Pornographische Darstellungen Minderjähriger (Zeichnungen) in 60 Fällen - Muss ich jetzt ins Gefängnis?

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Re: Pornographische Darstellungen Minderjähriger (Zeichnungen) in 60 Fällen - Muss ich jetzt ins Gefängnis?

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_225 » 31.05.2021, 09:51

Das klingt wirklich alles sehr beruhigend nochmal Danke dafür aber so wie die Polizei/Polizistin drauf war fällt es mir einfach schwer nicht ins Gefängnis oder anders verurteilt zu werden aber wie mir mehrmals geraten wurde werde ich versuchen ruhig zu bleiben und einfach abzuwarten.



alles2
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Re: Pornographische Darstellungen Minderjähriger (Zeichnungen) in 60 Fällen - Muss ich jetzt ins Gefängnis?

Beitrag von alles2 » 31.05.2021, 13:18

Wenn es so ein schwerwiegendes Verbrechen wäre, wäre man bereits im Gefängnis. Darum verabschiede Dich von dem Gedanken. Die Polizei versteht es eben, andere einzuschüchtern, was ja nicht immer schlecht ist. Nachdem noch nichts passiert ist, gäbe es noch zig Möglichkeiten, um einer Haft zu entgehen. Diese Maßnahme wäre ohnehin das allerletzte Mittel und unter Deinen Umständen ist erst gar nicht daran zu denken. Damit möchte ich nur sagen, dass man so leicht nicht im Häfen landet!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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Re: Pornographische Darstellungen Minderjähriger (Zeichnungen) in 60 Fällen - Muss ich jetzt ins Gefängnis?

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_225 » 31.05.2021, 14:44

Kann dir wirklich nicht genug Danken - Tut so gut das zu lesen.
Habe jetzt zum Glück auch meine Therapeutin erreicht und werde versuchen bis zum Termin bei der Polizei ruhig zu bleiben.

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Re: Pornographische Darstellungen Minderjähriger (Zeichnungen) in 60 Fällen - Muss ich jetzt ins Gefängnis?

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_225 » 03.06.2021, 22:33

Ich versuche ja wirklich ruhig zu bleiben aber es ist noch eine ganze Woche und ich habe wieder ein komplettes Tief.
Was will die Polizei nochmal von mir? Ist es ein gutes Zeichen das sie nochmal mit mir reden und nicht schon die Staatsanwaltschaft informiert haben oder ist das Routine? Eine erste Aussage machte ich ja schon. Sollte ich nicht doch schon einen Anwalt befragen/mitnehmen?
Und warum hat mich die Polizistin "belogen"? Ich hatte keine Ahnung das solche Zeichnungen als Kinderpornos angesehen werden (können?). Woher sollte ich das wissen sollen wenn nicht mal die Polizei das wusste? Die Polizistin hat mir mehrmals (am Tag als sie den Laptop mitnahmen und eine Woche später als ich mich erkundigte) versichert das nur bei echten Kindern ermittelt wird bzw. der Laptop zerstört wird.

Als ich zuletzt mit ihr sprach meinte sie das Gesetz hätte sich diesbezüglich geändert, der Laptop zerstört wird, die Staatsanwaltschaft informiert und ich nochmal vorstellig sein muss.

Wann soll das gewesen sein und warum wusste sie das vorher nicht? Fühle mich wirklich reingelegt.

Habe eine Diplomarbeit aus Graz von 2018 gefunden in der es genau heißt
"...Gemälde, Zeichnungen, Tonträger, Schriften, Plastiken oder Zeichentrickfilme können mangels Wirklichkeitsnähe ausgeschlossen werden."
Quelle: https://unipub.uni-graz.at/obvugrhs/content/titleinfo/2836424/full.pdf

Ist das jetzt aktuell und auch in OÖ gültig?

Lese aber auch immer wieder was von "Wirklichkeitsnähe des Betrachters" und "Anscheinspornografie".
Auch der Begriff "Fiktivpornographie" kam mir öfter unter.

Man sieht eindeutig das es sexuelle Handlungen der härteren Art sind aber man sieht auch ganz deutlich das es nur Zeichnungen ala Comics und Mangas sind.

Und mir geht einfach nicht in den Kopf warum die Polizistin gelogen hat...Ich habe ganz unverblümt gesagt es sind nur Zeichnungen weil ich eben dachte dies sei ok, sie bestätigte mich dann ja auch und ich sprach weiter und gab weitere Details preis.

