Gnadengesuch und erneut strafaufschub

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Misssheldon
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Gnadengesuch und erneut strafaufschub

Beitrag von Misssheldon » 10.05.2021, 22:30

Hallo ihr lieben xy wurde zu einer Haftstrafe verurteilt von 2 Jahren und 4 monaten , diese kann xy jedoch aus psychischen Problemen nicht antreten, da xy platzangst habe und Depressionen entwickelt hat. Xy hat bereits einen haftaufschub auf Grund der geburt des Kindes per ks bekommen.

Jedoch hat xy am 28.5 einen Termin bei deren Therapeutin um nun die Therapie zu beginnen, da eine Therapie notwendig ist.

Nun riet diese xy doch einen Gnaden Gesuch zu stellen mit der Bitte von Zwangsmaßnahnen Abstand zu nehmen, sowie die Vollstreckung einstweilen einzustellen.

Jedoch hemmt ein Gesuch dieser Art ja die Haftstrafe nicht, daher wollte xy morgen bei dem Rechtspfleger anrufen und fragen ob sie Abstand von Zwangsmaßnahmen nehmen können, bzw die Haftstrafe erst einmal aussetzen bis über den Gesuch endschieden wurde.

Die 4 Monate haftaufschub sind schon quasi ausgeschöpft.

Der Gesuch wurde bereist an die Staatsanwaltschaft geschickt.

Belege wurden beigefügt von den Ärzten etc.

Nun hat xy aber angst das der Rechtspfleger morgen diesen nicht zustimmt und xy dann diese Woche die haft antreten muss. Somit könnte xydie Therapie nicht machen,und die Therapeutin sagte auch es sei wichtig da jetzt zu therapieren da es immer schlimmer wird,und eine Depression sehr schnell schlimmer werden kann.

Xy Anwältin hilft nicht in dem Bezug sie sagt da muss xy sich alleine drum kümmern, somit ist xy auf sich alleine gestellt. Am Wochenende war xy auch in der Klinik da xy wieder eine heftige Panik attacke hatte.

Ich hoffe ihr könnt xy helfen bzw Tips geben, xy hat Angst da morgen anzurufen, denn xy möchte natürlich nicht das der Rechtspfleger denkt xy nutze seine gutmütigkeit aus.

Wie hoch ist die Chance bei solch einer Erkrankung Aufschub bis zum endscheid des gesuches zu bekommen?

Xy psyche allerdings sind nicht die einzigen gründe, auch der Job Verlust des Mannes uvm. Alles wurde ausführlich in den Antrag ausgeführt.

Nehmen die quasi Rücksicht darauf? Xy möchte ja nicht das die Strafe komplett ausgesetzt wird ggf nur zur Bewährung ausgesetzt wird mit mehr Auflagen etc.



alles2
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Re: Gnadengesuch und erneut Strafaufschub

Beitrag von alles2 » 11.05.2021, 14:09

Auf was die Anstaltsleitung Rücksicht nimmt, findet sich mitunter in § 5 und 6 StVG. Und ein Anwalt macht meistens auch nur das, was mit seinem Gewissen/Berufsstand vereinbar ist und durch das Gesetz gedeckt wäre. Das ist bei mir anders, weshalb meine Möglichkeiten zwar eingeschränkt sind, jedoch sämtliche Tricks kenne. Tipps gäbe es genug, die ich aber nicht öffentlich machen werde. Noch dazu dürfte es sich bei der Betroffenen um eine Frau handeln, wofür mein Kenntnisstand nicht reicht, da diese gerne gesondert behandelt werden.

Vor gut 3 Jahren hatte ich auch geholfen, den Strafantritt künstlich zu verschleppen. Es war den Aufwand nicht wert. Zuerst einen Antrag auf Straf-Amnestie zur Entscheidung an das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ) gestellt. Ja, das hieß damals wirklich so. In Absprache mit der Leitung der Justizanstalt, dem Richter und Präsidenten des Landesgericht wurde der Strafantritt gehemmt. Nach 2 Monaten kam die zu erwartende Ablehnung. Unverzüglich bei der Anstaltsleitung Antrag auf EüH (bitte Suchfunktion benutzen) gestellt. Nach weiteren 2 Monaten wurde darüber vom Vollzugsgericht (LG) entschieden. Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien, wofür man 6 Wochen Zeit hätte. Nach 2 Monaten das endgültige Nein.

