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Mord oder fahrlässige Tötung?

Verfasst: 20.10.2021, 09:52
von JohannesM
Ich beschäftige mich mit einem Fall, in dem Max seinem Rivalen Noah eine Autobombe unter Noah's Auto montiert mit der Absicht, dass Noah stirbt. Allerdings leiht Noah sein Auto seiner Schwester Veronika. Am nächsten Tag stirbt Veronika. Nun ist die Strafbarkeit des Max zu überprüfen.

Wird Max gemäß § 75 (Mord) oder gemäß § 80 (Fahrlässige Tötung) bestraft?

Zwar hatte er die Absicht Noah zu töten, aber Max konnte nicht damit rechnen, dass Noah seiner Schwester das Auto leihen wird, wodurch sie dann eben gestorben ist. Daher müsste er doch gemäß § 80 Abs 1 (Fahrlässige Tötung) bestraft werden und bis zu 1 Jahr Haft erhalten, da es in diesem Fall nicht mehrere Todesopfern (§ 80 Abs 2) gibt, oder?

Re: Mord oder fahrlässige Tötung?

Verfasst: 20.10.2021, 21:37
von lexlegis
Innere Tatseite: Max wollte einen anderen töten.

Äußere Tatseite: Max hat einen anderen getötet

Dem StGB ist die Identität des Tatobjekts egal. Im StGB steht nicht "Wer Noah tötet" sondern "Wer einen anderen tötet".

Ein anderer ist jede vom Täter verschiedene natürliche Person, also auch Veronika. Dass Noah auch das Auto verleihen könnte und ein Dritter tödlich zu Schaden kommt, ist vom dolus eventualis des Täters erfasst, das genügt. Auch die objektive Vorhersehbarkeit, dass das passieren könnte war gegeben.

Volle Strafbarkeit wegen 75 StGB

Gibt aber mehrere Ansichten dazu (siehe aberratio ictus).

Denkbar wäre auch: Max ggü Noah 15, 75 StGB
Max ggü Veronika 80(1) StGB

Re: Mord oder fahrlässige Tötung?

Verfasst: 21.10.2021, 00:21
von JohannesM
Vielen Dank!

Re: Mord oder fahrlässige Tötung?

Verfasst: 21.10.2021, 13:07
von alles2
Dennoch sei zu beachten, ob es sich bei der Absicht nur um einen objektiven Tatbestand handelt. Ist das nicht belegbar und hat der Beschuldigte einen guten Anwalt (mit Verweis auf den subjektiven Tatbestand), könnte es statt § 75 StGB auf § 86 StGB (Körperverletzung mit tödlichem Ausgang) hinauslaufen. Zusätzlich könnte nach § 81 StGB (grob fahrlässige Tötung) angeklagt und verurteilt werden, womit sich die angedrohte Freiheitsstrafe gegenüber § 80 StGB auf 3 Jahre erhöhen würde.

Re: Mord oder fahrlässige Tötung?

Verfasst: 21.10.2021, 13:37
von JohannesM
Vielen Dank für Ihre Antwort!

Re: Mord oder fahrlässige Tötung?

Verfasst: 22.10.2021, 14:11
von lexlegis
Welche Absicht? Bedingter Vorsatz genügt für 75 StGB. Bei einer eine riesen Detonation auslösenden Autobombe ist ein bedingter Vorsatz auf 75 ziemlich sicher. Da ist nix mehr mit reinem Verletzungsvorsatz. Aus dem äußerlichen Tathergang kann auf die innere Tatseite geschlossen werden. (Der Handlung wohnt der Vorsatz inne). Aber es ist ein Studentenfall ohne Details über die Art der Explosion etc. Darum bringt es wenig hier darüber zu streiten..

Re: Mord oder fahrlässige Tötung?

