In diesem Fall geht es um einen Mann S, der seiner Freundin Rache ausüben will. Dafür erzählt er C (Kollege von S) von seinem Plan. Nachdem C seine Waffe S gibt, ist S auf den Weg, um den neuen Freund (namens H) seiner Ex zu erschießen. C erschießt H und H stirbt sofort.
Laut StGB wird ja S gemäß § 75 strafbar gemacht, da er absichtlich ( er hatte Bewusstseinsakt - § 5) H umbringen wollte.
Welche Konsequenzen folgen denn aber für C (Kollege von S), der die Pistole gegeben hat, obwohl er von dem Plan wusste? Mitbeteilgung am Mord? Welche Paragraphen sind hierfür relevant?
Freund gibt seinem Freund eine Waffe, damit er den neuen Freund seiner Ex umbringen kann
Freund gibt seinem Freund eine Waffe, damit er den neuen Freund seiner Ex umbringen kann
Zuletzt geändert von JohannesM am 20.10.2021, 09:05, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Freund gibt seinem Freund eine Waffe, damit er den neuen Freund seiner Ex umbringen kann
Beitragstäter werden von § 12 StGB umfasst und wären entsprechend § 13 StGB zur Rechenschaft zu ziehen. Dazu auch § 14 StGB.
Das nachträgliche "SEHR WICHTIG!" kannst Du wieder rausnehmen, da ja zeitnah geantwortet wurde.
Das nachträgliche "SEHR WICHTIG!" kannst Du wieder rausnehmen, da ja zeitnah geantwortet wurde.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: SEHR WICHTIG! Freund gibt seinem Freund eine Waffe, damit er den neuen Freund seiner Ex umbringen kann
Vielen Dank für Ihre rasche Antwort!
LG Müller
LG Müller
Re: Freund gibt seinem Freund eine Waffe, damit er den neuen Freund seiner Ex umbringen kann
Immer wieder gerne! Ich bedanke mich auch für Deine äußerst schnelle und verständnisvolle Reaktion!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Freund gibt seinem Freund eine Waffe, damit er den neuen Freund seiner Ex umbringen kann
Nach dem Waffengesetz darf gegen keinen der beiden ein Waffenverbot vorliegen. Falls es eine genehmigungspflichtige Waffe ist (Kat. B oder A), muß der Täter einen notwendigen (freien) Platz für die jeweilige Kategorie gehabt haben und die Überlassung muß innerhalb von 6 Wochen den Waffenbehörden gemeldet worden sein. Wenn dem Überlasser nicht nachgewiesen werden kann, daß er von dem Vorhaben des Mörders wußte und er zumindest plausibel machen kann, daß er sich sorgfältig davon überzeugt hat, daß der andere zum Besitz der Waffe berechtigt war, müßte er theoretisch seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit behalten.
Um aber eine derartige moralische Schuld nicht zu risikieren, gilt das ungeschriebene Gesetz, Waffen grundsätzlich nicht herzuborgen - oder nur für ganz eng umrissene Zwecke und Gelegenheiten, wie einem Schießwettbewerb -, die Empfehlung, eigene Waffen auf ein Depot eines Waffenhändlers zu legen, sobald auch nur der Hauch eines Beziehungsstreits am Horizont zu erkennen ist und die Bitte, Freunde oder Bekannte, von denen man weiß, daß sie über waffenrechtliche Dokumente verfügen, am besten erst gar nicht mit Erzählungen über die eigenen Beziehungsprobleme zu belasten.
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Re: Freund gibt seinem Freund eine Waffe, damit er den neuen Freund seiner Ex umbringen kann
In vielen Rechtsordnungen könnte C wegen Beihilfe zum Mord oder Beteiligung an einem Mord strafrechtlich verfolgt werden. Beihilfe zum Mord bedeutet, dass eine Person absichtlich dazu beiträgt, dass jemand anderes einen Mord begeht. Dies kann durch Bereitstellen von Hilfe, Ressourcen oder Informationen geschehen. Die genauen Paragraphen und Bestimmungen variieren je nach Rechtsordnung.
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Re: Freund gibt seinem Freund eine Waffe, damit er den neuen Freund seiner Ex umbringen kann
Es ist wichtig anzumerken, dass dies nur eine allgemeine Einschätzung auf Grundlage der beschriebenen Situation ist und die tatsächlichen rechtlichen Konsequenzen von verschiedenen Faktoren abhängen, einschließlich der genauen Umstände, Beweise und der Rechtsprechung im konkreten Fall. Im Ernstfall sollte immer ein Rechtsanwalt oder Jurist konsultiert werden.
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