Betrogener Ehefrau über die Affäre Ihres Ehemannes in Kenntnis gesetzt
Betrogener Ehefrau über die Affäre Ihres Ehemannes in Kenntnis gesetzt
Gibt es ein Gesetz, dass das Bekanntmachen einer Affäre untersagt. Oder: Kann man schadenersatzpflichtig werden, falls es durch diese Information an den/die Betrogene zur Scheidung der Ehe kommt?
Re: Betrogener Ehefrau über die Affäre Ihres Ehemannes in Kenntnis gesetzt
Ganz sicher nicht, denn bis 1997 war eher das Gegenteil der Fall, wonach der Seitensprung, die Untreue oder das Fremdgehen wegen Ehebruch nach § 194 StGB bestraft werden konnte.
Solange in dem Sinne keine Unwahrheiten verzapft werden, kann man dem Informanten rein gar nichts anhaben. Ansonsten es wegen übler Nachrede gem. § 111 StGB versuchen.
Solange in dem Sinne keine Unwahrheiten verzapft werden, kann man dem Informanten rein gar nichts anhaben. Ansonsten es wegen übler Nachrede gem. § 111 StGB versuchen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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