Gnadengesuch Tilgung
Verfasst: 24.03.2021, 01:31
Liebes Forum!
Ich wurde vergangenes Jahr wegen Verleumdung und Falschaussage zu einer bedingten Strafe von 8 Monaten verurteilt (3 Jahre Probezeit). Ich bin über 21 und soweit ich das verstanden habe, wird die Verurteilung 5 Jahre in meinem Strafregisterauszug aufscheinen. Ich bin derzeit noch in Ausbildung, möchte aber ab Herbst beginnen zu arbeiten. Grundsätzlich ist es in der Branche ziemlich gängig, dass ein Strafregisterauszug vorgewiesen werden muss, was meine Chance auf einen Job sehr schmälert.
Nun habe ich im Internet recherchiert, dass es die Möglichkeit (kein Rechtsanspruch) gibt, um Begnadigung anzusuchen. Daher meine Fragen:
Kann ich vor Ablauf meiner Probezeit um Begnadigung ansuchen?
Wie stehen die Chancen in diesem Fall, bzw. wie oft wird so einem Gnadengesuch tatsächlich stattgegeben?
Danke Im Voraus!
Ich wurde vergangenes Jahr wegen Verleumdung und Falschaussage zu einer bedingten Strafe von 8 Monaten verurteilt (3 Jahre Probezeit). Ich bin über 21 und soweit ich das verstanden habe, wird die Verurteilung 5 Jahre in meinem Strafregisterauszug aufscheinen. Ich bin derzeit noch in Ausbildung, möchte aber ab Herbst beginnen zu arbeiten. Grundsätzlich ist es in der Branche ziemlich gängig, dass ein Strafregisterauszug vorgewiesen werden muss, was meine Chance auf einen Job sehr schmälert.
Nun habe ich im Internet recherchiert, dass es die Möglichkeit (kein Rechtsanspruch) gibt, um Begnadigung anzusuchen. Daher meine Fragen:
Kann ich vor Ablauf meiner Probezeit um Begnadigung ansuchen?
Wie stehen die Chancen in diesem Fall, bzw. wie oft wird so einem Gnadengesuch tatsächlich stattgegeben?
Danke Im Voraus!