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Verfolgung durch Gps Tracker unter dem Fahrzeug

Verfasst: 27.11.2021, 21:08
von Omaanita1966
Ich wurde kürzlich opfer einer Verfolgung via GPs Tracker der durch Zufall unter meinem Auto gefunden wurde. Es befand sich eine SIM-Karte, sodass ich nun weis, wer es war. Dieser Kerl hat mich 6 Monate per GPS verfolgt, natürlich hatte ich die ganze Zeit keine Ahnung davon. Fällt das unter Stalking?

Mit freundlichen Grüßen omaanita

Re: Verfolgung durch GPS-Tracker unter dem Fahrzeug

Verfasst: 27.11.2021, 23:39
von alles2
Mir ist kein Fall bekannt, bei dem das von Erfolg gekrönt gewesen wäre. Wenn, dann endeten diese mit einer Unterlassungserklärung. Für die beharrliche Verfolgung nach § 107a StGB sollte zumindest eines der 5 Tatbestandsmerkmale erfüllt worden sein:
1. ihre räumliche Nähe aufsucht,
2. im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt,
4. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen oder
5. Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches dieser Person ohne deren Zustimmung veröffentlicht.
Das Leben dürfte (durch Tyrannisierung) nicht unzumutbar beeinträchtigt und die Daten nicht veröffentlicht worden sein. Auf die Gefahr hin, dass der Vergleich für manche hinken mag, so wäre ein Auftrag zur konventionellen Verfolgung durch Privatdetektive daher auch nicht strafbar. Wäre eine Mithörfunktion am Peilsender eingebaut, könnte § 120 StGB (Missbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten) in Frage kommen. Stellte die Personenortung eine nachweisbare Belastung dar, kann man zivilrechtlich mit Schadensersatz nach § 1328a ABGB spekulieren (siehe auch Art.82 Datenschutz-Grundverordnung DSGVO).

Re: Verfolgung durch Gps Tracker unter dem Fahrzeug

Verfasst: 29.11.2021, 13:00
von MG
Allenfalls könnte man überlegen, ob durch das unbefugte Anbringen des Senders am Auto der ruhige Besitz am Auto gestört wurde (Besitzstörungsklage).

Allenfalls Unterlassungsklage (falls zB die 30 Tage für die BS-Störungsklage schon abgelaufen wären).

Re: Verfolgung durch GPS-Tracker unter dem Fahrzeug

Verfasst: 29.11.2021, 16:54
von alles2
Meiner Erfahrung nach war bei so einem geringfügigen Eingriff in fremden Besitz nie eine Schadensersatzforderung durchsetzbar. Je nachdem, in welchem Verhältnis man zum dem Störer stand, fanden dann so Sachen wie Haushaltsausnahmen oder Dienstgeber ihre Erwähnung, damit dem nicht weiter nachgegangen wurde.

Meistens haben die Anwälte nur was davon und es fallen Gerichtskosten an, falls kein Ersatzanspruch geltend gemacht werden kann und das Gericht anderer Auffassung ist. Daher meinerseits der dezente Hinweis auf eine Unterlassungsaufforderung (Abmahnung). Wenn man jemanden was zu Fleiß tun und ihm finanziell wehtun möchte, kann man es mit Verweis auf das Prozessrisiko auf eine Besitzstörungsklage nach § 454 Abs.1 ZPO (Zivilprozessordnung) ankommen lassen. Es gibt solche Kandidaten, die genau dieses Werkzeug zur Befriedigung ihres Rachegelüstes nutzen. Je nachdem, wie der Besitzstörer lustig ist, kann er das Spiel mitmachen, was sich zusammenläppern kann. Bei der Unterlassungsklage nach § 549 ZPO das ähnliche Spiel in einem überschaubaren Ausmaß mit weit weniger Konsequenzen. Dieses Mittel dient nicht nur dazu, dass die Störung entfernt wird, sondern damit es sich auch nicht mehr wiederholt.