Hätte ich dann nicht die Aussage verweigern können bzw. nach einem Anwalt fragen können? Wenn sie die Wahrheit gesagt hätte und ich mich ja dann "belaste"? Ich verstehe das einfach nicht. Was war ihr Ziel? Was sollte die Lüge? Durfte sie das überhaupt? Bei der Polizeistelle wurde ich informiert ich könne schweigen wenn ich mich selbst belaste aber Aufgrund der vorherigen Aussage und meiner Naivität sagte ich eben aus weil ich dachte mich nicht strafbar gemacht zu haben.

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Re: Pornographische Darstellungen Minderjähriger (Zeichnungen) in 60 Fällen - Muss ich jetzt ins Gefängnis?

Beitrag von alles2 » 04.06.2021, 00:54

Mach Dich nicht narrisch. Es hilft Dir nicht weiter und ändert nichts an der Situation. Lass es einfach auf Dich zukommen und Dich nicht von irgendwelchen flapsig formulierten Sätzen und unverbindlichen Aussagen der Polizei in die Irre führen. Wie einzelne Beamte persönlich was sehen, ohne eventuell gar die Bilder gesehen zu haben, kann Dir egal sein. Das haben andere zu entscheiden, was vom Strafgesetzbuch verfolgt wird.

Es kann immer mehrere Gründe haben, warum sich die Exekutive Zeit lässt. Darüber zu mutmaßen bringt daher wirklich nichts. Aber tendenziell ist es eher ein gutes Zeichen. Es könnte bedeuten, dass sie noch zu wenig gegen Dich haben, um konkreter werden zu können. Oder man wartet noch auf irgendwelche Ergebnisse ab, weil diverse Anfragen noch nicht beantwortet wurden.

Die erste Vernehmung fand vor der Sicherstellung statt. Nach der Untersuchung wirst Du mit den womöglich neuen Erkenntnissen konfrontiert werden. Wir wissen nicht, wie die nächste Vernehmung ablaufen wird. Wann Du auf die Bremse steigen solltest, ließ ich Dir bereits wissen. Wer weiß, vielleicht ist die Beweislage wirklich dünn und die Sache löst sich in Luft auf.
Polizisten sind keine Richter und nur ein Gericht kann letztinstandlich entscheiden, ob eine Einziehung des Laptops nach § 26 StGB erfolgt. Vorher muss es nach der Sicherstellung entsprechend § 113 StPO eine Beschlagnahme laut § 115 Abs.1 Z 3 StPO geben. Den Beschluss könnte man bekämpfen, der dann nach § 89 StPO behandelt werden würde.
Du merkst, bevor ein Laptop zerstört werden würde, kann es noch dauern. Bis es noch keinen Beschluss über die Beschlagnahme gibt, brauchen wir darüber noch nicht diskutieren. Nach § 5 StPO darf die Polizei nicht mit Tricks arbeiten, um Dich zu einer Aussage zu zwingen. Auch wenn es meist zu nichts führt, kann man je nach Grad mit einer Anzeige oder einer Maßnahmenbeschwerde beim Verwaltungsgericht reagieren:

https://www.bvwg.gv.at/verfahren/massnahmenbeschwerde_neu.html

Wie Du siehst, ist es nicht so einfach, wie es Dir die Polizei einbläut. Sie verheimlicht Dir anscheinend die ganze Wahrheit. Es ist jedoch nicht deren Aufgabe, Dich über die vollständige Strafprozessordnung (StPO) aufzuklären. Daher bleib cool und sachlich. Zumindest wir sind eh für Dich da!

Über die Bundesland-unabhängige Diplomarbeit werde ich mich nicht äußern, weil sich keine Behörde oder kein Gericht danach richtet. Aber selbst aus dem einen von Dir zitierten Satz kann man nicht von einer uneingeschränkten These ausgehen. Wie gesagt, das würden andere entscheiden, ob bei Deinen Bildern sämtliche Kriterien erfüllt wären. Wie es die Polizei sieht, hat Dich nicht zu interessieren, weil dies zu beurteilen nicht deren Aufgabe ist.

