Guten Tag,
ich würde gerne wissen, wo ich Informationen bzgl. des Ausgangs eines Strafverfahrens bekommen kann. Leider habe ich im Netz nichts gefunden...
Falls mir diesbzgl. jemand Auskunft geben kann, schon einmal "danke" im Voraus.
LG Martina
Auskunft über ein Urteil
Re: Auskunft über ein Urteil
Das Bundeskanzleramt stellt öffentliche Entscheidungen im Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundes bereit. Nicht alle Gerichte sind zur Veröffentlichung verpflichtet. Eine gute Beschreibung dazu findet man unter:
https://www.parlament.gv.at/fachinfos/rlw/Was-ist-das-Rechtsinformationssystem-RIS-und-wie-arbeite-ich-damit
Die Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichte sind dabei an § 48a GOG (Gerichtsorganisationsgesetz) gebunden. Zur Wahrung der Rechte von Beschuldigten und Opfern werden überwiegend Entscheidungen der Rechtsinstanzen geliefert (RS+TE der letzten 3 Monate in Strafsachen):
https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Justiz&Fachgebiet=&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&Spruch=&Rechtsgebiet=Strafrecht&JustizEntscheidungsart=&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&ImRisSeit=DreiMonaten
Durch 3-maligen Mausklick wird der Link vollständig markiert, kann kopiert und in eine Adressleiste eingefügt werden. Reine Tatsacheninstanzen aus Ermittlungsverfahren findet man daher weniger. Ließe sich eine Entscheidung einer Person zuordnen, würde ein Gericht auch von der Bereitstellung absehen.
https://www.parlament.gv.at/fachinfos/rlw/Was-ist-das-Rechtsinformationssystem-RIS-und-wie-arbeite-ich-damit
Die Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichte sind dabei an § 48a GOG (Gerichtsorganisationsgesetz) gebunden. Zur Wahrung der Rechte von Beschuldigten und Opfern werden überwiegend Entscheidungen der Rechtsinstanzen geliefert (RS+TE der letzten 3 Monate in Strafsachen):
https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Justiz&Fachgebiet=&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&Spruch=&Rechtsgebiet=Strafrecht&JustizEntscheidungsart=&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&ImRisSeit=DreiMonaten
Durch 3-maligen Mausklick wird der Link vollständig markiert, kann kopiert und in eine Adressleiste eingefügt werden. Reine Tatsacheninstanzen aus Ermittlungsverfahren findet man daher weniger. Ließe sich eine Entscheidung einer Person zuordnen, würde ein Gericht auch von der Bereitstellung absehen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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