Androhung Anzeige Gewerbsmäßiger Betrug

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bergfan
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Androhung Anzeige Gewerbsmäßiger Betrug

Beitrag von bergfan » 18.03.2021, 09:18

Ich hatte eine interessante Unterhaltung mit einem Bekannten der ein Webshop betreibt und auch auf Rechnung anbietet.

Habe ihn gefragt, was er macht falls Leute nicht bezahlen.
Er meinte, dass es durchaus Leute gibt die das bewusst machen und das auch wiederholt und mit verschiedenen eMailadressen und Namen.

Laut ihm ist das "Gewerbsmäßiger Betrug" welche unter das Strafrecht fällt (das ist mir klar).

Eine Androhung mit einer Anzeige würde die Leute dann meistens schnell dazu bewegen die offenen Rechnungen zu bezahlen. Das sei sinnvoller wie ein Inkasso, da bei solchen Leuten sowieso nichts zu bekommen ist. Allerdings haben die schon oft was am Stecken und wollen kein weiteres Strafverfahren.

Das klingt ja elegant und plausibel.

Allerdings dazu meine Frage: Darf man mit einer Strafanzeige überhaupt drohen?



bergfan
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Re: Androhung Anzeige Gewerbsmäßiger Betrug

Beitrag von bergfan » 18.03.2021, 10:20

Persönlich bin ich der Meinung, dass so eine Drohung nicht strafbar ist.

Ich denke auch nicht, dass es Nötigung ist (bezahlen Sie oder ich zeige Sie an).

Sicher bin ich mir allerdings nicht.

MG
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Re: Androhung Anzeige Gewerbsmäßiger Betrug

Beitrag von MG » 18.03.2021, 13:08

Wenn es Hinweise darauf gibt, dass der Gegner uU (auch) strafrechtlich relevante Sachverhalte verwirklicht hat, die genau im Zusammenhang mit dem Hauptsachverhalt stehen (Konnex),
ist die Androhung von strafrechtlichen Schritten zulässig,
zB:
"Ihr Verhalten gibt begründeten Anlass dafür, dass Sie die Bestellung bereits in der Absicht getätigt haben, Ihren daraus resultierenden Zahlungspflichten nicht nachzukommen. Sollten Sie daher weiterhin nicht zahlen, behalte ich mir vor, den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis zu bringen"

Unzulässig ist allerdings die Androhung von strafrechtlichen Schritten, wo der Konnex nicht besteht.

zB: "Wenn Sie die Rechnung nicht bezahlen, dann werde ich meine Kenntnis über Ihren nachweislichen Konsum von verbotenen Substanzen der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis bringen."
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

bergfan
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Re: Androhung Anzeige Gewerbsmäßiger Betrug

Beitrag von bergfan » 18.03.2021, 14:05

Danke. Ihre Antwort ist ziemlich nachvollziehbar für mich als Laie.

alles2
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Re: Androhung Anzeige Gewerbsmäßiger Betrug

Beitrag von alles2 » 18.03.2021, 14:14

Ich war jahrelang Händler und solche Androhungen hat es laufend gegeben, ohne dass es für den Verkäufer strafrechtliche Konsequenzen hatte. Das In-Aussicht-Stellen einer grundlosen Strafanzeige ist nach dem Strafgesetzbuch weder eine Erpressung (§ 144 StGB), noch eine Nötigung (§ 105 StGB). Auch in diesem Fall, wo es lediglich um die Androhung einer berechtigten Strafanzeige geht, ist es keinesfalls als rechtswidrig nach § 107 StGB. Ist das Gebaren aber unbegründet, kann das schon ein Fall für die Staatsanwaltschaft werden. Ich war mit einigen Polizisten konfrontiert, die glaubten, dass die schwere Drohung nur greift, wenn sich die Gefahr gegen Leib, Leben oder Gesundheit richtet. Verweist man auf § 74 Abs.1 Z.5 StGB wird auch denen klar, dass man nicht so einfach jemand in Furcht und Unruhe versetzen darf, selbst wenn es nur gegen dessen Eigentum geht. Doch im weiteren Verlauf wurde es in den mir bekannten Fällen nicht weiter verfolgt. Daher gibt es gegen das Verhalten Deines Bekannten nichts einzuwenden. Er sollte auch keine Bedenken haben, wenn er selbst mit einer Anzeige wegen (schwerer) Drohung konfrontiert werden würde.
Zuletzt geändert von alles2 am 18.03.2021, 14:59, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

bergfan
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Re: Androhung Anzeige Gewerbsmäßiger Betrug

Beitrag von bergfan » 18.03.2021, 14:38

Danke auch dir alles2,

Solche Handlungen sind auf jeden Fall strafrechtlich relevant:

Wenn jemand in kurzer Zeit mehrere Bestellungen aufgibt, diese nicht bezahlt und dann mit anderer eMailadresse und Namen daher kommt um das zu wiederholen ist das strafrechtlich relevant.
Dann bestellt er provokant weiter und bekommt natürlich nichts mehr geliefert.

Für mich ist ziemlich eindeutig gewerbsmäßiger Betrug.

Ich war mir nur nicht sicher, ob der Ratschlag meines Kollegen ok geht. Aber die Antwort von MG kann ich gut nachvollziehen.

alles2
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Re: Androhung Anzeige Gewerbsmäßiger Betrug

Beitrag von alles2 » 18.03.2021, 14:58

Ok, da liegt ein Missverständnis zwischen uns beiden vor. Wenn ich im ersten Satz von "strafrechtlich relevant" gesprochen habe, hatte ich gemeint, dass der Absender der Drohung nichts zu befürchten hat. Du hast es wohl in dem Zusammenhang einer strafrechtlichen Handlung des Käufers gebracht. Daher habe ich nun den ersten Satz angepasst!

Vielleicht eine Anmerkung zu der von Dir genannten Nötigung. Die schwere Drohung gehört zu dessen Voraussetzungen. Das heißt, sie greifen ineinander. Ist nicht einmal der Straftatbestand der schweren Drohung erfüllt, kommt die Nötigung erst gar nicht in Frage.
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Re: Androhung Anzeige Gewerbsmäßiger Betrug

Beitrag von bergfan » 20.10.2021, 14:30

@MG und @alles2.

Falls von Interesse gebe ich Rückmeldung (auch als Dankeschön für die damaligen Antworten).

Auf den von @MG erwähnten Satz kam keine Reaktion.

Allerdings gab es dann eine "Reaktion" von der Staatsanwaltschaft und es kommt tatsächlich zu einem Hauptverfahren was gar nicht so selbstverständlich ist.

alles2
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Re: Androhung Anzeige Gewerbsmäßiger Betrug

Beitrag von alles2 » 23.10.2021, 17:47

Nur der Nachvollziehbarkeit halber...Du meinst wahrscheinlich, es handelt sich um ein Verfahren gegen den mutmaßlichen Betrüger und nicht gegen den Webshop-Betreiber wegen vermeintlicher Drohungen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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Re: Androhung Anzeige Gewerbsmäßiger Betrug

Beitrag von bergfan » 04.11.2021, 15:47

Gegen den mutmaßlichen Betrüger wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Dann eine Hauptverhandlung angesetzt.

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