Noch einmal, Du kannst aus verschiedenen Gründen immer die Aussage verweigern. Es stimmt schon, dass die Polizei "mutiger" vorgehen könnte, wenn es keine Zeugen gibt oder diese merkt, dass die es mit einem machen kann.
Du solltest Dir die Bilder unbedingt zeigen lassen, bevor Du Dich (einzeln) dazu äußerst. Vielleicht wurden welche im Internet-Cache gefunden, die von Dir nicht bewusst auf der Festplatte abgelegt wurden und Du bisher nicht auf dem Radar hattest. Durch diese Unterscheidung könnte man Missverständnissen entgegenwirken!
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SK
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Re: Pornographische Darstellungen Minderjähriger (Zeichnungen) in 60 Fällen - Muss ich jetzt ins Gefängnis?

Beitrag von SK » 09.06.2021, 09:17

Oftmals ist es besser und auch billiger vor der Vernehmung anwaltlichen Rat einzuholen. Eine schlechte Aussage kann man nur schwer revidieren.

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Re: Pornographische Darstellungen Minderjähriger (Zeichnungen) in 60 Fällen - Muss ich jetzt ins Gefängnis?

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_225 » 10.06.2021, 16:58

Danke für die beruhigenden Worte alles2 hat mir sehr geholfen und danke auch SK für den Tipp.
Heute war der Termin und ich musste nochmal eine kurze Aussage machen (das das für mich nie Kinder waren) und die Bilder (die keine "Kinder" zeigen) für die ich bezahlt habe heraussuchen.

Ging alles ziemlich schnell, war vor dem Polizeitermin noch bei meiner Therapeutin das hat mir auch sehr geholfen.

Die Polizistin war von den Bildern die ich auf dem Laptop hatte nicht sehr begeistert sagte aber auch das ich jetzt noch keinen Anwalt brauche erst wenn das weiter geht und ich habe versucht zu erklären das es bei den Bildern ja um den Schock geht und nichts sexuelles persönliches für mich dahinter steht.

Weiß nicht ob sie verstanden hat was ich meinte, bin nicht so gut im erklären und war eben etwas nervös.

Lange Rede Kurzer Sinn:

Die Polizistin schickt alles nächste Woche zur Staatsanwaltschaft und dann kann es dauern bis Antwort/Urteil kommt.
Sie sprach zwar auch das es sein kann das es fallen gelassen wird (dann werde ich vielleicht schneller verständigt) aber auch das es in ihren (!) Augen Kinderpornografisches Material ist aber räumte auch ein das das alles eine Art Grau Zone ist und sie selbst nicht sicher mit den Gesetzen war.

Im Klartext noch mehr warten und das geht echt an die Substanz zum Glück habe ich aber nächste Woche wieder einen Termin bei meiner Therapeutin das macht das warten etwas besser.

Hat hier jemand echte Erfahrung wie lange sowas dauert? Und was glaubt ihr was nach neuestem Stand meine Strafe sein kann?

Ich habe es dann auch so verstanden das falls die Anzeige fallen gelassen wird der Laptop dennoch zerstört wird - kann dies hier jemand bestätigen? Tut mir leid aber ich bin nicht sicher ob ich das heute richtig verstanden habe und wollte nicht nochmal nachfragen.
Sie meinte zu Beginn des heutigen Gesprächs auch das sie mir das leere (kaputten) Laptop noch nicht mitgeben kann weil sie noch was ansehen muss (bin jetzt nicht mehr sicher was).

Kann dazu jemand was genaueres sagen?

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Re: Pornographische Darstellungen Minderjähriger (Zeichnungen) in 60 Fällen - Muss ich jetzt ins Gefängnis?

Beitrag von alles2 » 11.06.2021, 01:07

Die Behauptungen der Polizisten decken sich in etwa mit meinen Ausführungen. Eben dass bei der nächsten Vernehmung konkret über die relevanten Bilder geredet werden würden. Dass jetzt ein Anwalt noch nicht nötig wäre (wenn man weiß, was man sagt, und man sich nicht bei jeder Unsicherheit zu einer unüberlegten Aussage hinreißen lässt). Und dass es eben nicht der Exekutive obliegt, ob etwas nach dem Strafgesetz sanktioniert wird.

So wie es unterschiedliche Einschätzungen seitens der Staatsanwaltschaft geben kann, so könnte sich jeder in Deiner Situation anders verhalten. Du musst da jetzt drüberstehen und andere objektiv entscheiden lassen, in wie fern Deine womöglich unbedachte Handlung mit einer Strafe einhergeht. Du kannst Dich noch so sehr fertig machen, aber ändern wird es nichts. Soll heißen, es liegt in Deiner Hand, ob Dir die ganze Sache den letzten Nerv raubt.

