sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlung

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Phionine
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sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlung

Beitrag von Phionine » 21.11.2021, 12:31

Hallo an alle, ich hätte eine kurze Frage, da ich bei meiner eigenen eher laienhaften Recherche auf kein wirkliches Ergebnis gestoßen bin. Im Zuge eines geplanten Projektes (Thema Slutshaming) möchte ich nächsten Sommer in manchen Bezirken in Wien lediglich in Unterwäsche bekleidet auf die Straße gehen und mich dabei filmen. Dass ich nicht die Reaktion einfach so von fremden Leuten filmen darf ohne sie sonst zumindest unkenntlich zu machen, ist mir bewusst. Ich weiß nur nicht, ob das so leichtbekleidete Auftreten in der Öffentlichkeit erlaubt ist oder nicht.

Danke im Voraus!



alles2
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Re: sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlung

Beitrag von alles2 » 21.11.2021, 18:03

Dein Vorhaben lässt nicht das vermuten, was der Titel hergibt. Nachdem § 218 StGB nicht berührt werden dürfte, wundert es nicht weiter, dass Du nicht fündig geworden bist. Selbst bei öffentlicher Nacktheit kommt eine Bestrafung nach dem Landessicherheitsgesetz äußerst selten vor und kenne ich nur, wenn an Badeseen entsprechende Schilder aufgestellt werden. Die mir bekannten Strafen wegen Anstandsverletzung lagen alle unter 50 Euro. Das Gesetz sieht oft bis zu 500 Euro vor (in Wien sogar bis 700 Euro). Dass sich andere belästigt fühlen könnten, liegt in der Natur der Sache. Ob man eine Strafe ausfasst, kann mitunter von der Begründung des Anzeigers abhängen. Einige verstehen es bekanntlich, staatliche Organe böswillig zu missbrauchen, wenn sie sich in ihren subjektiven Moralvorstellungen verletzt sehen. § 1 Abs.1 WLSG (Wiener Landes-Sicherheitsgesetz) beschreibt beispielsweise:
Wer
1. den öffentlichen Anstand verletzt oder
[...]
3. eine Person an einem öffentlichen Ort zu einer Handlung oder Duldung auffordert, die deren sexuelle Sphäre betrifft und von dieser Person unerwünscht ist, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 700 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu einer Woche zu bestrafen.
Wie gesagt, kommt in Deinem Kontext eigentlich nicht vor. Dennoch wollte ich darauf sensibilisieren, da man nicht weiß, wie weit Du wirklich gehen möchtest.

Sind die primären Geschlechtsmerkmale bedeckt, sollten auch die Eltern von Fragen verwirrter Kinder verschont bleiben. Unter freiem Himmel gibt es sonst keine Kleiderordnung, wobei ein Platzverweis (aus welchen Gründen auch immer) nie ausgeschlossen werden kann. Beim Betreten von Gebäuden oder was auch immer, könnte man es mit einem menschlichen Stopp-Schild zu tun bekommen. Mehr zum Hausrecht und was die Persönlichkeitsrechte anbelangt im folgenden Link:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16925&p=40424#p40428
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Phionine
Beiträge: 2
Registriert: 21.11.2021, 12:19

Re: sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlung

Beitrag von Phionine » 21.11.2021, 20:20

Vielen lieben Dank für die schnelle und ausführliche Antwort! :) Mir ist damit sehr geholfen

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