Verfasst: 22.10.2021, 14:57
von alles2
Ich habe eh nicht gestritten. Hingegen wirkst Du auf mich etwas aufgeregt. Weiß jetzt nicht, wieso sonst zu einer dramatischen Wortwahl wie "Riesen-Detonation" gegriffen wird, ohne die Details zu kennen. Es könnte doch ein Szenario entstanden sein, wonach nicht die Explosion in weiterer Folge den Tod verursacht hat, sondern es der Auslöser für die Hauptursache darstellte. Also ob rein die Detonation todesursächlich war oder ob danach unglückliche Umstände zum Ableben geführt haben, indem man dadurch in den Gegenverkehr geraten ist und dieser den Deckel draufgemacht hatte. Aber darum geht es ja nicht.

Ich habe mich nur vorsichtig ausgedrückt und ein paar Hinweise gegeben, auf was so ein Verfahren noch hinauslaufen könnte. Schließlich lesen hier nicht nur Studenten mit. Weiters kennt man die Verantwortung des Beschuldigten nicht und dieser könnte nach Rücksprache mit einem Anwalt in eine andere Richtung gelenkt werden. Um mehr ging es mir gar nicht. Die Verbindlichkeit der Angabe, dass jemand die Absicht hatte, jemanden zu töten, habe ich daher relativiert. So bin ich halt eben. Ich bin nicht der, der anderen zwangsläufig 1:1 alles abnimmt, was von wem anderen stammt (Stichwort stille Post).

Aus der Titelwahl habe ich abgeleitet, dass sich der Fragesteller unsicher ist, welcher Straftatbestand erfüllt sein könnte. Und weil ich seinen juristischen Horizont nicht kenne, habe ich in Aussicht gestellt, was noch zutreffen könnte.
Wenn Du diesen Thread als Studentenfrage verortest, ist es schön für Dich. Ich habe nur weiterführende Anregungen platziert, die auch Anerkennung gefunden haben und daher nicht so abwegig erscheinen. Dass es dann anderen keine Ruhe lässt, obwohl es sich nicht auszahlen soll, darüber zu debattieren, verstehe dann ich wiederum nicht. Ferner wüsste ich nicht, warum ein Student nicht für eine erweiterte Fragestellung dankbar sein sollte.

Re: Mord oder fahrlässige Tötung?

Verfasst: 22.10.2021, 17:09
von lexlegis
Also ob rein die Detonation todesursächlich war oder ob danach unglückliche Umstände zum Ableben geführt haben, indem man dadurch in den Gegenverkehr geraten ist und dieser den Deckel draufgemacht hatte. Aber darum geht es ja nicht.

Schon mal was von Risikozusammenhang und objektive Zurechenbarkeit gehört? Würde das von Ihnen geschilderte passieren und zum Ableben führen, wären es nicht "unglückliche Umstände" die 75 ausschließen, sondern ein objektiv vorhersehbarer sich im Risikozusammenhang bewegender und daher auch objektiv zurechenbarer Erfolg.

Re: Mord oder fahrlässige Tötung?

Verfasst: 22.10.2021, 23:13
von alles2
Ich wüsste jetzt nicht, wo ich diesbezüglich das Gegenteil behauptet hätte. War lediglich verwundert, warum man es gleich so übertreiben muss (Riesen-Detonation). Daraufhin habe ich eine sanftere Variante beschrieben und vermerkt, dass es eh nichts weiter zur Sache tut. Btw, selbst Richter folgen nicht immer den Ausführungen eines Rechtsanwaltes.

Komme auch nicht ganz mit, warum man das mit der potentiellen Studentenfrage so abwertend bringen muss. Finde die Frage in unseren Breiten zwar auch etwas realitätsfern. Allerdings vermittelte mir der Fragesteller vielmehr, dass er sich wegen einem (womöglich fiktionalen) Szenario selbst auf der Suche nach einer Antwort war, ohne dass eine konkrete Fragestellung vorgegeben wurde. Aber mich deshalb so anzugiften, tut wirklich nicht Not. Man möge es mir nachsehen, dass ich anders ticke wie Du und "Latein für Anfänger" nicht verschlungen habe.