Verleumdung von Belastungszeugen durch den Beschuldigten in einem Verfahren nach der StPO, Verteidigungsrecht

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avid apprenticius
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Verleumdung von Belastungszeugen durch den Beschuldigten in einem Verfahren nach der StPO, Verteidigungsrecht

Beitrag von avid apprenticius » 18.04.2021, 02:42

Hallo werte Freunde des Rechts :P
Kann denn die folgende, von mir recherchierte Text Zusammenstellung die aktuell vorherrschende Lage im österr. Strafrecht zu dieser Thematik zutreffend wiedergeben oder kann man das doch nicht so allgemein gültig stehenlassen?

Sind denn euch eventuell aktuelle Entscheidungen von OLG oder OGH bekannt, wo auch anders geurteilt worden ist wie hier im folgenden formuliert:
Wenn ein Beschuldigter bzw. Angeklagter äußert, die Anschuldigungen des ihn belastenden Zeugen bei der Polizei oder vor Gericht wären gelogen, dieser würde ihn (den Beschuldigten) wissentlich falsch beschuldigen und somit falsch Aussagen iSv § 288 Abs 1 bzw. Abs 4 StGB und ihn verleumden iSv § 297 Abs 1 StGB, so kann der Beschuldigte laut herrschender Rsp damit diesen Zeugen keinesfalls verleumden iSv § 297 Abs 1 StGB.

Das gilt auch für den Fall, dass die Anschuldigungen des ihn belastenden Zeugen als wahr angenommen werden bzw. sich als solches erweisen sollten.

Denn der Beschuldigte überschreitet damit nicht sein zustehendes Verteidigungsrecht, da er ja nicht über die bloße Abwehr der belastenden Angaben des Zeugen und die Negierung deren Beweiswerts hinaus bewusst wahrheitswidrige erdichtete Tatsachen vorbringt, welche konkret oder sinngemäß den Verdacht auf eine strafbare Handlungsweise (Offizialdelikt) des Zeugen oder anderer begründen oder darauf hindeuten
(vgl RIS Justiz RS0097595, 12 Os 1/74, 15 Os 104/11z).

Dabei kommt es bei der Frage, inwieweit noch eine straflose Verantwortung (des Beschuldigten) oder bereits eine rechtswidrige strafbare Beschuldigung des Belastungszeugen vorliegt, nicht auf die Form der Äußerung oder die Wahl der Worte an, sondern allein auf den inneren Gehalt des Vorbringens
(vgl RIS-Justiz RS0096713)
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