Hallo bin neu hier und hoffentlich schreibe ich hier in der richtigen Rubrik
Es geht um folgendes -
Hassposting in Facebook
Die Klägerin an mich hat deswegen einen Anwalt beauftragt und bevollmächtigt.
Ganz am ende des Briefes steht folgendes von diese Anwalt geschrieben -
Für die rechtswidrigen Beleidigungen bezüglich meiner Mandantin und der gefährlichen Drohung haben sie ihre Entschädigung für den immateriellen Schaden in Höhe von 500€,- nach § 1330 Abs 1ABGB iVm § 16 ECG, § 7 MedienG zu leisten.
Darüber hinaus haben sie die Kosten meines Einschreitens in Höhe von 1 129,32€ zu bezahlen.Im Fall eines Gerichtsverfahrens behalten wir uns vor einen höheren Betrag und darüberhinausgehend Ansprüche geltend zu machen.
Es gibt keine Gerichtsverhandlung wir haben uns außergerichtlich geeinigt das ich diese Entschädigung vom 500€ an dessen Mandantin bezahle.
Muss ich trotzedem die Anwaltskosten des Gegners bezahlen obwohl man sich mit einer Entschädigiung von 500€ einigt?
Denn im Internet habe ich folgendes gefunden.
Man muss die Anwaltskosten des Gegners nicht bezahlen, wenn man eine Klage in der eine Gutmachung, in meinen Falle 500€ gefordert wird und natürlich auch bezahlen wird.
Die Kosten des Anwalts der klagenden Partei sind von der klagenden Partei selbst zu bezahlen!!!!????????
Anwaltskosten des Klägers
Re: Anwaltskosten des Klägers
Es ist völlig normal, dass ein Kläger die Anwaltskosten zunächst selbst zu tragen hat. Gewinnt er ein Verfahren, wären diese vom Beklagten zu ersetzen, sofern der Kläger diese nicht übernehmen wird. Schau Dir Daher folgenden Link an:
https://justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/1
und klicke auf die Frage "Mit welchen Kosten sind die Einwendungen verbunden?". Man könnte theoretisch Einwendungen gegen die anwaltliche Kostennote erheben. Ob es dafürsteht, muss jeder für sich entscheiden.
https://justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/1
und klicke auf die Frage "Mit welchen Kosten sind die Einwendungen verbunden?". Man könnte theoretisch Einwendungen gegen die anwaltliche Kostennote erheben. Ob es dafürsteht, muss jeder für sich entscheiden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Anwaltskosten des Klägers
Danke für die Antwort, aber es kommt nicht zu einer Gerichtsverhandlung, wir haben uns geineigt das ich die Entschädigung bezahle und leider auch die sogenannten Anwaltskosten des Anwaltes Philipp Springer aus 1. Bezirk Wien, danach habe ich mich im Internet informiert dort fand ich diesen Satz den ich oben schon erwähnte -alles2 hat geschrieben: ↑21.06.2025, 10:19Es ist völlig normal, dass ein Kläger die Anwaltskosten zunächst selbst zu tragen hat. Gewinnt er ein Verfahren, wären diese vom Beklagten zu ersetzen, sofern der Kläger diese nicht übernehmen wird. Schau Dir Daher folgenden Link an:
https://justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/1
und klicke auf die Frage "Mit welchen Kosten sind die Einwendungen verbunden?". Man könnte theoretisch Einwendungen gegen die anwaltliche Kostennote erheben. Ob es dafürsteht, muss jeder für sich entscheiden.
Man muss die Anwaltskosten des Gegners nicht bezahlen, wenn man eine Klage in der eine Gutmachung, in meinen Falle 500€ gefordert wird und natürlich auch bezahlen wird.
Die Kosten des Anwalts der klagenden Partei sind von der klagenden Partei selbst zu bezahlen!!!!
Re: Anwaltskosten des Klägers
Ich hatte mich hinsichtlich Anwaltskosten eher allgemein gehalten und die Analogie dazu hergestellt, wie es bei einem gerichtlichen Verfahren auch ablaufen würde. Demnach fallen die Kosten zunächst einmal beim Auftraggeber bzw. Mandanten an, solange der Ausgang eines Situation ungewiss ist. Gibt es einen Schädiger oder Übeltäter, hätte er auch für die Folgen aufzukommen. Und bevor dem Kläger ein Anwaltshonror übermittelt wird und es dieser dann vom Beklagten eintreiben muss, geht eine Kanzlei üblicherweise den direkten Weg und lässt den Schuldigen die Honorarnote zukommen. Das und wie sonst vorgangen werden würde, kann man hier entnehmen:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17128
Die Quelle, wo Du Deine Information bezogen hast, würde mich dennoch interessieren. Der Kläger kann die Kosten selbst bezahlen, muss er aber nicht. Da ihm der Schaden entstanden ist, kann er diese vom Verursacher über den Weg des Schadensersatzes einfordern. Sträubt sich jeder zu zahlen, kann es - in welche Richtung auch immer - teurer werden. Ist man mit der Höhe der Rechnung nicht einverstanden, kann dennoch verhandelt werden oder man lässt die Rechtsanwaltskammer drüberschauen.
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17128
Die Quelle, wo Du Deine Information bezogen hast, würde mich dennoch interessieren. Der Kläger kann die Kosten selbst bezahlen, muss er aber nicht. Da ihm der Schaden entstanden ist, kann er diese vom Verursacher über den Weg des Schadensersatzes einfordern. Sträubt sich jeder zu zahlen, kann es - in welche Richtung auch immer - teurer werden. Ist man mit der Höhe der Rechnung nicht einverstanden, kann dennoch verhandelt werden oder man lässt die Rechtsanwaltskammer drüberschauen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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