Verlängerung der Legislaturperiode

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Iredell
Beiträge: 1
Registriert: 21.09.2013, 10:55

Verlängerung der Legislaturperiode

Beitrag von Iredell » 21.09.2013, 11:51

Diese Verlängerung der Legislaturperiode erinnert an das Septenatsgesetz im Jahre 1761. Auch dort verlängerte sich das Parlament seine Legislaturperiode selbst. Dies wurde in den nächsten Jahrzehnten von den Gerichten wie folgt eingestuft:
"Dies sei ein Verfassungsbruch. Erstens sind haufige neu gewählte Parlamente ein Teil der Verfassung. Zweitens sind die Abgeordneten die vom Volk gewählten Repräsentanten und man nimmt dem Volk damit das einzige Mittel, sich gegen jene, welche das in sie gesetzte Vertrauen missbrauchen, zur Wehr zu setzen, mämlich bessere Kandidaten zu wählen. Und va bestehe die Gefahr, wenn einmal eine Selbstverlängerung beschlossen sei, dass dies noch einmal verlängert wird, vielleicht sogar auf Lebenszeit oder sogar vererblich wird." Lange Rede kurzer Sinn: es wurde als Allmächtigkeitsanspruch des staatlichen Gesetzgebers gesehen.

Nun zu meiner Frage: Ich bin nicht damit einverstanden, gibt es irgendwo ein Recht, damit ich zB die Verletzung meiner verfassungsmäßig gewährleisteten Rechte geltend machen kann?



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 22.09.2013, 19:13

Die Legislaturperiode wurde durch die Novellierung 2007 im B-VG im Art 27 mit fünf Jahren neu festgelegt.
Wenn Sie sich dadurch in Ihren verfassungsmäßig gewährleisteten Rechten verletzt fühlen, bleibt Ihnen als Rechtsinstrument nur eine Individualbeschwerde gem Art 140 Abs 1 B-VG an den VfGH offen.
Viel Glück!

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