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Internetbetrug // laufendes Verfahren

Verfasst: 16.03.2021, 20:27
von Chrisi323
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte 2 Fragen zu einem laufenden Verfahren:

(Privat)verkäufer A hat Herrn B 07.2020 ein Handy um 400€ verkauft. Da Herr A nie geliefert hat und sich dann auch nicht mehr gemeldet hat, hat Herr B 10.2020 eine Anzeige erstattet. Der Herr B (Opfer) hat 03.2021 die Ladung zur Hauptverhandlung bekommen, nicht als Zeuge. Fast zeitgleich, ca. 1 Woche früher, hat Herr A plötzlich das Geld (400€) an Herrn B zurück überwiesen, vermutlich als Herr A auch die Ladung zugestellt bekommen hat.

Nun meine 2 Fragen:
Herr B hat in der Anzeige geschrieben, dass er die 400€ zurück haben möchte UND als Schadensersatz den Mehrpreis, den Herr B für ein neues Handy, welches er sich dann kaufen musste, gezahlt hat. Dh. 400€ + 200€ (da das neue Handy, selbe Modell, 600€ gekostet hat).
- muss ich meine Anzeige nun zurückziehen, da Herr A das Geld noch vor der Verhandlung zurückgezahlt hat?
- kann Herr B die 200€, welche das neue Handy mehr gekostet hat, als Schadensersatz noch fordern? ... oder ist mit der Rückzahlung der 400€ seine Schuld beglichen?

Danke und Liebe Grüße!

Re: Internetbetrug // laufendes Verfahren

Verfasst: 16.03.2021, 22:54
von alles2
Bei einem strafrechtlichen Verfahren bist nicht Du der Kläger, sondern die Staatsanwaltschaft. Du kannst die Anzeige auch nicht zurückziehen, weil der Vorwurf des Betrugs noch immer im Raum stehen dürfte. Nur weil der Schaden wieder gutgemacht worden sein könnte, bedeutet es noch lange nicht, dass er die Tat nicht begangen hat. Nur dafür würde er bestraft werden. Das Begleichen des Schadens könnte ihm von der Polizei (im Rahmen der Vernehmung), von einem Anwalt oder sonst wen angeraten worden sein. Ist durchaus üblich, dass dies unmittelbar vor der HV erfolgt, zumal es ein Milderungsgrund darstellen sollte, womit die Strafe geringer ausfallen könnte.

Natürlich bekommst Du nicht den Kaufpreis für Dein Handy. Dein Schaden war nicht das Handy, sondern der von Dir überwiesene Betrag. Diesen hast Du wieder zurückbekommen und somit gibt es auch keinen Schaden mehr. Es war Deine freie Entscheidung, wie Du mit der Situation umgehst. Dass Du Dir ein hochpreisigeres Handy als Ersatz angeschafft hast, ist allein Deine Verantwortung. Stell Dir vor, Du hättest Dich für ein günstigeres Modell entschieden (unter 400 Euro). Dann würde auch niemand von Dir verlangen, dass Du dem möglichen Betrüger den Diffferenzbetrag zurückgibst.

Re: Internetbetrug // laufendes Verfahren

Verfasst: 17.03.2021, 07:57
von Chrisi323
Naja, Herr B will auch nicht ein neues Handy bezahlt haben, sondern nur den Mehrpreis (200€) welchen er für das "selbe" Handy(model) gezahlt hat. Dh. genaugenommen ist das auch ein entstandener Schaden. Denn hätte der Verkäufer A seine Verpflichtung eingehalten und das Handy um den angebotenen Preis verkauft, hätte B nur 400€ dafür gezahlt. B musste sich dann ein neues kaufen, da er beruflich erreichbar sein muss und es sich nicht leisten kann 6 Monate zu warten um zu sehen, was bei der Anzeige rauskommt. Es war also nicht wirklich eine freie Entscheidung, da B die Situation nicht hätte, hätte A geliefert.
Mal ganz abgesehen von dem zeitlichen Aufwand den B mit der Anzeige hatte.

Re: Internetbetrug // laufendes Verfahren

Verfasst: 17.03.2021, 13:13
von alles2
Jaja schon, aber das interessiert einem Richter kein bisschen. Ich würde auch gerne jede Person, die mich versehentlich angerufen und mich daher von meiner Arbeit aufgehalten hat, wegen imaginärem/ideeller Schadensersatz verklagen. Nur leider gibt es das Gesetz nicht her.
Was ich so mitbekommen habe, soll es auch Handys unter 600 Euro geben. Den Beweis hast Du hat selbst erbracht, indem eines um 400 Euro gekauft wurde. Was anderes wäre es, wenn man geradezu gezwungen wurde, zum teureren Exemplar zu greifen, oder der Markt sonst leergefegt war.

Wie hattest Du denn reagiert, als klar war, dass es sich um Betrug handeln könnte? Hattest Du vom Verkäufer das Geld zurückverlangt? Oder wie war es ihm möglich, es zurückzuüberweisen?