Internetbetrug // laufendes Verfahren
Verfasst: 16.03.2021, 20:27
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte 2 Fragen zu einem laufenden Verfahren:
(Privat)verkäufer A hat Herrn B 07.2020 ein Handy um 400€ verkauft. Da Herr A nie geliefert hat und sich dann auch nicht mehr gemeldet hat, hat Herr B 10.2020 eine Anzeige erstattet. Der Herr B (Opfer) hat 03.2021 die Ladung zur Hauptverhandlung bekommen, nicht als Zeuge. Fast zeitgleich, ca. 1 Woche früher, hat Herr A plötzlich das Geld (400€) an Herrn B zurück überwiesen, vermutlich als Herr A auch die Ladung zugestellt bekommen hat.
Nun meine 2 Fragen:
Herr B hat in der Anzeige geschrieben, dass er die 400€ zurück haben möchte UND als Schadensersatz den Mehrpreis, den Herr B für ein neues Handy, welches er sich dann kaufen musste, gezahlt hat. Dh. 400€ + 200€ (da das neue Handy, selbe Modell, 600€ gekostet hat).
- muss ich meine Anzeige nun zurückziehen, da Herr A das Geld noch vor der Verhandlung zurückgezahlt hat?
- kann Herr B die 200€, welche das neue Handy mehr gekostet hat, als Schadensersatz noch fordern? ... oder ist mit der Rückzahlung der 400€ seine Schuld beglichen?
Danke und Liebe Grüße!
ich hätte 2 Fragen zu einem laufenden Verfahren:
(Privat)verkäufer A hat Herrn B 07.2020 ein Handy um 400€ verkauft. Da Herr A nie geliefert hat und sich dann auch nicht mehr gemeldet hat, hat Herr B 10.2020 eine Anzeige erstattet. Der Herr B (Opfer) hat 03.2021 die Ladung zur Hauptverhandlung bekommen, nicht als Zeuge. Fast zeitgleich, ca. 1 Woche früher, hat Herr A plötzlich das Geld (400€) an Herrn B zurück überwiesen, vermutlich als Herr A auch die Ladung zugestellt bekommen hat.
Nun meine 2 Fragen:
Herr B hat in der Anzeige geschrieben, dass er die 400€ zurück haben möchte UND als Schadensersatz den Mehrpreis, den Herr B für ein neues Handy, welches er sich dann kaufen musste, gezahlt hat. Dh. 400€ + 200€ (da das neue Handy, selbe Modell, 600€ gekostet hat).
- muss ich meine Anzeige nun zurückziehen, da Herr A das Geld noch vor der Verhandlung zurückgezahlt hat?
- kann Herr B die 200€, welche das neue Handy mehr gekostet hat, als Schadensersatz noch fordern? ... oder ist mit der Rückzahlung der 400€ seine Schuld beglichen?
Danke und Liebe Grüße!