Ohne zu wissen, was die Ärzte bei Euch befundet haben, ist die Einschätzung eines Therapeuten irrelevant, weil dieser keine Atteste oder ähnliches ausstellen kann. Theoretisch gäbe es Therapien auch in der JA. Daher kann ich bisher nichts entnehmen, was einer Haft im Wege stehen würde. Wenn man zu sehr auf die Spitze treibt, kann es passieren, dass man halt in der forensischen Abteilung einer Strafvollzugsanstalt oder Haftanstalt (bzw. Gefangenenhaus) kommt. Gäbe es keinen Platz, stünde als Alternative die bewachte Unterbringung in einer öffentlichen Krankenanstalt zur Verfügung. Aus Kostengründen hätte jedoch die Leitung der Justizanstalt keine Freude damit.
Zuletzt geändert von alles2 am 23.05.2021, 21:20, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Das_Pseudonym
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Re: Gnadengesuch und erneut strafaufschub

Beitrag von Das_Pseudonym » 23.05.2021, 20:51

Ohne zu wissen, was die Ärzte bei Euch befundet haben, ist die Einschätzung eines Therapeuten irrelevant, weil dieser keine Atteste oder ähnliches ausstellen kann.
Es gibt ja Fachärzte für Psychiatrie.
bewachte Unterbringung in einer öffentlichen Krankenanstalt
Wie sieht so eine unterbringung aus?

alles2
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Re: Gnadengesuch und erneut strafaufschub

Beitrag von alles2 » 23.05.2021, 21:17

Auch Psychiater gehören zum Kreis der Ärzte. Nicht verwechseln mit Psychotherapeuten oder Psychologen.
In der Forensik (Psychiatrie mit forensischem Schwerpunkt) kann man die Krankenanstalt oder gar die Abteilung nicht einfach so verlassen. Wie im Gefängnis sind Toren und Türen verschlossen. Der Besuch erfolgt, wenn nicht unter Aufsicht, hinter einer Glaswand. Gerade Gegenstände, die missbräuchlich genutzt werden könnten oder mit denen man sich selbst verletzen könnte, werden gar nicht oder nur zu gewissen Zeiten auf Bitte hin für kurze Zeit ausgegeben. Es kann schon sein, dass man je nach Verhalten und Reststrafe in den Genuss diverser Lockerungen kommt. Manchmal wird das Tragen einer Anstaltskleidung verlangt oder die Freizeitschuhe werden nur für den Hofgang ausgegeben.
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Das_Pseudonym
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Re: Gnadengesuch und erneut strafaufschub

Beitrag von Das_Pseudonym » 23.05.2021, 21:33

Welche Krankenanstalt in Wien wird hierfür ran gezogen?
Ich frage nur mal für einen Freund. :lol:

alles2
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Re: Gnadengesuch und erneut strafaufschub

Beitrag von alles2 » 24.05.2021, 01:58

Da müsstest Du fast den Wiener Gesundheitsverbund (WiGev) anrufen, welche Gemeindespitäler so eine forensische Abteilung haben.
Eigentlich wäre es der Pavillon 23 des Otto-Wagner-Spitals gewesen. Doch dort sollen irgendwann Wohnungen entstehen. Und mittlerweile heißt die Krankenanstalt aber Klinik Penzing. Wenn ich mich nicht recht täusche, soll es an die Klinik Hietzing (vorher KH Hietzing bzw. Lainz) abgegeben werden.
Auch das AKH soll über eine forensische (Drogen-)Ambulanz verfügen.

Doch selbst als Wiener könnte man in einem Krankenhaus eines anderen Bundeslandes landen, sollte kein Bett frei sein.
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Das_Pseudonym
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Re: Gnadengesuch und erneut strafaufschub

Beitrag von Das_Pseudonym » 24.05.2021, 11:05

Wie erfolgt die überstellung dahin?

alles2
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Re: Gnadengesuch und erneut strafaufschub

Beitrag von alles2 » 24.05.2021, 13:49

Du meinst, wenn man eigentlich im Strafvollzug unterzubringen wäre, aber wegen psychischer Defizite für den Normalvollzug nicht geeignet wäre? Da gäbe es mehrere Möglichkeiten, auf die ich hier nicht alle eingehen möchte! Vorgestern ging es beim Bürgeranwalt im ORF2 um den Maßnahmenvollzug, worauf ich am Ende des Beitrages eingehe.

Ich sage es mal so...ist man bereits verurteilt und tritt die Strafhaft an, müssten geistige Erkrankungen bereits bekannt sein. Die sollten jedoch so schwerwiegend sein, dass die Justizanstalt zu der Überzeugung gelangt, der Strafgefangene würde eine Gefahr für andere oder sich selbst darstellen und man nicht über geeignetes Personal oder die Justizanstalten nicht über geeignete Abteilungen verfügt bzw. sich kein freier Platz mehr anbietet. Einige Häftlinge nutzen dieses Wissen bewusst aus und initiieren unter Anwendung hoher schauspielerischer Künste einen Suizid-Versuch. In Anlehnung von § 21 Abs.3 StGB wäre man dabei auf der sichereren Seite, wenn man eigentlich nur wegen Vermögensdelikten straffällig geworden ist. Denn der Schuss kann absolut nach hinten losgehen, wenn andere gegen Leib und Leben bedroht werden oder zugeschlagen wird und man als Rechtfertigung so Dinge behauptet, es wurde von oben angeschafft oder man wäre ferngesteuert. Dann könnten die restlichen Absätze von § 21 StGB zur Anwendung kommen, von dem man so schnell nicht mehr herausmanövrieren könnte. Diese Personen wären wohl froh gewesen, wenn sie sich die letzte Ausgabe vom Bürgeranwalt gegeben hätten, damit es erst gar nicht dazu gekommen wäre. Ist zwar weit hergeholt, aber hat es alles schon gegeben.
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