Arglistige Täuschung bei Autoverkauf?

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Arnold Dietrich
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Arglistige Täuschung bei Autoverkauf?

Beitrag von Arnold Dietrich » 17.04.2021, 16:24

Geehrtes Forum,

nachfolgend eine Fallschilderung mit der Bitte um rechtliche Aufklärung:

Autoverkauf unter Privatleuten mit ÖAMTC-Kaufvertrag, nach Übergabe folgende Mängel:
- laut Vertrag hat das Fahrzeug zwei Vorbesitzer, tatsächlich sind es aber vier (einer im Ausland, drei in AT)

- der Kilometerstand weicht um 1.600 km (nach oben) von der Angabe des Kaufvertrags ab

- als Zubehör sind vertraglich Sommerreifen vereinbart, laut mündlicher Information mit 6-7mm Profil und in gutem Zustand, tatsächlich sind es 3,5mm Profil und ein Alter von 12 Jahren, also nicht mehr verkehrssicher

- laut mündlicher Information ist der technische Zustand sehr gut, es stünden keine Reparaturen an; tatsächlich
leuchtet kurz nach der Übergabe eine Warnleuchte (laut Mechaniker Fahrwerk oder Motor, muss von Fachwerkstätte geprüft werden); zudem verlieren ein Stoßdämpfer sowie die Servopumpe Öl, letzteres ist auch als "leichter Mangel" im §57a-Prüfbericht erwähnt, beides wurde bei Übergabe nicht erwähnt

Nun die Frage dazu: Liegt hier der Tatbestand der arglistigen Täuschung vor?
Und: Welchen Weg gilt es nun am besten einzuschlagen, bzw. wäre es möglich den Kaufvertrag wieder aufzuheben?
Anmerkung: Der Verkäufer ist bisher lediglich bereit eine Nachbesserung bei den Reifen zu gewähren.

Für die Antworten vielen Dank im Voraus!

MfG, Dietrich



alles2
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Re: Arglistige Täuschung bei Autoverkauf?

Beitrag von alles2 » 17.04.2021, 19:07

Wesentlich über die weitere Vorgehensweise ist, wie die Haltung des Vorbesitzers dazu ist, wenn Du ihn damit konfrontierst.
Wurde nur der Kaufvertrag vom Automobilclub als Vorlage verwendet oder gibt es auch eine vorangegangene Kauf-Überprüfung von denen?

Woher weißt Du, wie viele Vorbesitzer es gegeben haben soll? Du darfst nicht vergessen, das womöglich der Verkäufer nicht so investigativ vorgegangen ist und somit nichts von der wahren Besitzerwechselzahl wusste.

Wurde der Kaufvertrag gemeinsam ausgefüllt und haben es beide am gleichen Tag unterschrieben? Erfolgte die Übergabe am selben Tag oder wurde ein späterer Termin vereinbart? Die Erklärung wäre toll zu erfahren, warum bei der Übergabe nicht der Kilometerstand abgeglichen und nicht vor Ort dies beanstandet wurde.

Gibt es auch Belege davon, dass die Verkehrssicherheit der Reifen nicht gewährleistet ist, oder ist das lediglich eine persönliche Einschätzung? Weder das Alter noch die Profiltiefe (mind. 1,6 mm) würden darauf schließen.

Wenn ein unqualifizierter Verkäufer nur glaubt, dass keine Reparaturen anfallen werden, ist das wirklich nur relativ und nicht bindend. Vielleicht kann man "kurz nach Übergabe" irgendwie eingrenzen. Was Du das Pickerl veranlasst oder stammt der Bericht noch vor dem Kauf?
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Arnold Dietrich
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Re: Arglistige Täuschung bei Autoverkauf?

Beitrag von Arnold Dietrich » 17.04.2021, 21:42

Hallo,

danke für die Antwort.
Zu deinen Fragen:

Es wurde nur der ÖAMTC-Kaufvertrag genutzt, ohne Kaufprüfung.

Durch den zweiten Teil der Zulassung und den Typenschein habe ich nach dem Kauf erfahren, dass es vier Vorbesitzer waren.
(Eigentlich die wichtigsten Dokumente zu einem Auto, sollte jeder Besitzer angeschaut haben)

Der Kaufvertrag wurde am selben Tag unterschrieben, allerdings eingescannt und per e-mail verschickt.

Die Übergabe erfolgte drei Tage nach der Vertragsunterzeichnung. Der Wagen wurde von einem Transportunternehmer geliefert.

