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Notwehr - Hausfriedensbruch

Verfasst: 26.05.2021, 17:28
von rehlein
Die betrogene Ehefrau erscheint an der Wohnungstüre der Betrügerin und möchte ein klärendes Gespräch. Diese geht nicht auf das ein, sondern will die Türe schließen. Die Ehefrau stellt 5 cm den Fuß in die Türe. Auf das hinauf drückt die Betrügerin zuerst die Türe zu, verletzt die Ehefrau am Fuß, zieht die Türe wieder auf und holt mit voller Wucht mit geschlossener Faust aus und trifft die Ehefrau an deren Brust. Auf das hinauf wird die Ehefrau natürlich zurückgestoßen und zieht automatisch ihren Fuß zurück. Sie hat an Fuß und Brust 1 Tag darauf Schwellungen und Hämatome. Hat sich die Ehefrau strafrechtlich schuldig gemacht? Und hat die Betrügerin in Notwehr gehandelt? Sie hat sie nicht dazu aufgefordert, zu gehen.

Re: Notwehr - Hausfriedensbruch

Verfasst: 27.05.2021, 03:33
von alles2
Ob der Straftatbestand nach § 109 StGB erfüllt wäre, können wir natürlich nicht beurteilen. Dazu müsste auch die Gegenseite angehört werden. Zudem kennen wir ein mögliches Wortgefecht nicht. Man muss nicht konkret aussprechen, dass jemand gehen soll. Es kann schon reichen, wenn die Betrügerin eindeutig vermittelt, dass sie nicht reden möchte. Selbst mit einer Anzeige wegen Körperverletzung nach § 83 StGB wäre ich vorsichtig, da sich in solchen Situationen die Beteiligten gerne widersprechen. Das würde es für das Gericht nicht einfacher machen und das Verfahren könnte schon vorher (evtl. wegen Geringfügigkeit) eingestellt werden oder mit einem Freispruch (evtl. wegen Nothilfe) enden. Gerade wenn die Wohnungsbesitzerin meint, sie fühlte sich belästigt oder gar bedroht. Den Fuß in die Tür zu stellen, könnte vielleicht tatsächlich als zwangsweises Betreten in die Wohnung angesehen werden.