Hallo!
Könnt Ihr mir vielleicht weiterhelfen?
. Meine Hausverwalterin kommt immer wieder mit einem Vorwand und möchte in meine Mietwahnung.
. Jedes Mal wenn Sie dann in der Wohnung ist schaut sie sich eigenmächtig die Zimmer an und behauotet Dinge die nicht stimmen.
. Sie zieht sich ihre Schuhe nicht aus...
. Schikaniert mich...
So nun zu meiner eigentlichen Frage.
Weil bei mir nebenan ein Haus weggerissen wurde, und Risse in d. Wohnung entstanden sind, hatte sie wieder einen Grund die Wohnung zu besichtigen m. einem Sachverständigen. Der Sachverständige sah sich d. Risse an. Nur Sie stolzierte durch d. Wohnung und sah sich um und wollte auch wieder private Dinge wissen. Sie hatte eine derartige Gebärde und extrem aufdringliche Behauptungen die Sie mir virwarf, dass ich Sie ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht habe, dass ich mich belästigt fühle als sie weiter laut Behauptung aufstellte und ich ihr sagte sie soll mir diese Unterstellungen schriftluch schicken und sie hier unterlassen stelkte sie sich mir im Vorzimmer in den weg. Darauf hin habe ich ihr gesagt, dass sie hier ist um d. Risse zu besichtigen, was sie offensichtlich nicht tut, dass ich mich in meiner Privatsphäre massiv durch sie gestört fühle und dass sie bitte die Wohnung verlassen soll. Sie hat sich geweigert zu gehen und sich vor mich hingestellt quasi i. Den Weg dass ich nicht vorbeikonnte ohne sie zu berühren.
Ich babe sie 7 Mal ausdrücklich aufgefordert die Wohnung zu verlassen, dich sie machte so lange sie wollte weiter. Der Sachverständige war schon längst fertig und meinte er wolle gehen. Dann ging sie auch.
Meine Frage,
Wenn d. Hausverwalterin zur Rissbesichtigung d. Wände in d. Wohnung gelassen habe und sie aufgrund der oben genannten Gründe auffordere die Wohnung zu verlassen und sie nicht geht.
Ist das Hausfriedenbruch? Nötigung?
Kann ich Sie anzeigen?
Lg
Was ist das? Hausfriedensbruch? Ruhestörung? Nötigung?
Re: Was ist das? Hausfriedensbruch? Ruhestörung? Nötigung?
Das Hausrecht ist ein hohes Gut unseres Rechtssystems und laut Art. 9 StGG (Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger) unverletzlich. Stellt sich heraus, dass es jemand mit dem Besichtigungsrecht nicht so genau nimmt, kannst Du ihm jederzeit die Grenzen aufzeigen oder der Wohnung verweisen. Folgt er nicht, wären wir bei der Besitzstörung. Das kann auch gelten, wenn jemand trotz Aufforderung nicht und nicht die Straßenschuhe ausziehen möchte.
Man hätte die Hausverwalterin bitten können, sich beim Sachverständigen aufzuhalten, wenn man das Gefühl hat, dass sie "umedumschtierlt". Wer weiß, vielleicht wollte sie nur auch anderweitigen Rissen Ausschau halten, was aus Deiner Sicht falsch aufgefasst wurde. Ohne die konkrete Tendenz des "Ausfratschelns" zu kennen (könnte ja im weitesten Sinne in Verbindung mit den Rissen gestanden haben), muss man nicht auf Fragen eingehen, die nichts mit dem Anlassfall zu tun haben. Da erzähle ich Dir bestimmt nichts Neues.
Nachdem ich keine Gewaltausübung oder eine ausgesprochene Drohung konstatieren kann, würde ich von einer Anzeige nach § 109 StGB (Hausfriedensbruch) und/oder § 105 StGB (Nötigung) absehen und höchstens mit einer Besitzstörungsklage spekulieren, damit sowas hoffentlich nicht mehr geschieht. Letztere meintest Du womöglich statt der Ruhestörung.