Wie gesagt, zeitliche Angaben bringen Dir jetzt nicht wirklich weiter. Die Akte dürfte relativ überschaubar sein. Es ist möglich, dass nach einer Woche die Einstellung des Ermittlungsverfahrens eintrudelt. Oder die Staatsanwaltschaft (StA) lässt nicht locker, weshalb ein Strafantrag erst in bspw. 1-2 Monaten ans Gericht eingereicht wird. Die nächste Frage wäre dann, wann ein Richter die Hauptverhandlung anberaumen kann. Das kann weitere 1-2 Monate dauern. Mitunter hängt es davon ab, wie überlastet die Justiz ist. Dazu kommt noch, dass die Urlaubszeit vor der Tür steht. Und und und...

Noch einmal, wir haben uns die Bilder nicht angesehen und wissen nicht, wie die Institutionen drauf sind. Im Prinzip hat sich für uns der Wissensstand nicht geändert. Daher bleibt es dabei, dass wir bis zu einem etwaigen Strafantrag warten sollten.
Das mit der Vernichtung des Laptops wäre für mich nicht fix. Aber auch da sollten wir abwarten, wie die Einstellung des Verfahrens begründet werden würde. Vergiss dahingehend die Worte der Polizei. Denn sie entscheidet das nicht. Solange das Gerät von der Justiz beschlagnahmt werden könnte, wird die Polizei sich schwer tun, es bereits auszufolgen.
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Re: Pornographische Darstellungen Minderjähriger (Zeichnungen) in 60 Fällen - Muss ich jetzt ins Gefängnis?

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_225 » 19.06.2021, 03:13

Hatte am Donnerstag wieder einen Termin bei meiner Therapeutin und diese erzählte mir das sie sich jetzt auch darüber informiert hat bzw. mit jemandem gesprochen hat der sich damit auskennt und dieser meinte das dies auch bei Zeichnungen sehr hart bestraft wird.
Sie gab mir auch eine Adresse für eine kostenlose anwaltliche Erstberatung.
Ich war nach dem Gespräch zu aufgewühlt um diese Beratung danach kontaktieren zu können, werde aber versuchen dies nächste Woche nachzuholen.
Das mal als (beunruhigende) eventuelle Information zu meiner erwartenden Strafe.

Was ich hier auch noch nach fragen will: Überwacht mich die Polizei jetzt eigentlich?
Das klingt jetzt paranoid aber mir ist im Moment das ganze Internet nicht geheuer bzw. fühle ich mich beobachtet (auch im Real Life).

Die Polizisten waren in Zivil bei mir und das macht die jetzige Angst irgendwie noch schlimmer.
Können sie mich die ganze Zeit beobachten und jederzeit abführen?

Werde ich überwacht oder spielt sich das alles in meinem Kopf ab? Liest die Polizei jetzt hier mit? Wenn ja, kann sie das dann gegen mich verwenden?

Was mir auch die ganze Zeit im Kopf rumgeistert: Was ist wenn ich das Gefängnis nicht aushalte? Mir geht es dabei nicht um das eingesperrt sein, sondern meine Zwänge, Phobien, Angstzustände.

Ich habe neben der Panik vor Gefängnis und das ich beobachtet werde auch Angst das ich Zwangs medikamentiert werden könnte.

Kann die Polizei mich wieder dazu zwingen Tabletten zu nehmen wenn im Gefängnis meine Zwänge wieder schlimmer werden?

Und wie wird der Brief der mir zugeschickt wird aussehen?
Landet der einfach im Postkasten oder wird geklingelt und dann persönlich zugestellt?

Möchte auch noch gerne etwas Fragen was eventuell eine Rolle für meine Strafe sein könnte aber davor würde ich gerne wie bereits gefragt wissen ob die Polizei hier mitliest und Sachen dann gegen mich verwenden kann.

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Re: Pornographische Darstellungen Minderjähriger (Zeichnungen) in 60 Fällen - Muss ich jetzt ins Gefängnis?

Beitrag von alles2 » 19.06.2021, 10:48

Man man man, jetzt lass mal gut sein. Sich darüber Dein Hirn zu zermattern, bringt Dir gar nichts. Euch die Erkenntnisse von dem Therapeuten oder einem Bekannten bringt rein gar nichts. Wir haben hier doch bereits erörtert, dass wirklichkeitsnahe Abbildungen sanktioniert werden können. Und das schließt Zeichnungen mit ein.

