Die Berichte um Leo S. haben zu einer interessanten Diskussion zwischen mir und einem Bekannten geführt. Dementsprechend hätte ich (als Laie) ein paar Fragen an euch als "Experten".
Die Diskussion drehte sich vor allem um die Frage "was wäre passiert, wenn Leo S. nach Österreich zurückgekehrt wäre, bevor Anzeige gegen ihn erstattet wurde?"
Laut meinem Bekannten, liefert Österreich de facto keine österreichischen Staatsbürger in die USA aus. Ist dies so richtig? Es fällt mir schwer, dies zu glauben.
Wie hätten die US-Behörden reagiert, wenn er vorher nach Österreich gekommen wäre? Ihn in Abwesenheit angeklagt? Wäre bei Verurteilung ein Auslieferungsantrag gestellt worden? Bzw. generell - Werden solche Auslieferungsanträge durch die USA nur in besonders schweren Fällen eingereicht oder auch in solchen Fällen wie bei Leo S.?
Wer entscheidet dann eigentlich über eine Auslieferung? Können Regierungswechsel etc. darauf eine Auswirkung haben oder ist dies ausschließlich eine Sache des Gerichts? Wie wird diese Entscheidung getroffen?[/list]
Sorry für die vielleicht banalen Fragen, aber als Laie weiß man es nicht besser.

Danke!