Auslieferung von Ö-Staatsbürgern in die USA? (Beispiel Leo S.)

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kataklysmos
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Auslieferung von Ö-Staatsbürgern in die USA? (Beispiel Leo S.)

Beitrag von kataklysmos » 08.10.2018, 15:07

Hallo allerseits,

Die Berichte um Leo S. haben zu einer interessanten Diskussion zwischen mir und einem Bekannten geführt. Dementsprechend hätte ich (als Laie) ein paar Fragen an euch als "Experten".

Die Diskussion drehte sich vor allem um die Frage "was wäre passiert, wenn Leo S. nach Österreich zurückgekehrt wäre, bevor Anzeige gegen ihn erstattet wurde?"

Laut meinem Bekannten, liefert Österreich de facto keine österreichischen Staatsbürger in die USA aus. Ist dies so richtig? Es fällt mir schwer, dies zu glauben.

Wie hätten die US-Behörden reagiert, wenn er vorher nach Österreich gekommen wäre? Ihn in Abwesenheit angeklagt? Wäre bei Verurteilung ein Auslieferungsantrag gestellt worden? Bzw. generell - Werden solche Auslieferungsanträge durch die USA nur in besonders schweren Fällen eingereicht oder auch in solchen Fällen wie bei Leo S.?

Wer entscheidet dann eigentlich über eine Auslieferung? Können Regierungswechsel etc. darauf eine Auswirkung haben oder ist dies ausschließlich eine Sache des Gerichts? Wie wird diese Entscheidung getroffen?[/list]

Sorry für die vielleicht banalen Fragen, aber als Laie weiß man es nicht besser. ;)

Danke!



FHoll
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Re: Auslieferung von Ö-Staatsbürgern in die USA? (Beispiel Leo S.)

Beitrag von FHoll » 08.10.2018, 16:08

Ich würde hier gerne auf Roman Polanski verweisen - der soll '77 eine 13jährige in den USA vergewaltigt haben soll. Er hatte sich in einem Bargain Plea sogar schon schuldig bekannt (des außerehelichen Geschlechtsverkehrs mit einer Minderjährigen) und war schon ein paar Wochen in Haft - bevor er nach London floh, weil es dem Richter angeblich nicht reichte...

Jedenfalls war Polanski dann in den verschiedensten europäischen Ländern unterwegs - hauptsächlich Polen und Frankreich, aber auch in Österreich - ohne dass er festgenommen worden wäre. Erst 2005 gab es einen "Internationalen Haftbefehl", weshalb er in der Schweiz ein paar Jahre später festgenommen wurde, aber wieder freigelassen. Vor wenigen Jahren erst gab es einen Auslieferungsantrag an Polen, daraufhin dort eine mehrstündige Verhandlung, in der wiederum festgelegt wurde: Nein, keine Auslieferung.

Jetzt hatte und hat Polanski natürlich den Promibonus, und die Frau hat ihm auch längst verziehen.

Also ja: Insbesondere bei so einem "Vergehen", gäbe es bestimmt keine Auslieferung, und wahrscheinlich auch keinen entsprechenden Antrag oder sonst irgendwas. Man kann auch durchaus davon ausgehen, dass Österreich keine Staatsbürger an die USA ausliefert - möglich wärs aber.

Das_Pseudonym
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Re: Auslieferung von Ö-Staatsbürgern in die USA? (Beispiel Leo S.)

Beitrag von Das_Pseudonym » 15.10.2018, 10:26

Ich wäre gerade heutzutage vorsichtig weil Länder wie Deutschland sehr USA hörig sind.
Genauso wie der Ostblock ist auch schon NATO verseucht.
Dazu wäre Ich besonders vorsichtig wenn es etwas schwerer ist zb. bei Snowden könnte es einen passieren das man einen Van gezerrt wird und einen Trip nach Kuba gewinnt oder ein ein anderes Folter Gefängnis.
Zumindest würde das bedeuten das man am besten den rest seinen Leben nie wieder Österreich verlassen sollte.

Wie sieht es aus bei einen Korridorzug? Theoretisch gillt dort ja Österreichisches Recht? Nur was ist wenn er auf der Strecke gestoppt wird und die Person aus den Zug gezerrt?

Andreas Hofer4
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Re: Auslieferung von Ö-Staatsbürgern in die USA? (Beispiel Leo S.)

Beitrag von Andreas Hofer4 » 16.10.2018, 15:52

Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG):

Verbot der Auslieferung österreichischer Staatsbürger

§ 12. (Verfassungsbestimmung) (1) Eine Auslieferung österreichischer Staatsbürger ist unzulässig.

(2) Abs. 1 steht der Zurückstellung eines den österreichischen Behörden von einer ausländischen Behörde zur Durchführung bestimmter Verfahrenshandlungen oder im Zusammenhang mit der Leistung von Rechtshilfe nur vorläufig übergebenen österreichischen Staatsbürgers nicht entgegen.

Das_Pseudonym
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Re: Auslieferung von Ö-Staatsbürgern in die USA? (Beispiel Leo S.)

Beitrag von Das_Pseudonym » 16.10.2018, 16:01

Was ist wenn er sich gerade in einer Österreichischen Botschaft befindet?

FHoll
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Re: Auslieferung von Ö-Staatsbürgern in die USA? (Beispiel Leo S.)

Beitrag von FHoll » 16.10.2018, 16:32

Herr Hofer, könnten Sie noch Erläutern, wie das bei einer "Flucht" aussehen würde?

Wenn jemand in den USA angeklagt wird, flieht und nach Österreich kommt, dürfte er ja gemäß §12 ARHG nicht ausgeliefert werden. Was aber, wenn die gleiche Person an Österreich übergeben werden soll und -
(A) Flieht, bevor er in Österreich ankommt
(A1) Während der Überführung oder
(A2) Gleich nachdem der Papierkram erledigt wurde (Falls erst der Papierkram erledigt wird und dann übergeben)
(B) Flieht, nachdem er in Österreich ankommt
(B1) Und in Österreich unterkommt
(B2) Und in einem Drittland unterkommt
...insbesondere auch, ob der Rückführungsaspekt verjähren oder anderweitig vergehen kann, so dass er nicht mehr ausgeliefert werden könnte?
(C) Angenommen, der Papierkram geht verloren oder wurde gar nicht gemacht, sobald er österreichischen Boden betritt (zB. auch auf einer Botschaft). Könnte er in diesem Fall sofort die Behörden dazu auffordern, ihn zu 'retten', da er ja in Österreich frei wäre und nicht ausgeliefert werden dürfte? Könnte die Überführung dann noch nachträglich vereinbart werden, so dass er auch wieder rückgeführt werden könnte?

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