8 Gramm Heroin aus dem Darknet. Vernehmung am Morgen Wie soll ich mich verhalten? Was ist das Strafmaß? Kommt Verfahren?
Verfasst: 16.07.2021, 14:04
Wertes Jusline Team,
Wertes Forum,
Ich habe ein sehr dringendes Anliegen!
Gestern hat mich ein Polizist, von der Drogenfahndung der Kriminalpolizei, angerufen, dass 7 bis 8 Gramm Heroin beschlagnahmt wurden, welche auf mich adressiert waren und dass er mich deshalb sprechen(also vernehmen) möchte so schnell es geht. Da ich krank bin telefoniere ich Montag früh nochmal mit dem Herren und er wird mich auch an dem Tag zur Vernehmung sehen wollen und darauf bestehen.
Der genannte Kriminalpolizist kennt mich schon von einem ähnlichen Vorfall, bei dem es um 3 Gramm Heroin aus dem Darknet ging. Ich habe damals gleich voll kooperiert und wahrheitsgemäß alles ausgesagt. Was nach einiger Recherche als ein eventueller Fehler meinerseits erscheint.
Damals wurde das Verfahren fallen gelassen und ich erhielt einen dementsprechenden Brief vom Gericht oder vom Justizministerium(bin mir nicht mehr sicher). Das ganze ist zwischen 6 und 8 Wochen her.
Laut §28 SMG dürfen zu verschiedenen Zeitpunkten für den Eigengebrauch erworbene oder besessene geringe Suchtgiftmengen dabei nicht zusammengerechnet werden.
Erstens möchte ich wissen, ob ich seiner Aufforderung folge leisten muss und am Montag kommen muss, falls ich dann schon gesund bin? Denn am Dienstag würde eine gratis Rechtsberatung stattfinden, welche ich sehr gerne vor der Vernehmung aufsuchen würde.
Zweitens würde ich gerne wissen, ob es wegen 7 bis 8 Gramm ,aus dem Darknet bestelltem Heroin, zu einem Gerichtsverfahren kommen könnte.
Ich möchte dazu erwähnen, dass ich Ersttäter bin und keine Vorstrafen habe.
Soll ich bei der Vernehmung die Aussage verweigern? Oder wäre das eher kontraproduktiv?
Welche Rechte habe ich und von welchen soll ich gebrauch machen? Also könnte mir zum Beispiel Akteneinsicht oder die Beantragung einer Verfahrenshilfe von Nutzen sein?
Ich bin seit vielen Jahren abhängig von solchen Substanzen und die Bestellungen sind rein aus diesem Antrieb heraus geschehen.
Die Drogen wären für den Eigenbedarf da gewesen. Ich hatte weder vor etwas davon zu verkaufen oder weitezugeben, noch tue ich so etwas überhaupt. Handel mit Suchtgift liegt also nicht vor.
3 Gramm gelten bei Heroin als "Geringe Menge". an welchem Punkt werden, wenn überhaupt, die Drogen auf ihren Reinheitsgrad untersucht? Oder muss ich dies speziell beantragen?
Bei 9 Gramm müsste ein Reinheitsgehalt von 33,3% reinem Heroin vorliegen um wieder auf die geringe Menge zu kommen. Vermutlich ist er niedriger.
Zu welchem Zeitpunkt würde mir auf Anfrage ein kostenloser Rechtsbeistand beigestellt werden? Und was müsste ich dafür tun?
Was habe ich zu befürchten? Was kann man mir vorwerfen? Wie wird es weitergehen? Wie handele ich am besten im weiteren Verlauf?
Da ich verzweifelt bin und grosse Angst vor Festnahme, Untesuchungshaft, Gerichtsverfahren oder Haft habe, bitte ich euch um rasche und hilfreiche Antworten!
Vielen herzlichen Dank!
Wertes Forum,
Ich habe ein sehr dringendes Anliegen!
Gestern hat mich ein Polizist, von der Drogenfahndung der Kriminalpolizei, angerufen, dass 7 bis 8 Gramm Heroin beschlagnahmt wurden, welche auf mich adressiert waren und dass er mich deshalb sprechen(also vernehmen) möchte so schnell es geht. Da ich krank bin telefoniere ich Montag früh nochmal mit dem Herren und er wird mich auch an dem Tag zur Vernehmung sehen wollen und darauf bestehen.
Der genannte Kriminalpolizist kennt mich schon von einem ähnlichen Vorfall, bei dem es um 3 Gramm Heroin aus dem Darknet ging. Ich habe damals gleich voll kooperiert und wahrheitsgemäß alles ausgesagt. Was nach einiger Recherche als ein eventueller Fehler meinerseits erscheint.
Damals wurde das Verfahren fallen gelassen und ich erhielt einen dementsprechenden Brief vom Gericht oder vom Justizministerium(bin mir nicht mehr sicher). Das ganze ist zwischen 6 und 8 Wochen her.
Laut §28 SMG dürfen zu verschiedenen Zeitpunkten für den Eigengebrauch erworbene oder besessene geringe Suchtgiftmengen dabei nicht zusammengerechnet werden.
Erstens möchte ich wissen, ob ich seiner Aufforderung folge leisten muss und am Montag kommen muss, falls ich dann schon gesund bin? Denn am Dienstag würde eine gratis Rechtsberatung stattfinden, welche ich sehr gerne vor der Vernehmung aufsuchen würde.
Zweitens würde ich gerne wissen, ob es wegen 7 bis 8 Gramm ,aus dem Darknet bestelltem Heroin, zu einem Gerichtsverfahren kommen könnte.
Ich möchte dazu erwähnen, dass ich Ersttäter bin und keine Vorstrafen habe.
Soll ich bei der Vernehmung die Aussage verweigern? Oder wäre das eher kontraproduktiv?
Welche Rechte habe ich und von welchen soll ich gebrauch machen? Also könnte mir zum Beispiel Akteneinsicht oder die Beantragung einer Verfahrenshilfe von Nutzen sein?
Ich bin seit vielen Jahren abhängig von solchen Substanzen und die Bestellungen sind rein aus diesem Antrieb heraus geschehen.
Die Drogen wären für den Eigenbedarf da gewesen. Ich hatte weder vor etwas davon zu verkaufen oder weitezugeben, noch tue ich so etwas überhaupt. Handel mit Suchtgift liegt also nicht vor.
3 Gramm gelten bei Heroin als "Geringe Menge". an welchem Punkt werden, wenn überhaupt, die Drogen auf ihren Reinheitsgrad untersucht? Oder muss ich dies speziell beantragen?
Bei 9 Gramm müsste ein Reinheitsgehalt von 33,3% reinem Heroin vorliegen um wieder auf die geringe Menge zu kommen. Vermutlich ist er niedriger.
Zu welchem Zeitpunkt würde mir auf Anfrage ein kostenloser Rechtsbeistand beigestellt werden? Und was müsste ich dafür tun?
Was habe ich zu befürchten? Was kann man mir vorwerfen? Wie wird es weitergehen? Wie handele ich am besten im weiteren Verlauf?
Da ich verzweifelt bin und grosse Angst vor Festnahme, Untesuchungshaft, Gerichtsverfahren oder Haft habe, bitte ich euch um rasche und hilfreiche Antworten!
Vielen herzlichen Dank!