Die Observation nach § 130 StPO wird eigentlich nur vorgenommen, um eine Straftat aufzuklären. Wie Du dort entnehmen kannst, ist das nur für eine kurze Zeit möglich. Bei Dir hingegen sollte die Sache schon geklärt sein, während es nun nur darum gehen dürfte, ob und in welcher Höhe eine Strafe ausfällt. Glaube mir, die Welt dreht sich nicht nur um Dich, während die Exekutive noch andere Dinge zu tun hat.

Und auf das Thema Gefängnis gehe ich jetzt nicht ein. Erst wenn es wirklich soweit sein sollte. Doch in Deinem Fall ist nicht davon auszugehen.

Normalerweise landen die blauen (Hybrid-)RSa/RSb-Briefe im A5-Format (falls die Sache weiter verfolgt werden würde) in den Briefkasten, falls es nicht vor Ort entgegengenommen werden kann. Wenn die Zeit drängt oder das Gericht möchte, dass der Beschuldigte den Brief zuverlässig und persönlich erhält, kann es auch die Polizei mit der Zustellung beauftragen.
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Re: Pornographische Darstellungen Minderjähriger (Zeichnungen) in 60 Fällen - Muss ich jetzt ins Gefängnis?

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_225 » 19.06.2021, 14:02

Ok Bin eben ziemlich durch.

Aber etwas würde ich gerne noch wissen und zwar ist es so das ich neben einem Kindergarten wohne also wirklich vor meiner Haustür ist der Kindergarten
Bevor jetzt wer meint toll der Täter suchte Kontakt oder ähnliches unterstellt wird, ich wohne hier seit ich 9 bin als ich mit meiner Mutter hier einzog inzwischen ist auch ein SOS Kinderdorf in direkter Nähe zu mir gebaut worden.

Die Polizistin fragte ob ich Kontakt zu Kindern hätte (Vereine etc.) was ich wahrheitsgetreu verneinte aber ich weiß nicht ob die Polizei mitbekommen hat das da ein Kindergarten ist - hätten sie eigentlich schon aber bin mir nicht sicher und habe es auch nicht erwähnt, hatte das gar nicht richtig auf dem Schirm (hätte ich es erwähnen sollen?)

Am Anfang (also lange nach der ersten Vernehmung) kam mir der Gedanke das ich dies auch für mich verwenden kann, da mit diesen Kindern eben nie etwas vorgefallen ist oder ich irgendwie auffällig wurde da ich eben kein Interesse an Kindern habe aber inzwischen habe ich Angst das zum einen durch eine Befragung die mich eigentlich entlasten sollte alle von meinem Fall Bescheid wissen werden und zum anderen habe ich auch Angst das wenn mein (mildes?) Urteil gesprochen wird ich hier nicht mehr wohnen darf.

Also die Frage: Kann die Tatsache mit dem Kindergarten einen positiven/negativen Einfluss auf mein Urteil haben?

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Re: Pornographische Darstellungen Minderjähriger (Zeichnungen) in 60 Fällen - Muss ich jetzt ins Gefängnis?

Beitrag von alles2 » 19.06.2021, 21:33

Ist schwer zu sagen. Ich würde es eher nicht in Zusammenhang bringen. Wer weiß, ob dann am Ende die Pädagogen oder gar die Kinder gefragt werden würden, ob es einen Vorfall gegeben hätte. Nur weil etwas noch nicht offiziell ist, bedeutet es noch lange nicht, das nichts war. Und nicht, dass man auf die Idee kommen würde, alle vor Dich zu warnen.
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Re: Pornographische Darstellungen Minderjähriger (Zeichnungen) in 60 Fällen - Muss ich jetzt ins Gefängnis?

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_225 » 29.06.2021, 01:43

Eine Woche ist rum und es kam kein Brief.
Mir wurde von der Polizei gesagt das ich beim Einstellen des Verfahrens früher benachrichtigt werde.

Kann jemand aus Erfahrung sagen das auch nach längerem Warten (Wochen/Monaten) trotzdem das ganze fallengellasen worden sein kann?

Und wie sieht der Brief der mich verständigt wenn es fallengelassen wird aus?
Gibt es da einen Unterschied zu einem "Schuld Brief"?

