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Verjährung

Verfasst: 11.07.2021, 08:32
von Renate R
Wann verjährt Gewerbsmässiger betrug? wann ist es ein schwerer betrug?

Re: Verjährung

Verfasst: 11.07.2021, 11:46
von alles2
Es hätte sich niemand beschwert, wenn Du es als Anschlussfrage in einem bereits bestehenden Thread untergebracht hättest:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15096

Schwerer Betrug nach § 147 StGB kann zutreffend sein, sobald der Schaden durch einfachen Betrug (§ 146 StGB) 5.000 Euro übersteigt oder unrechtmäßige Hilfsmittel verwendet wurden (§ 147 Abs.2 oder Abs.1 Z 1 StGB). Nach § 57 Abs.3 StGB verjährt es nach 5 Jahren ab dem endgültigen Abschluss einer (auch weiterentwickelten) Methode gegenüber eines Geschädigten. Das gilt auch für den gewerbsmäßigen Betrug nach § 148 StGB.

Re: Verjährung

Verfasst: 11.07.2021, 23:01
von Renate R
Danke für die Antwort. Wie wird verjährung berechnet?

Re: Verjährung

Verfasst: 12.07.2021, 00:10
von alles2
Das hatte damals ein anderes Mitglied in dem verlinkten Thread ganz gut beschrieben. Bitte sieh dort nach und frage eventuell wieder, wenn es nicht verstanden wird. § 57 Abs.2 zweiter Satz StGB beschreibt es folgendermaßen:
Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört.