Sehr geehrte JUSLINE Community,
wir arbeiten ständig daran die JUSLINE zu verbessern und sind daher stehts bemüht Ihre Interessen in den Entwicklungsprozess einfließen zu lassen. Falls Sie also Wünsche und Anregungen haben, ist hier der richte Platz dafür. Wir freuen uns über jede Rückmeldung.
Schöne Grüße
Ihr JUSLINE Team
Umfrage
Re: Umfrage
Vielen Dank an das JUSLINE Team für die Aufmerksamkeit gegenüber der Community.
Bis jetzt gefällt mir die Erfahrung und ich hatte keine Probleme. Zum Wohl!
Bis jetzt gefällt mir die Erfahrung und ich hatte keine Probleme. Zum Wohl!
Re: Umfrage
Eine Rubrik "Recht allgemein" (z.b. rund um das ABGB) wäre nett. Hat es bis vor kurzem noch gegeben, sollte also relativ leicht wieder einzuführen sein. Vielen Dank!
Re: Umfrage
Keine Ahnung, ob da vielleicht ein Praktikant seine Finger im Spiel hatte oder das Unterforum "Recht, allgemein" zu Testzwecken vorübergehend deaktiviert wurde. Auf der JUSLINE-Hauptseite sind die Themen (samt einem Teil des letzten Beitrags) noch ersichtlich. Klickt man darauf, bekommt man eben dieses "Das von Ihnen ausgewählte Thema existiert nicht." präsentiert. Daher besteht noch die leise Hoffnung, dass die Beiträge nicht verloren gegangen sind. Sollte da nichts mehr zu retten sein, erkenne ich keinen Sinn, das Forum weiterhin zu nutzen. Schließlich habe auch ich Besseres zu tun, als Texte zu verfassen, die dann einfach nicht mehr verfügbar sind.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Umfrage
Es gab leider ein technisches Problem in der Datenbank. Das Problem wurde inzwischen behoben.
Re: Umfrage
Hallo....Bitte um ein Rechtsberatung auf meine frage...Danke
Unter welchem Kriterien Richter ankündigt ein Urteil aus Strafgesetz Buch nach seinem Meinung weil er nur glaubt so war oder muss er sich richten auf beweis und sich richten nach Strafgesetz Buch?
Wie eine Zeugenaussage bei der Polizei und nachher bei der Gerichtsverhandlung kategorisiert wird wenn diese Person selber gibt an Paranoid sein, unter Drogen und starkem Medikamenten Einfluss zu sein. Wie das alles zum betrachten ist wenn diese Hauptzeuge in zwischen zeit verstorben ist und im so einem Fall wird prozessiert ohne Hauptzeuge wen „ja“ dann mit welche vorgangsweise?
Danke
Unter welchem Kriterien Richter ankündigt ein Urteil aus Strafgesetz Buch nach seinem Meinung weil er nur glaubt so war oder muss er sich richten auf beweis und sich richten nach Strafgesetz Buch?
Wie eine Zeugenaussage bei der Polizei und nachher bei der Gerichtsverhandlung kategorisiert wird wenn diese Person selber gibt an Paranoid sein, unter Drogen und starkem Medikamenten Einfluss zu sein. Wie das alles zum betrachten ist wenn diese Hauptzeuge in zwischen zeit verstorben ist und im so einem Fall wird prozessiert ohne Hauptzeuge wen „ja“ dann mit welche vorgangsweise?
Danke
Re: Umfrage
Die freie richterliche Beweiswürdigung findet sich in § 14 StPO (Strafprozessordnung):
Das von Dir beschriebene Szenario ist völlig normal.Ob Tatsachen als erwiesen festzustellen sind, hat das Gericht auf Grund der Beweise nach freier Überzeugung zu entscheiden; im Zweifel stets zu Gunsten des Angeklagten oder sonst in seinen Rechten Betroffenen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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