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Gemeinnützige Leistungen

Verfasst: 05.08.2021, 22:24
von Tigrib
Hat jemand eine Idee, wie ich aus einem Verwaltungsstrafverfahren die Strafe in eine gemeinnützige Leistung "umwandeln" kann?
Wer / welche Behörde ist zuständig, bzw. kann hier eine Entscheidung treffen?
Ziel sollte sein, dass eine gemeinnützige Leistung statt Geld bei einem mind. Ersttäter erreicht wird.

Danke für eure Tipps!

Re: Gemeinnützige Leistungen

Verfasst: 06.08.2021, 07:54
von alles2
Gesetzlich ist das nur bei strafgerichtliche (§ 201 StPO) oder finanzstrafbehördliche (§ 179 FinStrG) Verfahren vorgesehen. Solange einem das nicht angeboten wird, kann man davon ausgehen, dass die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Falls Dich das jedoch nicht überzeugt, könnte man bei der jeweiligen Verwaltungsstrafbehörde einen entsprechenden Antrag zur Erbringung einer gemeinnützigen Leistung einbringen und abwarten, wie die darauf reagiert. Für gewöhnlich sollte dabei nichts rumkommen.

Re: Gemeinnützige Leistungen

Verfasst: 06.08.2021, 09:53
von Tigrib
das war nicht unbedingt das, was ich hören wollte :-)
trotzdem vielen Dank und ein Versuch ist es allemal wert!

Vielleicht wird es ja eine Entscheidung, die Schule macht; da für einen 16 jährigen Sozialdienst definitiv mehr pädagogischen Wert hat, als wenn mit Hilfe der Familie eine finanzielle Strafe zu bezahlen ist.

Re: Gemeinnützige Leistungen

Verfasst: 06.08.2021, 11:14
von alles2
Genau Dein Anliegen wollte man vor 4 Jahren schon im Parlament durchbringen. Durch Änderung rund um § 54 VStG (Verwaltungsstrafgesetz) sollten Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeiten abgegolten werden können. Nach § 29 BewHG (Bewährungshilfegesetz) wird für diese Tätigkeiten der Verein Neustart beauftragt. Wende Dich an dessen Team Online-Beratung über beratung@neustart.at oder dessen Online-Kontaktformular und vielleicht kann man Dir mitteilen, ob es doch eine Möglichkeit gibt bzw. was seither Stand der Dinge ist.

Re: Gemeinnützige Leistungen

Verfasst: 08.08.2021, 00:11
von realra12
Sie wissen von dem Gerücht, dass sie das Bewährungshilfegesetz ändern werden