Im Gegensatz zu Deutschland dürfte das beharrliche Verweilen trotz wiederholter Aufforderung bei uns nicht strafrechtlich relevant sein. Solltest Du wieder vor so einer unbefriedigenden Situation stehen, wäre daher mein Rat, dass Du den unerwünschten Gast ausdrücklich mitteilst, dass er Hausfriedensbruch begehen könnte, falls er sich nicht unverzüglich schleicht und Du sonst die Polizei rufen würdest. Käme es tatsächlich soweit, könnte man mit der Exekutive auch klären, ob eine Anzeige aus deren Sicht Sinn macht.
Man hätte die Hausverwalterin bitten können, sich beim Sachverständigen aufzuhalten, wenn man das Gefühl hat, dass sie "umedumschtierlt". Wer weiß, vielleicht wollte sie nur auch anderweitigen Rissen Ausschau halten, was aus Deiner Sicht falsch aufgefasst wurde. Ohne die konkrete Tendenz des "Ausfratschelns" zu kennen (könnte ja im weitesten Sinne in Verbindung mit den Rissen gestanden haben), muss man nicht auf Fragen eingehen, die nichts mit dem Anlassfall zu tun haben. Da erzähle ich Dir bestimmt nichts Neues.
Nachdem ich keine Gewaltausübung oder eine ausgesprochene Drohung konstatieren kann, würde ich von einer Anzeige nach § 109 StGB (Hausfriedensbruch) und/oder § 105 StGB (Nötigung) absehen und höchstens mit einer Besitzstörungsklage spekulieren, damit sowas hoffentlich nicht mehr geschieht. Letztere meintest Du womöglich statt der Ruhestörung.
Im Gegensatz zu Deutschland dürfte das beharrliche Verweilen trotz wiederholter Aufforderung bei uns nicht strafrechtlich relevant sein. Solltest Du wieder vor so einer unbefriedigenden Situation stehen, wäre daher mein Rat, dass Du den unerwünschten Gast ausdrücklich mitteilst, dass er Hausfriedensbruch begehen könnte, falls er sich nicht unverzüglich schleicht und Du sonst die Polizei rufen würdest. Käme es tatsächlich soweit, könnte man mit der Exekutive auch klären, ob eine Anzeige aus deren Sicht Sinn macht.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Was ist das? Hausfriedensbruch? Ruhestörung? Nötigung?
Danke, für die hilfreiche Info.
Ich hätte noch eine laienhafte Frage.
Ich bin nur Mieterin keine Wohnungseigentümerin. Handelt es sich trotzdem um eine Besitzstörung?
Lg Blume
Ich hätte noch eine laienhafte Frage.
Ich bin nur Mieterin keine Wohnungseigentümerin. Handelt es sich trotzdem um eine Besitzstörung?
Lg Blume
Re: Was ist das? Hausfriedensbruch? Ruhestörung? Nötigung?
Natürlich, denn durch die Miete ist die Wohnung in Deinen Besitz übergegangen!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Was ist das? Hausfriedensbruch? Ruhestörung? Nötigung?
Ich würde eine kleine Kamera aufstellen die läuft und sie darauf aufmerksam machen.
In der eigenen Wohnung kann das wohl eher nicht untersagt werden. Zeigen darf man die Aufnahmen dann halt niemanden. Könnte aber abschrecken.
In der eigenen Wohnung kann das wohl eher nicht untersagt werden. Zeigen darf man die Aufnahmen dann halt niemanden. Könnte aber abschrecken.
Re: Was ist das? Hausfriedensbruch? Ruhestörung? Nötigung?
Dennoch kann der Aufgenommene darauf bestehen, die Bilder löschen zu lassen:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15593
Wenn der "Gast" das Betreten der Wohnung bei laufender Kamera verweigert, kann das Theater im Rahmen einer Besichtigung perfekt sein.
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15593
Wenn der "Gast" das Betreten der Wohnung bei laufender Kamera verweigert, kann das Theater im Rahmen einer Besichtigung perfekt sein.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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