Wehrdienst - grundsätzliche Befreiung

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Buben2
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Wehrdienst - grundsätzliche Befreiung

Beitrag von Buben2 » 30.03.2018, 16:34

Hallo!

Kann ein Amtsarzt eine Bestätigung ausstellen, die einen Jugendlichen grundsätzlich vom Wehrdienst und der vorherigen Ladung zur Stellung befreit

Danke für Infos.

Lg
Zuletzt geändert von Buben2 am 13.02.2019, 20:01, insgesamt 1-mal geändert.



Das_Pseudonym
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Re: Wehrdienst - grundsätzliche Befreiung

Beitrag von Das_Pseudonym » 10.04.2018, 20:52

Hast du dich schon an die Stellungskommsion gewannt?

Gegengleis
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Re: Wehrdienst - grundsätzliche Befreiung

Beitrag von Gegengleis » 19.04.2018, 21:35

Buben2 hat geschrieben:
30.03.2018, 16:34
Kann ein Amtsarzt eine Bestätigung ausstellen, die einen Jugendlichen grundsätzlich vom Wehrdienst und der vorherigen Ladung zur Stellung befreit - aus eben schwerwiegenden gesundheitlichen/körperlichen Gründen?
Ja!

§ 18 Wehrgesetz 2001 Absatz 1b:

Bei Personen, die eine dauernde schwere körperliche oder geistige Behinderung aufweisen kann
auf Grund eines amtsärztlichen Zeugnisses über ihren Gesundheitszustand vom persönlichen Erscheinen vor der Stellungskommission Abstand genommen werden. In diesen Fällen kann die Stellungskommission den Beschluss nach § 17 Abs. 2 allein auf Grund dieses amtsärztlichen Zeugnisses fassen.


Ich bezweifle trotzdem, dass momentan von einer Ladung zur Stellung Abstand genommen wird.

Das_Pseudonym
Beiträge: 725
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Re: Wehrdienst - grundsätzliche Befreiung

Beitrag von Das_Pseudonym » 19.04.2018, 21:41

Ich vermute einmal das sie auf eine Ladung verzichten wenn man auf 100m Entfernung ohne Amtsarzt feststellen kann das die Person unmöglich tauglich ist wie zb. bei einer sehr schweren Behinderung.

nononame
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Re: Wehrdienst - grundsätzliche Befreiung

Beitrag von nononame » 17.05.2018, 17:28

ob der Wehrdienst sinnvoll ist oder nicht, sei jetzt mal dahingestellt. Aber was ist denn mit Zivildienst? Soweit ich mitbekommen habe, sind die jungen Männer sehr zufrieden und lernen auch etwas für's Leben. Außerdem wird man da ja noch normal behandelt, im Gegensatz zum Wehrdienst...

FHoll
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Re: Wehrdienst - grundsätzliche Befreiung

Beitrag von FHoll » 22.05.2018, 07:08

nononame hat geschrieben:
17.05.2018, 17:28
ob der Wehrdienst sinnvoll ist oder nicht, sei jetzt mal dahingestellt. Aber was ist denn mit Zivildienst? Soweit ich mitbekommen habe, sind die jungen Männer sehr zufrieden und lernen auch etwas für's Leben. Außerdem wird man da ja noch normal behandelt, im Gegensatz zum Wehrdienst...
Ich glaube eher, den Zivildienst kann man schlicht schlechter verallgemeinern als den Wehrdienst. Wer zu regulären Arbeitszeiten Mo-Fr hauptsächlich eine Art Bereitschaftsdienst macht, wird sich nicht groß beschweren. Wenn man Querbeet und ohne Entschädigung Abende, Wochenende und Feiertage damit verbringt, fremden Leuten den Hintern auszuwischen, während man ständig daran erinnert wird, man würde das ja freiwillig machen, hat man vielleicht eine andere Ansicht dazu.

In meinem Fall wars so: Obwohl ich Lehre mit Matura machte und das auch der Einteilungsstelle mitgeteilt hatte, wurde ich einer Einrichtung der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung zugewiesen, mit häufigen Abend'schichten', so dass eben 50% der Kurseinheiten nicht besucht werden hätten können. Direkt daneben die Tagesheimstätte der Lebenshilfe, bei der es kein Problem wäre. Natürlich angefragt, ob man da noch was machen könnte - nein, es sei völlig unmöglich, könnten sie gar nicht machen. Auch beim Leiter der Einrichtung angefragt, ob im Haus intern was möglich sei - auch nicht. Zweiter Tag des Zivildienst. Ein anderer, der mit mir den Tag zuvor angefangen hatte, erscheint einfach nicht mehr. Dritter Tag des Zivildienst. Der Andere wurde zur Tagesheimstätte transferiert...
Von dem Moment an war eigentlich klar, welche Wertschätzung einem zuteil wurde. Die gesamte Ideologie der Einrichtung fußte darauf, Menschen mit Behinderung eine Entscheidungsfreiheit zukommen zu lassen, welche ihnen ohne Assistenz nicht möglich wäre. Zu diesem Zweck wird anderen Menschen jegliche Entscheidungsfreiheit einfach genommen. Das ging so weit, dass man mich sogar spontan zu Weihnachten einteilen wollte. Nicht direkt in der Einrichtung, nein, ich sollte verliehen werden an Licht ins Dunkel. Bei jedem Betrieb, der so mit mir umgegangen wäre, hätte ich sofort gekündigt, unabhängig von der Bezahlung.

Ich weiß, es geht auch anders. Es gibt wohl viele Einrichtungen, in denen Zivildiener als vollwertige Kollegen angesehen werden, nicht bloß als billige Aushilfskraft, und dann wird man durchaus was lernen können und die Zeit genießen. Ich hingegen lernte bloß, dass Menschen mit Behinderung die besten Bio-Produkte verdienen, und immer schön das ganze Budget für Joghurt aufbrauchen, nicht, dass was übrig bleibt, man weniger bekommt und plötzlich Essen muss, wie jeder andere. Ich lernte, dass Betreuer Behinderte dazu überreden, bestimmte Events besuchen zu wollen, damit sie selber hingehen können - gratis als Begleitperson.

Na, genug davon. Der Punkt ist: Zivildienst sollte nicht als schöne, lehrreiche Zeit verallgemeinert werden...

nononame
Beiträge: 13
Registriert: 17.05.2018, 16:43

Re: Wehrdienst - grundsätzliche Befreiung

Beitrag von nononame » 29.05.2018, 20:20

FHoll, ok stimmt, es kommt natürlich wie immer darauf an, wo man schlussendlich landet. Ich denke aber, dass man dort so oder so mehr Kompetenzen mitnehmen kann, die für den späteren Beruf auch wichtig sind. Dass man jemanden aufs Wort gehorchen kann, wie beim Heer, ist sicherlich keine Kompetenz, die dringend gesucht wird.

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