Nach welchen Paragraphen ist es strafbar wenn man wen ohne Beweise beschuldigt (ausgenommen Polizei,...)?

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Daniel167
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Nach welchen Paragraphen ist es strafbar wenn man wen ohne Beweise beschuldigt (ausgenommen Polizei,...)?

Beitrag von Daniel167 » 29.03.2021, 15:47

Hallo,

es geht um folgende Handlung.

Die Person X beschuldigt die Person Y, dass die sein Fahrrad beschädigt hat und diese Beschuldigung sagt die Person X in einer Menschengruppe mit ca.30 Personen.

Es wird davon ausgegangen, dass die Person X keine Beweise hat aber auch die Person Y nicht absichtlich falsch verdächtigt. sondern es einfach nur vermutet.

Wie macht sich die Person X strafbar?


Danke!



alles2
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Re: Nach welchen Paragraphen ist es strafbar wenn man wenn ohne Beweise beschuldigt (ausgenommen Polizei,...)?

Beitrag von alles2 » 29.03.2021, 16:20

Bei Sachbeschädigung gäbe es die Verleumdung nach § 297 StGB, wobei es zuerst einmal an die Behörden herangetragen werden müsste und der Beschuldigte (X) es selbst denen gegenüber behauptet, obwohl er weiß, dass es nicht stimmt. Daher würde das nach Deinen Ausführungen flachfallen.
Dann wäre noch die üble Nachrede nach § 111 Abs.1 StGB. Das könnte der Betroffene (Y) zur Anzeige bringen, wenn sich die Unterstellung als falsch erwiesen hat und es eigentlich auch keine Gründe gegeben hatte, um den Rückschluss des Beschuldigten zu gerechtfertigen.
Steckt hinter der Aktion eine böse Absicht, könnten beide Straftatbestände erfüllt sein. Mehr darüber findet sich im Forum.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

SK
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Re: Nach welchen Paragraphen ist es strafbar wenn man wen ohne Beweise beschuldigt (ausgenommen Polizei,...)?

Beitrag von SK » 29.03.2021, 20:51

§ 117.

(1) Die strafbaren Handlungen gegen die Ehre sind nur auf Verlangen des in seiner Ehre Verletzten zu verfolgen.

Üble Nachrede ist ein Privatanklagedelikt, hatten wir schon mal.

alles2
Beiträge: 3245
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Nach welchen Paragraphen ist es strafbar wenn man wen ohne Beweise beschuldigt (ausgenommen Polizei,...)?

Beitrag von alles2 » 29.03.2021, 22:30

Weiß jetzt nicht, ob das jetzt gegen mich geht. Mir ging es einmal mehr nicht darum, ob üble Nachrede jetzt dieses oder jenes ist. Keine Ahnung, ob man sich daran stößt, dass das gebräuchliche "zur Anzeige bringen" statt "Anklage erheben" verwendet wurde. Sollte dem so sein, wäre das wirklich armselig, weil sich selbst Anwälte es dahingehend mit der Wortwahl nicht so kleinkariert geben (siehe unzählige Einträge im Internet).

Bevor wer die diesem Beitrag vorangegangenen Bemerkung falsch deutet, sei darauf hingewiesen, dass § 117 StGB keine strafbare Handlung beschreibt.
Zuletzt geändert von alles2 am 31.03.2021, 02:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Daniel167
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Registriert: 13.09.2020, 16:28

Re: Nach welchen Paragraphen ist es strafbar wenn man wenn ohne Beweise beschuldigt (ausgenommen Polizei,...)?

Beitrag von Daniel167 » 30.03.2021, 15:29

alles2 hat geschrieben:
29.03.2021, 16:20
Bei Sachbeschädigung gäbe es die Verleumdung nach § 297 StGB, wobei es zuerst einmal an die Behörden herangetragen werden müsste und der Beschuldigte (X) es selbst denen gegenüber behauptet, obwohl er weiß, dass es nicht stimmt. Daher würde das nach Deinen Ausführungen flachfallen.
Dann wäre noch die üble Nachrede nach § 111 Abs.1 StGB. Das könnte der Betroffene (Y) zur Anzeige bringen, wenn sich die Unterstellung als falsch erwiesen hat und es eigentlich auch keine Gründe gegeben hatte, um den Rückschluss des Beschuldigten zu gerechtfertigen.
Steckt hinter der Aktion eine böse Absicht, könnten beide Straftatbestände erfüllt sein. Mehr darüber findet sich im Forum.
Vielen Dank für die Antwort! Hat mir sehr weitergeholfen.

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