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Datenschutz hintergangen oder doch legal ?

Verfasst: 06.02.2016, 19:04
von cla
ich habe als jugendlicher mit 17 einen riesen blödsinn gebaut (verkauf von cannabis), wurde prompt erwischt und verurteilt - mit einer dreijährigen bewährungszeit, die inzwischen abgelaufen ist. in meinem leumundszeugnis scheint somit auch nichts mehr auf.
jetzt hätte ich bei einer security-firma zu arbeiten begonnen und wurde kurz nach ablauf der probezeit mit der begründung "die polizeiliche überprüfung hat eine zurückliegende verurteilung ergeben" gekündigt - IST ES RECHTENS, DAS EINE FIRMA ÜBER DAS LEUMUNDSZEUGNIS HINAUS ERKUNDIGUNGEN EINHOLT ?
bezahle ich jetzt mein gesamtes leben für den zugegebener maßen saublöden riesenfehler ????
lg

Verfasst: 29.02.2016, 20:50
von Das_Pseudonym
Theoretisch sollten gewisse sachen nach ein paar Jahren restlos gelöscht werden wenn nichts dazu kommt.

Verfasst: 02.02.2017, 06:09
von rechtistecht
Ich glaube nach5 Jahren wird alles gelöscht.
Aber das "Recht auf Vergessen" ist nicht so klar

Re: Datenschutz hintergangen oder doch legal ?

Verfasst: 02.03.2019, 20:07
von johnarmeda
soviel ich weis wird nach einer strafe über 2 jahre alles in der EU 15 jahre gehalten..die polizei kontrolle kann das real nicht zur ersten anfrage im computer eingesehen werden..erst bei dringend verdacht auf straftat kann die hauptseite mit begründung über staatsanwalt geöfnet werden...aber bitte..mit neuen regierungen kann das schon wieder geändert sein..ich selbst kann beweisen das private daten auf der welt von austria empassy,s an private firma gegeben werden..tausende betrifft das..ist aber schwiering einen staat zum recht zu zwingen...12 EU staaten betrifft das...ich war selbst dabei investigator..das schreibt mann google und allen vor...aber selbst ilegal.

Re: Datenschutz hintergangen oder doch legal ?

Verfasst: 03.03.2019, 08:48
von EricBaldwin
Bei polizeilichen Einvernahmen und Verdächtigungen muss man selber die Löschung beantragen - würde mich nicht wundern, wenn du die Löschung einleiten und bezahlen musst, dass nichts mehr aufscheint.

Re: Datenschutz hintergangen oder doch legal ?

Verfasst: 03.03.2019, 17:45
von schanzenpeter
Habe bei "help.gv" folgendes gefunden (Auszug):
Die Tilgung tritt mit Ablauf der Tilgungsfrist kraft Gesetzes ein, d.h. sowohl die getilgte Verurteilung als auch die die Verurteilte/den Verurteilten betreffenden Daten werden automatisch aus dem Strafregister gelöscht. Ausnahme hiervon bilden lebenslange Freiheitsstrafen und Verurteilungen wegen Sexualstraftaten zu einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren sowie Tätigkeitsverbote.
Die Tilgungsfrist beträgt fünf Jahre bei einer Verurteilung zu einer höchsten einjährigen Freiheitsstrafe, bei einer Verurteilung zu nur einer Geldstrafe oder bei einer Verurteilung wegen Jugendstraftaten.
Die Tilgungsfrist beginnt grundsätzlich, sobald alle Freiheits- oder Geldstrafen und die mit Freiheitsentzug verbundenen vorbeugenden Maßnahmen vollzogen sind, als vollzogen gelten, nachgesehen worden sind oder nicht mehr vollzogen werden dürfen. Bei bedingter Strafnachsicht beginnt die Tilgungsfrist mit der Rechtskraft der Verurteilung zu laufen, wobei dies erst mit der endgültigen Strafnachsicht feststeht, wenn die Probezeit ohne Widerruf abgelaufen ist.

Re: Datenschutz hintergangen oder doch legal ?

Verfasst: 28.03.2019, 17:15
von anne12esp@gmail.com
ziemlich interessante und fragwürdige Informationen, obwohl alles im Kontext gesehen werden muss.