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				Flächenwidmungsplan
				Verfasst: 05.11.2012, 23:05
				von Diana Wuenschek
				Kann eine Gemeinde eine Fläche über den Kopf des Grundbesitzers hinweg, umwidmen?
			 
			
					
				
				Verfasst: 06.11.2012, 12:42
				von Manannan
				Ja!
Da bei der Raumordnung die Interessen abzuwägen sind. Das öffentliche Interesse an einer Umwidmung hat Vorrang gegenüber allen privaten Interessen. 
Sofern Sie aus der Umwidmung keinen Bescheid erwirken können, steht Ihnen als Rechtsmittel nur die Möglichkeit einer Individualanfechtung des Flächenwidmungsplanes (Verordnung) beim Verfassungsgerichtshof offen.