Die Reifen sind laut "meinem" KFZ-Meister nicht mehr sicher (das Profil ist verschmiert weil die Gummimischung nach 12 Jahren Benutzung porös wird; es wird allgemein empfohlen nach spätestens 10 Jahren die Reifen zu tauschen, egal wie das Profil ist. Der ADAC empfiehlt einen Reifenwechsel nach 5-6 Jahren Nutzung.

Die Mängel waren sofort nach Übergabe präsent und vorher vorhanden (die Motorleuchte ebenfalls, das erstmalige Auftreten kann eine Fachwerkstatt klären).

Der Pickerl-Bericht wurde zwei Wochen vor Übergabe gemacht, dabei wurde allerdings der Ölverlust an dem Stoßdämpfer übersehen (war laut KFZ-Meister schon länger vorhanden).

Laut zwei von mir eingeholten Preis-Bewertungen für exakt diesen Wagen liegt der aktuelle Wert (ohne Berücksichtigung der Mängel) bereits über 30 % unter dem kürzlich gezahlten Kaufpreis, auch wegen der Import- und Besitzer-Vergangenheit.

Danke, MfG Dietrich

alles2
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Re: Arglistige Täuschung bei Autoverkauf?

Beitrag von alles2 » 18.04.2021, 13:33

Kann noch keine arglistige Täuschung erkennen oder etwas entnehmen, was die Wandlung bereits berechtigen würde. Es ist jedoch sehr wohl dreist, dass man zwischen Tag der Unterzeichnung (durch Verkäufer) und dem Übergabedatum (3 Tage ?) eben mal 1.600 km abspult. Alles andere wäre mir noch zu unkonkret. Auch, was es mit der Leuchte wirklich auf sich hat. Denn nach § 932 Abs.4 ABGB begründet ein geringfügig qualifizierter Mangel höchstens den Preisnachlass. Ein mit dem zwischenzeitlichen Gebrauch einhergehenden Wertverlust oder aufgetretener Nachteil darf auch nicht aus dem Auge lassen. Gerade bei Gebrauchtwägen müssen gewisse Abnützungs- und Verschleißerscheinungen sowieso toleriert werden, die eben dem Alter und Laufleistung geschuldet wären und durch dessen Beschaffenheit auch gröbere Reparaturen anfallen werden:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17214&p=41242#p41242

Steckt mehr dahinter und wäre die Gebrauchstauglichkeit nicht mehr gegeben, kann man die Vertragsaufhebung begehren. Selbst wenn es oder etwaige Verbesserungsversuche aufgrund des Aufwands nicht rentabel wäre, wäre eine dahingehende Interessenabwägung nicht schlagend, als dass die Unversehrtheit einer Person gefährdet wäre.

Die Differenz der Kilometerangaben sehe ich nicht so schlimm, solange es nichts an dem Wert des Fahrzeuges geändert hätte. Wenn das der Grund gewesen wäre, dass nicht nur Du, sondern auch andere Interessenten wegen dem höheren Kilometerstand weniger bezahlt hätten, würde ich auch noch einmal nachverhandeln. Man darf auch nicht vergessen, dass der Wagen trotz Vertragsabschluss und bis zur Übergabe im Eigentum des Verkäufers bleibt und von ihm auch bewegt werden darf. Bleibt die Mehrlaufleistung im einstelligen Prozentbereich, lohnt es sich nicht unbedingt, dahingehend was zu beanstanden.

Kommen zwei Werkstätten zu unterschiedlichen Begutachtungsergebnissen, ist dem Verkäufer auch nichts vorzuwerfen. Das hatte ich im größerem Ausmaß auch und kann nichts dagegen machen, außer man möchte sich bei der Landesinnung (WKO) oder Landesregierung - Abteilung Verkehr beschweren:
alles2 hat geschrieben:
23.01.2021, 04:22
Ich hatte auch eine §57a-Überprüfung bei denen von einer freien Werkstatt drei schwere Mängel festgestellt wurden, dessen Beseitigung mir rund 700 Euro gekostet hätten. Dem wollte ich nicht so recht glauben und ging zu einem Automobilclub, der mir ohne Umschweife und Reparaturen das Pickerl gab. So, wer hat sich da ordentlich vertan?
Die Sache mit den Reifen sehe ich auch nicht, zumal Du Dich nur auf Empfehlungen stützt. Wenn die dermaßen abgenutzt wären, dass es eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen würde, wäre es was anderes und tatsächlich aus Sicht des Gesetzgebers nicht mehr verkehrssicher.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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