Seite 1 von 1

Rückzahlung Anwaltskosten vom Gericht nach Freispruch

Verfasst: 29.06.2021, 15:53
von Manfred72
Ich wurde vom Gericht angeklagt wegen eines Strafdeliktes und nach mehreren Verhandlungstagen und einem Richter wechsel von allen Anklagepunkten freigesprochen.
Es war am LG bei einem Einzelrichter. Also sollte ich von meinen € 10.000,- was ich für meinen Anwalt bezahlt habe mit Beleg, € 3.000,- zurück bekommen. Laut meiner Recherche.
Aber wo reiche ich das ein. Ich will zumindest die 3.000,- haben.

Danke Manfred

Re: Rückzahlung Anwaltskosten vom Gericht nach Freispruch

Verfasst: 29.06.2021, 16:51
von alles2
Wären die Kosten nach § 390 StPO von der Republik zu tragen, solltest Du innerhalb von 3 Jahren die Finanzprokuratur zur Anerkennung des Ersatzanspruches auffordern.

Re: Rückzahlung Anwaltskosten vom Gericht nach Freispruch

Verfasst: 29.06.2021, 18:56
von MG
Ich denke, der Fragesteller meint § 393a. Antrag an das Gericht unter Anschluss der Honorarnote Ihres Verteidigers und Kostenersatz in Höhe von.... beantragen. Stellen Sie sich darauf ein, dass der höchst mögliche Betrag aber ni ht zugesprochen wird auch wenn Ihre Kosten höher waren.

Re: Rückzahlung Anwaltskosten vom Gericht nach Freispruch

Verfasst: 29.06.2021, 21:43
von alles2
Du denkst nicht nur richtig, sondern es ist richtig. Der Fragesteller hinterließ genau zu diesem Paragraphen am 25.6.2021 einen Gesetzeskommentar und wollte wissen, wo man einen Antrag wegen Kostenübernahme der Anwaltskosten hinschicken kann und spekulierte mit der verhandlungsführenden Richterin. Nun wurde der Kommentar entfernt und er deponierte sein Anliegen im Forum. Im Zuge dessen verwies ich lediglich auf die Finanzprokuratur, sofern etwaige Kosten vom Bunde zu tragen wären.