Ein paar Ausschnitte aus der Anklageschrift:
[...]
Nachdem mir ein Auszug bekannt ist, sei verkürzt noch so viel verraten, dass es um zwei Opfer geht. Bei der einen blieb es hinsichtlich § 207 StGB iVm § 212 StGB beim Versuch. Bei der zweiten Person geht es um Nötigung. Wegen § 28 StGB sei nach § 207 Abs.1 StGB zu bestrafen.
Zwei Freundinnen seiner Tochter hätten bei ihm über Nacht bleiben dürfen. Als sie sich schlafen legten, weckte er im alkoholisierten Zustand eines der Mädchen durch eine Berührung auf. Das andere Mädchen bekam die Vorgänge dann auch mit. Er bewegte beide dazu, dass sie ins Elternschlafzimmer kommen. Er setzte sich dort aufs Bett. Das eine Dirndl sollte sich zu ihm setzen, was sie auch tat und er legte eine Hand um ihre Schulter. Das zweite Dirndl zog er zu sich, um ihr Küsse an die Wange zu geben. Dann ließ er sie wieder los. Dem anderen Dirndl wollte er wohl in den Schritt fassen, wobei sie sich gegen das Vorhaben wehrte. Die Aktion wurde gestört, als die Tochter wach wurde und nach den Freundinnen rief.
Nach § 198 Abs.3 StPO ist eine Diversion nicht möglich und es wird zu einem Urteil kommen, sofern man von seiner Schuld überzeugt ist. Vom Gefühl her würde ich meinen, dass der Angeklagte 1 Jahr auf Bewährung bekommen könnte, weil es beim wesentlichen Delikt nur um einen Versuch handelte, der Familienvater die Tat aus Unbesonnenheit bzw. mehr durch eine besonders verlockende Gelegenheit verleitet als mit vorgefasster Absicht begangen haben könnte und er bisher einen ordentlichen Lebenswandel geführt haben dürfte und die Tat mit seinem sonstigen Verhalten in auffallendem Widerspruch steht. Das Ablegen eines reumütiges Geständnisses kann ebenso zu einem milden Urteil verhelfen. Ich beziehe mich bei den Milderungsgründen auf § 34 StGB, die der Anwalt - so wie hier vorgebracht - nach Möglichkeit ausschöpfen sollte.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!