Ich finde das ganze einfach so lächerlich, sorry aber ich muss mich hier auch mal auskotzen.

Beim letzten Polizei Termin musste ich die Bilder, die ich anfertigen ließ und zahlte, raussuchen.

Dabei konnte ich die 60 Bilder die die Polizistin als "Kinderpornografie" sieht auch sehen.

Gleich das erste Bild zeigte die Erwachsene (!) Rapunzel aus der neuen Disney Verfilmung "Tangeld" wie sie mit dem Bösewicht Geschlechtsverkehr hat.

Ich habe das der Polizistin nicht gesagt aber mal ehrlich, wegen so einem Schwachsinn bin ich seit Monaten am Rande eines Nervenzusammenbruchs und komme vielleicht ins Gefängnis?

Es war übrigens die selbe Polizistin, die mir vorher mehrmals mitteilte das wegen Zeichnungen nicht ermittelt wird.

Eine andere Kollegin die laut ihrer Aussage im Bereich Kinderpornografie tätig ist meinte auch das sie so was (Hentai und ein paar Bilder Richtung Gore) noch nie gesehen hätte und beide "schockiert wären" usw.

Ich wollte auch ein paar Bilder löschen, hatte aber damals noch keine Zeit bzw. war nicht in guter Verfassung, kann dies aber "beweisen":
Alle Daten habe ich perfekt in Ordnern geordnet. Die letzten Bilder die auch in die Kategorie Pornografie fallen habe ich nur mehr unter "Bilder" und nicht in Ordner gespeichert. Sie hätten nur ein paar Tage später kommen brauchen und vielleicht wäre alles anders gewesen.

Natürlich hat es keinen Sinn sich mit "was wäre wenn" zu beschäftigen aber hätte ich erwähnen sollen das ich vor hatte ein paar Bilder zu löschen bzw. sie aus ordnen wollte?

Spricht das für mich oder gegen mich und findet ihr das das nicht Ordnen der Bilder in Ordner als "Beweis" ausreicht?

Dazu noch eine Anmerkung: Habe ja schon erwähnt das ich psychische Probleme habe, darunter Zwänge und Ordnungszwang ist einer davon und das kann auch die Polizistin indirekt bestätigen, da ihr meine extrem saubere Wohnung auffiel und mich sogar darauf ansprach. Ich sprach dann auch von meinen Zwängen aber ich habe das Gefühl das das irgendwie unterging und die Polizistin nur das Bild "Arbeitslos und/bzw. Pädo = Assi Wohnung" im Kopf hatte und ich ihr mit meiner Sauberkeit ihr Weltbild zerstörte.

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Re: Pornographische Darstellungen Minderjähriger (Zeichnungen) in 60 Fällen - Muss ich jetzt ins Gefängnis?

Beitrag von alles2 » 29.06.2021, 14:30

Wie gesagt, es kommt darauf an, ob die Staatsanwalt noch weiter lästig ist oder sie noch auf weitere Ergebnisse wartet. Was diese noch unternimmt, darüber weiß die Polizei nicht immer Bescheid. Daher kannst Du dessen Aussagen ruhig ignorieren. Zudem bekommt man von denen ohnehin nicht immer die ganze Wahrheit, um beispielsweise die Ermittlungen nicht zu gefährden.

Sollte es eingestellt werden, schaut ein Brief der Staatsanwaltschaft ungefähr so aus:

normal.jpg
normal.jpg (31.52 KiB) 4827 mal betrachtet

Ein Hybrid-Brief (RSa) vom Gericht mit einer Ladung so:

Hybrid.jpg
Hybrid.jpg (91.76 KiB) 4827 mal betrachtet

Freilich kannst Du erwähnen, dass Du gewisse Bilder verwerfen wolltest. Hast Du einen Grund parat, der im positiven Sinne Eindruck hinterlassen würde, könnte es ziehen. Alles Richtung "feinsäuberliches Sortieren" dieser würde ich weglassen. Sollte die Tat irgendwie mit den Zwangsstörungen zusammenhängen, könnte man das hervorheben, damit sich ein Sachverständige damit befassen kann. Ob das wirklich so eine gute Idee ist, möchte ich zum derzeitigen Stand nicht beurteilen wollen. Gerade, wenn dieser zu der Überzeugung gelangt, dass es irgendwann nicht mehr nur bei den Bildern bleiben würde.
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