn er nach Vollendung des neunzehnten Lebensjahres neuerlich eine vorsätzliche strafbare Handlung gegen eines dieser Rechtsgüter begeht, das Höchstmaß der angedrohten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe um die Hälfte, höchstens jedoch auf zwanzig Jahre.
Aber wie gesagt, wenn Du noch nicht so viel auf dem Kerbholz hast, nehmen die Richter eher davon Abstand.
Zuletzt geändert von alles2 am 08.12.2021, 18:55, insgesamt 1-mal geändert.
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AffenKeks
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Re: Anzeige wegen Betrug

Beitrag von AffenKeks » 08.12.2021, 16:10

Schauen wir Mal ..... Die Gerichte in NÖ sind ja sowieso ne Katastrophe wurde mir Mal gesagt im Gegensatz zu Wien was die Urteile betrifft . Wenn's ganz blöd hergeht habe ich im BG Mödling meine Verhandlung sollte eine diversion abgelehnt werden .

AffenKeks
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Re: Anzeige wegen Betrug

Beitrag von AffenKeks » 08.12.2021, 23:23

Könnte man von einer Bewährung profitieren wenn man davor eine unbedingte bekommen hat oder ist sowas eher unwahrscheinlich?

Ihr kennt euch da anscheinend etwas besser aus .

alles2
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Re: Anzeige wegen Betrug

Beitrag von alles2 » 09.12.2021, 01:20

Ist möglich,
wenn anzunehmen ist, dass die bloße Androhung der Vollziehung allein oder in Verbindung mit anderen Maßnahmen genügen werde, um ihn von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten, und es nicht der Vollstreckung der Strafe bedarf, um der Begehung strafbarer Handlungen durch andere entgegenzuwirken. Dabei sind insbesondere die Art der Tat, die Person des Rechtsbrechers, der Grad seiner Schuld, sein Vorleben und sein Verhalten nach der Tat zu berücksichtigen.
Dieser § 43 Abs.1 StGB lässt erahnen, dass man die persönlichen Aspekte bewerten würde, ob die Bedingte überhaupt was bringen würde, um Dich von den schädlichen Neigungen abhalten zu können. Du würdest mit der Frage konfrontiert werden, warum Du trotz des bereits verspürten Haftübels die neue Tat begangen hast. Das würde nämlich nicht gerade für Dich sprechen. Eine Bedingte wäre daher wahrscheinlicher, wenn die neue Tat nicht auf dieselbe schädliche Neigung beruhen würde.

Bitte das Stift-Symbol oben rechts verwenden, wenn zum letzten eigenen Beitrag, auf den noch nicht eingegangen wurde, was ergänzt werden soll. Statt zwei hintereinander liegenden Beiträgen wäre es dann nur einer.
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Re: Anzeige wegen Betrug

Beitrag von AffenKeks » 20.12.2021, 20:14

Wie lange dauert es eigentlich von Einvernahme bis Verhandlung sollte es dazu kommen ? Hat da jemand Erfahrungsberichte?

alles2
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Re: Anzeige wegen Betrug

Beitrag von alles2 » 20.12.2021, 22:31

Das nachfolgende Zitat stammt aus einem Thread, in dem jemand ebenso eine Einschätzung haben wollte, wie sich ein Verfahren entwickeln kann (mit einem Klick auf den nach oben gerichteten Pfeil gelangt man zum Beitrag):
alles2 hat geschrieben:
11.06.2021, 01:07
Wie gesagt, zeitliche Angaben bringen Dir jetzt nicht wirklich weiter. Die Akte dürfte relativ überschaubar sein. Es ist möglich, dass nach einer Woche die Einstellung des Ermittlungsverfahrens eintrudelt. Oder die Staatsanwaltschaft (StA) lässt nicht locker, weshalb ein Strafantrag erst in bspw. 1-2 Monaten ans Gericht eingereicht wird. Die nächste Frage wäre dann, wann ein Richter die Hauptverhandlung anberaumen kann. Das kann weitere 1-2 Monate dauern. Mitunter hängt es davon ab, wie überlastet die Justiz ist. Dazu kommt noch, dass die Urlaubszeit vor der Tür steht. Und und und...
Wenn es schnell ging, dauerte es rund einen Monat. Hatte auch Fälle, da verging ein halbes Jahr. Verschleppt kann es beispielsweise werden, wenn die Staatsanwaltschaft weiter ermitteln möchte und auf diverse Ergebnisse warten muss. Oder durch einen Zeugen musste die HV vertagt werden. Verzögern kann es sich auch, wenn der Beschuldigte Einspruch gegen die Anklage erhebt (§ 213 Abs.2 StPO) oder ein Beweisantrag bzw. Befangenheitsantrag gestellt wird. Ob ein Sachverständiger hinzugezogen wird und eventuell seine Sachkunde angezweifelt wird...etc. pp.
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puananiila99
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Re: Anzeige wegen Betrug

Beitrag von puananiila99 » 06.05.2022, 11:04

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