Sammelgesetz

Diskutieren Sie Fragen der Österreichischen Bundesverfassung und der Grundrechte.
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elly44
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Sammelgesetz

Beitrag von elly44 » 27.09.2014, 00:38

Darf man in Österreich Spenden(sach und Geldspenden) Sammeln ohne einer non profit organisation anzugehören?
glg



Manannan
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Beitrag von Manannan » 29.09.2014, 16:54

Die Regelung für Sammlungen fällt als sog Art 15 B-VG Materie in die Kompetenz der Länder. Es wäre daher wichtig zu wissen, aus welchem Bundesland Sie kommen.

elly44
Beiträge: 3
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Beitrag von elly44 » 02.10.2014, 11:12

Vielen dank für die Antwort.. das hab ich mir schon gedacht.. bin aus dem Burgenland die spenden werden aber bundesländerübergreifend gesammelt..

lg

Manannan
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Beitrag von Manannan » 04.10.2014, 20:36

Demnach ist das Burgenländische Sammlungsgesetz anzuwenden. Ausgenommen von einer Bewilligung sind nur die im § 3 angeführten Sammlungen.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 2014-10-04

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